Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die Erneuerung der Fahr-bahndecke auf der K 19 (Abschnitt 1) nördlich der Gemeinde Nottuln zu veranlassen.
Begründung:
I. Problem / II. Lösung
Die Kreisstraße 19 AN 1 liegt nördlich der Gemeinde Nottuln zwischen der K 18
(Gut Holtmann) und der L 874 (Marienhof). Der 2,85 km lange Streckenabschnitt
mit einer Fahrbahnbreite von 4,50 – 5,50 m hat eine Verkehrsbelastung von 930
KFZ/24h.
Wie den Mitgliedern des Fachausschusses bereits bei
der Straßenbereisung im August 2016 gezeigt, ist die Kreisstraße in einem
schlechten Zustand. Der Zustand der Kreisstraße wurde auf Grund ihrer
Schädigung (Schlaglöcher, Netzrisse sowie Absackungen im Randbereich) als
mangelhaft eingestuft. Eine vollflächige Deckenerneuerung ist unumgänglich.
Baugrunduntersuchungen haben ergeben, dass
der vorh. bituminöse Aufbau zu gering ist und nicht den Anforderungen der
tatsächlichen Belastung entspricht. Durch eine Deckenerneuerung im Hocheinbau
soll die Schädigung, die hauptsächlich aus der bituminösen Schicht hervorgeht,
beseitigt und gleichzeitigt der Oberbau verstärkt werden. Es ist vorgesehen
eine Asphalttragschicht von 10 cm und eine 4 cm dicke Asphaltbetondecke aufzubringen.
Für die Deckenerneuerung wurden 560.000 €
veranschlagt. Die Ausschreibungsunterlagen werden zurzeit erstellt. Sobald der
Baubeschluss vorliegt, sollen die Bauarbeiten öffentlich ausgeschrieben werden.
Die Auftragsvergabe ist für Anfang 2017 vorgesehen. Sobald es die
Witterungsverhältnisse zu lassen, soll mit den Bauarbeiten begonnen werden. Als
Bauzeit sind ca. 8 Wochen einkalkuliert.
III. Alternativen
Keine.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige
Ressourcen)
Die Maßnahme ist ausschließlich aus Eigenmitteln zu
finanzieren, da keine Fördermöglichkeiten bestehen. Unter Berücksichtigung der
abgewickelten Maßnahmen und erteilter Aufträge stehen noch etwa 250.000 € im
laufenden Haushaltsjahr zur Verfügung. Darüber hinaus besteht eine
Verpflichtungsermächtigung zu Lasten des Haushaltsjahres 2017 in Höhe von
400.000 €.
Die Auswirkung der Investition auf die jährliche Abschreibung stellt sich wie folgt dar:
Buchwert zum 31.12.2016 |
Ab-schreibung
jährlich |
außer-planmäßige
Abschrei-bung *2) |
Herstellungskosten |
Buchwert |
Ab-schreibung
jährlich |
251.523 € |
17.966 € |
0 € |
616.000 € |
861.500 € |
19.145 € |
*1) Die
Kreisstraße wurde bei der Zustandsbewertung 2015 in „5“ eingestuft. Der Zustandsklasse
5 ist in der Anlagenbuchhaltung eine Nutzungsdauer von 15 Jahre zugeordnet.
*2) Eine außerplanmäßige Abschreibung ist nur dann
vorzunehmen, wenn bei einer Straße mit einer Zustandsbewertung 4 und besser
durch das Abfräsen der Asphaltschichten eine Wertminderung erfolgt.
*3) Die Herstellungskosten setzen sich zusammen
aus den Baukosten + Herstellungsnebenkosten sowie der aktivierten Eigenleistung
(pauschal 10% der Baukosten). Die aktivierten Eigenleistungen sind nicht
zahlungswirksam.
*4) Nach Fertigstellung wird der zur
Verkehrsfreigabe aktuelle Buchwert zuzgl. der Herstellungskosten über 45 Jahre
abgeschrieben.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Nach der geänderten Fassung des § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.
Anlagen:
Übersichtskarte