Beschlussvorschlag:
1. Den strukturellen Änderungen
und dem Fahrpreistableau wird zugestimmt.
2. Der ZVM Bus wird
beauftragt, die Beförderungsentgelte / Tarife, die Bestandteil eines
öffentlichen Dienstleistungsauftrages (ÖDA) sind, gem. § 39 Abs. 1 Satz 3 PBefG
der Bezirksregierung Münster als Genehmigungsbehörde anzuzeigen.
Anlage: Fahrpreistableau Tarifmaßnahme 2017 mit Stand vom 07.10.2016
Begründung:
I. Problem
Die Notwendigkeit der Tarifmaßnahme
2017 wird seitens der Verkehrsunternehmen begründet mit:
·
Ausgleich
des inflationsbedingten Wertverlustes
·
Ausgleich
weiterer Kostensteigerungen
o Abschluss TVN auf hohem Niveau
o Überproportionale Anhebung NWO-Tarif
o Zusätzliche Rückstellungen für betriebliche
Altersversorgung
o Erhöhte Vertriebs- und Betriebskosten (neue
Vertriebstechnik)
o Dieselpreisentwicklung
·
Kompensation
der Rückgänge im Bereich des Schülerverkehrs
·
Migration
der Preisstufen zum WestfalenTarif in den oberen Preisstufen ab W7
Aufgrund der Einführung des
WestfalenTarifes und der dafür erforderlichen Vorlaufzeiten zur Schaffung der
Vertriebsinfrastruktur mussten die Tarifdaten mit den zum 01.08.2017 gültigen
Fahrpreisen in der Sitzung des Tarifausschusses der Tarifgemeinschaften
Münsterland und Ruhr-Lippe bereits am 07.10.2016 verabschiedet werden. Der
Beschluss in der Tarifgemeinschaft Münsterland wurde unter dem Vorbehalt der
erforderlichen Gremienbeschlüsse der Partner gefasst. Dieser zeitlichen Maßgabe zur Sicherstellung
der Einführung des WestfalenTarifes unterlagen im Übrigen alle westfälischen
Tarifräume.
II. Lösung
Nach einer intensiven Diskussion
konnten sich die Partner der Tarifgemeinschaft Münsterland/Ruhr-Lippe auf das
als Anlage beigefügte Preistableau verständigen, das folgende Entwicklungen
beinhaltet:
·
Anhebung der
EinzelTickets, AnschlussTickets und 4erTickets. KinderTickets sind nach wie vor
von einer Preiserhöhung ausgeschlossen.
·
Absenkung
des FahrradTagesTickets (Behebung eines redaktionellen Fehlers der
Tarifgemeinschaft).
· Absenkung der Preise im JobTicket; durchgehende
Rabattierung in Höhe von 30,5% gegenüber dem MonatsTicket im Freiverkauf.
Gleichzeitige Reduzierung der Mindestabnahmemenge von 30 auf 20 Stück (Steigerung
der Attraktivität des JobTickets insbesondere für kleinere Unternehmen).
·
Geringfügige
Anpassung der SchülerZeitTickets (Freiverkauf / Schulträger).
Als strukturelle Anpassungen sind
folgende Änderungen geplant:
·
AnschlussTickets;
Preisdifferenzierung zum KinderTicket
·
Umbenennung
des WochenTickets in „7TageTicket“ mit flexibler Geltungsdauer
·
Abschaffung
SchülerWochenTicket
·
JobTicket;
unterproportionale Anhebung in allen Preisstufen durch eine durchgängige
Rabattierung in Höhe von 30,5 %.
Im Ergebnis bedeuten diese
Veränderungen für die regionalen Preisstufen im Münsterland eine nominelle
Fahrpreisanhebung in Höhe von 2,05 %.
III. Alternativen
Erfolgt keine oder ablehnende Beschlussfassung, so ist der Kooperationsvertrag so aufgebaut, dass der ablehnende Partner ggf. die Einnahmenausfälle der anderen Partner tragen muss.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen,
Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Es wird im Zuständigkeitsbereich des Auftraggebers Kreis Coesfeld das Ergebnis der Einnahmen aus Fahrkarten für dessen Verkehrsverträge beeinflusst und damit der Zuschussbedarf, der an den Auftragnehmer zur Erbringung der erzielten Leistung gezahlt werden muss.
V. Zuständigkeit
für die Entscheidung
Für die Entscheidung ist der Kreistag zuständig (§ 26 Abs. 1 KrO NRW).