Beschlussvorschlag:
- Der, von der Verwaltung präsentierten
Entwurfsplanung wird zugestimmt.
- Die Verwaltung wird mit der weiteren
Planung und Umsetzung der Neubaumaßnahme in Höhe der kalkulatorisch
ermittelten Gesamtbaukosten von 1.800.000,00 € beauftragt.
Begründung:
I. Problem:
Die jetzige Rettungswache befindet sich an der Lüdinghauser Str. 11, in
59387 Ascheberg. Das Grundstück wird gemeinschaftlich vom Rettungsdienst und
der Feuerwehr genutzt.
Der Gebäudeteil der Rettungswache stammt aus dem Jahr 1980 und ist
überwiegend unverändert. Das Gebäude ist aus betriebswirtschaftlicher - und
Nutzersicht abgeschrieben und abgenutzt.
Die notwendigen, nach modernen medizinischen -, organisatorischen und
funktionellen Abläufen erforderlichen An- und Umbauten sowie die notwendigen
Standortqualifizierungen, mit dem Rettungswachenverbund und Ausbau zu einer
Lehr- und Ausbildungswache, sind am jetzigen Standort wirtschaftlich nicht
darstellbar und umsetzbar.
II. Lösung:
Eine ähnlich unbefriedigende Situation ergab sich, nach Organisationsprüfungen,
auch für die Feuerwehr.
Somit wurde in Verbindung mit der Gemeinde zunächst nach einem, für
beide Dienstleistungsbereiche, geeigneten, gemeinsamen Standort gesucht.
An der Raiffeisenstraße wurde ein gewerbliches Grundstück zunächst als
geeignet eingestuft.
Bei Überprüfung der Standortkriterien für den Rettungsdienst, auf der Gesetzesgrundlage über den Rettungsdienst sowie die
Notfallrettung und hierzu durchgeführten Fahrversuchen mit
Echtzeitmessungen, musste der Standort an der Raiffeisenstraße für den
Rettungsdienst als ungeeignet verworfen werden.
Ein geeigneter Standort wurde an der Herberner Straße ermittelt und
durch Einhaltung der Standortkriterien bestätigt.
Zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie wurden das Raumprogramm und die
spezifischen Nutzeranforderungen den, im Architektenwettbewerb der Gemeinde
Ascheberg für den Neubau der Feuerwache beteiligten Architekten zur Verfügung
gestellt.
Diese Vorgehensweise war im Vorfeld mit der Verwaltungsleitung und dem
Rechnungsprüfungsamt im Hause abgestimmt worden, um die Wettbewerbsphase verkürzen
zu können.
Die Machbarkeitsstudie wurde in Abstimmung mit der Fachabteilung, Abt.
32 – Sicherheit und Ordnung, sowie dem leitenden Notarzt beurteilt und
ausgewertet. Als fachlich besonders geeignet und zur weiteren Bearbeitung
vorgeschlagen wurde das Konzept des Architekten Döring, Sendenhorst.
Das Ergebnis, derzeitiger Stand: Vorentwurfsphase, wird in der
Fachausschusssitzung zur Kenntnisnahme und Zustimmung präsentiert.
Der Baukörper besteht aus einem zweigeschossigen Verwaltungs- und
Sozialtrakt mit angegliederter Fahrzeughalle.
Die Stellung auf dem Grundstück gegenüber der angrenzenden Wohnbebauung
ist vorwiegend aus schallschutztechnischen Gründen bestimmt, um somit eine
natürlichen Schallschutz zwischen der Fahrzeughalle und der Wohnbebauung zu sichern.
Erdgeschossig sind schwerpunktmäßig nachfolgende Bereiche
untergebracht:
-
Umkleide-
und Sozialbereich für die männlichen und weiblichen Mitarbeiter,
-
Lager-
und Nebenräume,
-
Desinfektionsbereich
sowie
-
Fahrzeughalle,
mit 3 Einstellplätzen, davon ein Stellplatz in einer abgeschlossenen
Desinfektionshalle.
-
Im Obergeschoss befinden sich die
-
Einsatzleitstelle,
-
Aufenthaltsbereich
mit angeschlossener Teeküche sowie
-
Ruhebereiche.
Neben der Beachtung der energetischen Anforderungen nach der EnEV wird
bei der Umsetzung auf eine steuerbare Be- und Entlüftung, zur Optimierung der
Wärmeversorgung, besonderer Wert gelegt, ohne hierbei die Wirtschaftlichkeit
aus dem Auge zu verlieren.
Das Konzept des Büros Döring ist, u.a., hiermit fachlich gegenüber den
Mitbewerbern als wegweisend und somit energetisch als besonders geeignet
anzusehen.
Die Materialauswahl orientiert sich an den ortsüblichen Materialien,
sodass sich die Fassaden homogen in das Stadtbild einfügen werden.
Optional ist in der vorliegenden Entwurfsplanung eine Bedarfsfläche für
den DRK-OV Ascheberg, auf Veranlassung durch die Gemeindeverwaltung Ascheberg,
mit ausgewiesen worden.
III. Alternativen:
Keine, der jetzige Standort an der Lüdinghauser Str. kann aus den v.g.
Gründen nicht qualifiziert werden und muss aufgegeben werden.
Zur Einhaltung der nutzerspezifischen Anforderungen ist der Standort an
der Herberner Straße nachweislich geeignet.
IV. Auswirkungen/Zusammenhänge
(Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen):
Die Gesamtbaukosten sind nach der vorliegenden Kostenberechnung auf
1.800.000,00 € festgestellt worden. Im Haushalt 2015 wurden bereits 1.000.000 €
veranschlagt. 800.000 € sind im Entwurf des Haushaltsplans 2017 ausgewiesen
(vgl. S. 323, Invest-Nr. 100614 RwA.).
V. Zuständigkeit für die
Entscheidung:
Nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 der Hauptsatzung des Kreises Coesfeld ist der
Kreisausschuss bei investiven Neubauvorhaben über 150.000,00 € zuständig.
Anlagen:
- Präsentation der Vorentwurfsplanung