Betreff
Baubeschluss zur Abwicklung der Straßenbaumaßnahme K 19 (AN 1) nördlich der Gemeinde Nottuln
Vorlage
SV-9-0690
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die Erneuerung der Fahr-bahndecke auf der K 19 (Abschnitt 1) nördlich der Gemeinde Nottuln zu veranlassen.

 

Begründung:

I.   Problem / II. Lösung

Die Kreisstraße 19 AN 1 liegt nördlich der Gemeinde Nottuln zwischen der K 18 (Gut Holtmann) und der L 874 (Marienhof). Der 2,85 km lange Streckenabschnitt mit einer Fahrbahnbreite von 4,50 – 5,50 m hat eine Verkehrsbelastung von 930 KFZ/24h.

 

Wie den Mitgliedern des Fachausschusses bereits bei der Straßenbereisung im August 2016 gezeigt, ist die Kreisstraße in einem schlechten Zustand. Der Zustand der Kreisstraße wurde auf Grund ihrer Schädigung (Schlaglöcher, Netzrisse sowie Absackungen im Randbereich) als mangelhaft eingestuft. Eine vollflächige Deckenerneuerung ist unumgänglich. Baugrunduntersuchungen haben ergeben, dass der vorh. bituminöse Aufbau zu gering ist und nicht den Anforderungen der tatsächlichen Belastung entspricht. Durch eine Deckenerneuerung im Hocheinbau soll die Schädigung, die hauptsächlich aus der bituminösen Schicht hervorgeht, beseitigt und gleichzeitigt der Oberbau verstärkt werden. Es ist vorgesehen eine Asphalttragschicht von 10 cm und eine 4 cm dicke Asphaltbetondecke aufzubringen.

 

Für die Deckenerneuerung wurden 560.000 € veranschlagt. Die Ausschreibungsunterlagen werden zurzeit erstellt. Sobald der Baubeschluss vorliegt, sollen die Bauarbeiten öffentlich ausgeschrieben werden. Die Auftragsvergabe ist für Anfang 2017 vorgesehen. Sobald es die Witterungsverhältnisse zu lassen, soll mit den Bauarbeiten begonnen werden. Als Bauzeit sind ca. 8 Wochen einkalkuliert.

III. Alternativen

Keine.

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Die Maßnahme ist ausschließlich aus Eigenmitteln zu finanzieren, da keine Fördermöglichkeiten bestehen. Unter Berücksichtigung der abgewickelten Maßnahmen und erteilter Aufträge stehen noch etwa 250.000 € im laufenden Haushaltsjahr zur Verfügung. Darüber hinaus besteht eine Verpflichtungsermächtigung zu Lasten des Haushaltsjahres 2017 in Höhe von 400.000 €.


 

Die Auswirkung der Investition auf die jährliche Abschreibung stellt sich wie folgt dar:

 

Buchwert zum 31.12.2016

Ab-schreibung jährlich
bisher *1)

außer-planmäßige Abschrei-bung *2)

Herstellungskosten
einschl. aktiv. Eigenleist. *3)

Buchwert
zur Verkehrsfreigabe
(30.04.2017)

Ab-schreibung jährlich
neu *4)

251.523 €

17.966 €

0 €

616.000 €

861.500 €

19.145 €

 

*1)  Die Kreisstraße wurde bei der Zustandsbewertung 2015 in „5“ eingestuft. Der Zustandsklasse 5 ist in der Anlagenbuchhaltung eine Nutzungsdauer von 15 Jahre zugeordnet.

*2)  Eine außerplanmäßige Abschreibung ist nur dann vorzunehmen, wenn bei einer Straße mit einer Zustandsbewertung 4 und besser durch das Abfräsen der Asphaltschichten eine Wertminderung erfolgt.

*3)  Die Herstellungskosten setzen sich zusammen aus den Baukosten + Herstellungsnebenkosten sowie der aktivierten Eigenleistung (pauschal 10% der Baukosten). Die aktivierten Eigenleistungen sind nicht zahlungswirksam.

*4)  Nach Fertigstellung wird der zur Verkehrsfreigabe aktuelle Buchwert zuzgl. der Herstellungskosten über 45 Jahre abgeschrieben.

 

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach der geänderten Fassung des § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.

Anlagen:

 

Übersichtskarte