Betreff
Neubau einer Rettungswache in Ascheberg, Herberner Straße
Vorlage
SV-9-0691
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der, von der Verwaltung präsentierten Entwurfsplanung wird zugestimmt.

 

  1. Die Verwaltung wird mit der weiteren Planung und Umsetzung der Neubaumaßnahme in Höhe der kalkulatorisch ermittelten Gesamtbaukosten von 1.800.000,00 € beauftragt.

Begründung:

 

I. Problem:

 

Die jetzige Rettungswache befindet sich an der Lüdinghauser Str. 11, in 59387 Ascheberg. Das Grundstück wird gemeinschaftlich vom Rettungsdienst und der Feuerwehr genutzt.

 

Der Gebäudeteil der Rettungswache stammt aus dem Jahr 1980 und ist überwiegend unverändert. Das Gebäude ist aus betriebswirtschaftlicher - und Nutzersicht abgeschrieben und abgenutzt.

 

Die notwendigen, nach modernen medizinischen -, organisatorischen und funktionellen Abläufen erforderlichen An- und Umbauten sowie die notwendigen Standortqualifizierungen, mit dem Rettungswachenverbund und Ausbau zu einer Lehr- und Ausbildungswache, sind am jetzigen Standort wirtschaftlich nicht darstellbar und umsetzbar.

 

 

II. Lösung:

 

Eine ähnlich unbefriedigende Situation ergab sich, nach Organisationsprüfungen, auch für die Feuerwehr.

Somit wurde in Verbindung mit der Gemeinde zunächst nach einem, für beide Dienstleistungsbereiche, geeigneten, gemeinsamen Standort gesucht.

An der Raiffeisenstraße wurde ein gewerbliches Grundstück zunächst als geeignet eingestuft.

Bei Überprüfung der Standortkriterien für den Rettungsdienst, auf der Gesetzesgrundlage über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und hierzu durchgeführten Fahrversuchen mit Echtzeitmessungen, musste der Standort an der Raiffeisenstraße für den Rettungsdienst als ungeeignet verworfen werden.

 

Ein geeigneter Standort wurde an der Herberner Straße ermittelt und durch Einhaltung der Standortkriterien bestätigt.

 

Zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie wurden das Raumprogramm und die spezifischen Nutzeranforderungen den, im Architektenwettbewerb der Gemeinde Ascheberg für den Neubau der Feuerwache beteiligten Architekten zur Verfügung gestellt.

Diese Vorgehensweise war im Vorfeld mit der Verwaltungsleitung und dem Rechnungsprüfungsamt im Hause abgestimmt worden, um die Wettbewerbsphase verkürzen zu können.

Die Machbarkeitsstudie wurde in Abstimmung mit der Fachabteilung, Abt. 32 – Sicherheit und Ordnung, sowie dem leitenden Notarzt beurteilt und ausgewertet. Als fachlich besonders geeignet und zur weiteren Bearbeitung vorgeschlagen wurde das Konzept des Architekten Döring, Sendenhorst.

Das Ergebnis, derzeitiger Stand: Vorentwurfsphase, wird in der Fachausschusssitzung zur Kenntnisnahme und Zustimmung präsentiert.

 

Der Baukörper besteht aus einem zweigeschossigen Verwaltungs- und Sozialtrakt mit angegliederter Fahrzeughalle.

Die Stellung auf dem Grundstück gegenüber der angrenzenden Wohnbebauung ist vorwiegend aus schallschutztechnischen Gründen bestimmt, um somit eine natürlichen Schallschutz zwischen der Fahrzeughalle und der Wohnbebauung zu sichern.

 

Erdgeschossig sind schwerpunktmäßig nachfolgende Bereiche untergebracht:

-        Umkleide- und Sozialbereich für die männlichen und weiblichen Mitarbeiter,

-        Lager- und Nebenräume,

-        Desinfektionsbereich sowie

-        Fahrzeughalle, mit 3 Einstellplätzen, davon ein Stellplatz in einer abgeschlossenen Desinfektionshalle.

-         

Im Obergeschoss befinden sich die

-        Einsatzleitstelle,

-        Aufenthaltsbereich mit angeschlossener Teeküche sowie

-        Ruhebereiche.

 

Neben der Beachtung der energetischen Anforderungen nach der EnEV wird bei der Umsetzung auf eine steuerbare Be- und Entlüftung, zur Optimierung der Wärmeversorgung, besonderer Wert gelegt, ohne hierbei die Wirtschaftlichkeit aus dem Auge zu verlieren.

Das Konzept des Büros Döring ist, u.a., hiermit fachlich gegenüber den Mitbewerbern als wegweisend und somit energetisch als besonders geeignet anzusehen.

 

Die Materialauswahl orientiert sich an den ortsüblichen Materialien, sodass sich die Fassaden homogen in das Stadtbild einfügen werden.

 

Optional ist in der vorliegenden Entwurfsplanung eine Bedarfsfläche für den DRK-OV Ascheberg, auf Veranlassung durch die Gemeindeverwaltung Ascheberg, mit ausgewiesen worden.

 

 

III. Alternativen:

 

Keine, der jetzige Standort an der Lüdinghauser Str. kann aus den v.g. Gründen nicht qualifiziert werden und muss aufgegeben werden.

Zur Einhaltung der nutzerspezifischen Anforderungen ist der Standort an der Herberner Straße nachweislich geeignet.

 

 

IV. Auswirkungen/Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen):

 

Die Gesamtbaukosten sind nach der vorliegenden Kostenberechnung auf 1.800.000,00 € festgestellt worden. Im Haushalt 2015 wurden bereits 1.000.000 € veranschlagt. 800.000 € sind im Entwurf des Haushaltsplans 2017 ausgewiesen (vgl. S. 323, Invest-Nr. 100614 RwA.).

 

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung:

 

Nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 der Hauptsatzung des Kreises Coesfeld ist der Kreisausschuss bei investiven Neubauvorhaben über 150.000,00 € zuständig.

Anlagen:

- Präsentation der Vorentwurfsplanung