Betreff
WestfalenTarif; hier: Tarifmaßnahme 2017
Vorlage
SV-9-0693
Aktenzeichen
01.81-ÖPNV
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.         Den strukturellen Änderungen und dem Fahrpreistableau wird zugestimmt.

2.         Der ZVM Bus wird beauftragt, die Beförderungsentgelte / Tarife, die Bestandteil eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages (ÖDA) sind, gem. § 39 Abs. 1 Satz 3 PBefG der Bezirksregierung Münster als Genehmigungsbehörde anzuzeigen.

 

 

Anlage: Fahrpreistableau Tarifmaßnahme 2017 mit Stand vom 07.10.2016

Begründung:

 

I. Problem     

Die Notwendigkeit der Tarifmaßnahme 2017 wird seitens der Verkehrsunternehmen begründet mit:

·       Ausgleich des inflationsbedingten Wertverlustes

·       Ausgleich weiterer Kostensteigerungen

o   Abschluss TVN auf hohem Niveau

o   Überproportionale Anhebung NWO-Tarif

o   Zusätzliche Rückstellungen für betriebliche Altersversorgung

o   Erhöhte Vertriebs- und Betriebskosten (neue Vertriebstechnik)

o   Dieselpreisentwicklung

·         Kompensation der Rückgänge im Bereich des Schülerverkehrs

·         Migration der Preisstufen zum WestfalenTarif in den oberen Preisstufen ab W7

 

Aufgrund der Einführung des WestfalenTarifes und der dafür erforderlichen Vorlaufzeiten zur Schaffung der Vertriebsinfrastruktur mussten die Tarifdaten mit den zum 01.08.2017 gültigen Fahrpreisen in der Sitzung des Tarifausschusses der Tarifgemeinschaften Münsterland und Ruhr-Lippe bereits am 07.10.2016 verabschiedet werden. Der Beschluss in der Tarifgemeinschaft Münsterland wurde unter dem Vorbehalt der erforderlichen Gremienbeschlüsse der Partner gefasst.  Dieser zeitlichen Maßgabe zur Sicherstellung der Einführung des WestfalenTarifes unterlagen im Übrigen alle westfälischen Tarifräume.

II.  Lösung

Nach einer intensiven Diskussion konnten sich die Partner der Tarifgemeinschaft Münsterland/Ruhr-Lippe auf das als Anlage beigefügte Preistableau verständigen, das folgende Entwicklungen beinhaltet:

 

·       Anhebung der EinzelTickets, AnschlussTickets und 4erTickets. KinderTickets sind nach wie vor von einer Preiserhöhung ausgeschlossen.

·       Absenkung des FahrradTagesTickets (Behebung eines redaktionellen Fehlers der Tarifgemeinschaft).

·      Absenkung der Preise im JobTicket; durchgehende Rabattierung in Höhe von 30,5% gegenüber dem MonatsTicket im Freiverkauf. Gleichzeitige Reduzierung der Mindestabnahmemenge von 30 auf 20 Stück (Steigerung der Attraktivität des JobTickets insbesondere für kleinere Unternehmen).

·       Geringfügige Anpassung der SchülerZeitTickets (Freiverkauf / Schulträger).

 

Als strukturelle Anpassungen sind folgende Änderungen geplant:

·       AnschlussTickets; Preisdifferenzierung zum KinderTicket

·       Umbenennung des WochenTickets in „7TageTicket“ mit flexibler Geltungsdauer

·       Abschaffung SchülerWochenTicket

·       JobTicket; unterproportionale Anhebung in allen Preisstufen durch eine durchgängige Rabattierung in Höhe von 30,5 %.

 

Im Ergebnis bedeuten diese Veränderungen für die regionalen Preisstufen im Münsterland eine nominelle Fahrpreisanhebung in Höhe von 2,05 %.

 

III. Alternativen

Erfolgt keine oder ablehnende Beschlussfassung, so ist der Kooperationsvertrag so aufgebaut, dass der ablehnende Partner ggf. die Einnahmenausfälle der anderen Partner tragen muss.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Es wird im Zuständigkeitsbereich des Auftraggebers Kreis Coesfeld das Ergebnis der Einnahmen aus Fahrkarten für dessen Verkehrsverträge beeinflusst und damit der Zuschussbedarf, der an den Auftragnehmer zur Erbringung der erzielten Leistung gezahlt werden muss.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Für die Entscheidung ist der Kreistag zuständig (§ 26 Abs. 1 KrO NRW).