Betreff
Wettbewerbliches Verfahren für die Betriebsaufnahmen von Linienbündeln im Jahr 2018; hier: Bündel COE 4
Vorlage
SV-9-0697
Aktenzeichen
01.81-ÖPNV
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.  Dem vorgestellten Leistungsangebot sowie den erforderlichen Anpassungen des Nahverkehrsplans wird zugestimmt.

 

2. Der ZVM Bus wird beauftragt, das wettbewerbliche Verfahren einzuleiten.

Begründung:

 

I. – IV.

Problem, Lösung, Alternativen, Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

In der Sitzung des Kreistages am 14.12.2011 wurde das Linienbündelungskonzept (COE 2 – COE 5) sowie die Wettbewerbstreppe als Teil des 2. Nahverkehrsplans (NVP) für den Kreis Coesfeld beschlossen. Dieses umfasste die Linienverkehre aller Linien, die nicht der Direktvergabe an die Regionalverkehr Münsterland GmbH (COE 1) zugeordnet worden sind.

 

Für die Regionalverkehrslinien ist der Kreis nicht nur in der Aufgaben-, sondern auch in der Finanzverantwortung. Der Bedienungsumfang und die Bedienungsqualität werden vom Nahverkehrsplan des Kreises vorgegeben.

 

In 2018 laufen im Kreis Coesfeld die Konzessionen der neun Regionallinien 561, 562, 563, 564, 566, 587, R62, R63 und R64 aus. Diese Linien bilden das Linienbündel COE 4, für welches am 29.08.2018 die Betriebsaufnahme erfolgt.

 

Die Gemeinde Havixbeck beabsichtigt kurzfristig ihren freigestellten Schülerverkehr in Linienverkehr nach §42 bzw. §43.2 PBefG umzuwandeln. Damit fällt die Zuständigkeit für diese Verkehre an den Kreis Coesfeld als Aufgabenträger des ÖPNV. Es ist geplant, diese Linien (567, 568, 569, 570, 571, 572, 573, 574 und 575) in das Linienbündel COE 4 zu integrieren und mit Betriebsaufnahme 29.08.2016 gemeinsam in das wettbewerbliche Verfahren zu führen.

Das konkrete Leistungsangebot sowie die notwendigen Verfahrensschritte werden derzeit noch mit der Bezirksregierung und der Gemeinde Havixbeck abgestimmt, die Ergänzungen anschließend in die Unterlagen zur Vorabbekanntmachung eingefügt.

Durch die Integration des freigestellten Schülerverkehrs in den Linienverkehr wird analog der Vereinbarung zwischen dem Kreis Coesfeld und den kreisangehörigen Kommunen eine gleichlautende Regelung mit Havixbeck erforderlich.

 

Es wird eine Konzessionslaufzeit bis zum letzten Tag der Sommerferien 2026/2027 angestrebt.

 

Für die anstehenden wettbewerblichen Verfahren sind Angebotsanpassungen vorgesehen. Für die einzelnen Linien wurden Liniensteckbriefe erarbeitet, die alle wichtigen Inhalte der künftigen Bedienung enthalten.

 

 

Linie 561   Nottuln – Darup – Coesfeld

Status Quo

Die Linie 561 ist überwiegend auf die Belange des Schülerverkehrs zwischen Nottuln und Coesfeld ausgerichtet.

 

Geplantes Konzept:

Das Angebot wird grundsätzlich unverändert beibehalten.

Auf geänderte Belange des Schulverkehrs muss kurzfristig reagiert werden.

 

 

Linie 562   Nottuln – Münster-Roxel

Status Quo

Die Linie 562 ist überwiegend auf die Belange des Schülerverkehrs zwischen Nottuln und Münster-Roxel ausgerichtet.

 

Geplantes Konzept:

Das Angebot wird grundsätzlich unverändert beibehalten. Die über dieses Angebot hinausgehenden, zusätzlichen Fahrten des derzeitigen Fahrplans gehören nicht zum geforderten Mindestangebot. Es wird eine auf den Schülerverkehr ausgerichtete morgendliche Fahrt zwischen Schapdetten und Nottuln von der Linie R63 in das Fahrplanangebot der Linie 562 überführt.

Auf geänderte Belange des Schulverkehrs muss kurzfristig reagiert werden.

 

 

Linie 563   Havixbeck – Billerbeck

Status Quo

Die Linie 563 ist überwiegend auf die Belange des Schülerverkehrs zwischen Havixbeck und Billerbeck ausgerichtet.

 

 

Geplantes Konzept:

Das Angebot wird grundsätzlich unverändert beibehalten.

Auf geänderte Belange des Schulverkehrs muss kurzfristig reagiert werden.

 

 

Linie 564   Havixbeck – Münster

Status Quo

Die Linie 564 ist überwiegend auf die Belange des Schülerverkehrs zwischen Havixbeck und Münster ausgerichtet.

 

Geplantes Konzept:

Das Angebot wird grundsätzlich unverändert beibehalten.

Auf geänderte Belange des Schulverkehrs muss kurzfristig reagiert werden.

 

 

Linie 566   Havixbeck – Nottuln

Status Quo

Die Linie 566 ist überwiegend auf die Belange des Schülerverkehrs zwischen Havixbeck und Nottuln ausgerichtet.

 

Geplantes Konzept:

Das Angebot wird grundsätzlich unverändert beibehalten, d.h. es wird der Fahrplan der letzten Vergabe gefordert. Die über dieses Angebot hinausgehenden, zusätzlichen Fahrten des derzeitigen Fahrplans gehören nicht zum geforderten Mindestangebot.

Auf geänderte Belange des Schulverkehrs muss kurzfristig reagiert werden.

 

 

Linie 587   Laer – Coesfeld

Status Quo

Die Linie 587 ist überwiegend auf die Belange des Schülerverkehrs zwischen Laer und Coesfeld ausgerichtet.

 

Geplantes Konzept:

Das Angebot wird grundsätzlich unverändert beibehalten, d.h. es wird der Fahrplan der letzten Vergabe gefordert. Die über dieses Angebot hinausgehenden, zusätzlichen Fahrten des derzeitigen Fahrplans gehören nicht zum geforderten Mindestangebot.

Auf geänderte Belange des Schulverkehrs muss kurzfristig reagiert werden.

 

 

Linie R62   Coesfeld – Nottuln

Status Quo

Die Linie R62 stellt eine regionale Verbindung zwischen Coesfeld und Nottuln dar, welche durchgebunden mit der R63 eine Fahrtmöglichkeit bis nach Münster bietet.

                                         

Geplantes Konzept:

Das Angebot wird grundsätzlich unverändert beibehalten. In Anpassung an die Bedienung in anderen Korridoren, die die Region mit dem Oberzentrum Münster  verbinden, sollen einzelne Fahrten das heutige Angebot ergänzen. Darüber hinaus soll das Angebot aufgrund von Kundenwünschen an Samstagen an die Ladenschlusszeiten in Coesfeld angepasst werden.

 

 

Linie R63   Nottuln – Münster

Status Quo

Die Linie R63 stellt eine regionale Verbindung zwischen Nottuln und Münster dar, welche durchgebunden mit der R62 eine Fahrtmöglichkeit bis nach Coesfeld bietet

 

Geplantes Konzept:

Das Angebot wird grundsätzlich unverändert beibehalten. Eine auf den Schülerverkehr ausgerichtete morgendliche Fahrt zwischen Schapdetten und Nottuln wird von der Linie R63 in das Fahrplanangebot der Linie 562 überführt. In Anpassung an die Bedienung in anderen Korridoren, die die Region mit dem Oberzentrum Münster  verbinden, sollen einzelne Fahrten das heutige Angebot ergänzen.

 

 

Linie R64   Havixbeck – Münster

Status Quo

Die Linie R64 stellt eine regionale Verbindung zwischen Havixbeck und Münster dar.

 

Geplantes Konzept:

Das Angebot wird grundsätzlich unverändert beibehalten. In Anpassung der Bedienung an andere Korridore, die die Region mit dem Oberzentrum Münster  verbinden, sollen einzelne Fahrten das heutige Angebot ergänzen.

 

 

Linie 567   Darfeld – Laer – Holthausen – Havixbeck

Status Quo

Die Linie 567 ist auf die Belange des Havixbecker Schülerverkehrs ausgerichtet.

 

 

Linie 568   Aulendorf – Billerbeck – Havixbeck

Status Quo

Die Linie 568 ist auf die Belange des Havixbecker Schülerverkehrs ausgerichtet.

 

 

Linie 569   Häger – Nienberge – Gievenbeck – Hohenholte – Havixbeck

Status Quo

Die Linie 569 ist auf die Belange des Havixbecker Schülerverkehrs ausgerichtet.

 

 

Linie 570   Münster – Gievenbeck – Roxel – Havixbeck

Status Quo

Die Linie 570 ist auf die Belange des Havixbecker Schülerverkehrs ausgerichtet.

 

 

Linie 571   Senden – Albachten – Bösensell – Havixbeck

Status Quo

Die Linie 571 ist auf die Belange des Havixbecker Schülerverkehrs ausgerichtet.

 

 

Linie 572   Appelhülsen – Schapdetten – Havixbeck

Status Quo

Die Linie 572 ist auf die Belange des Havixbecker Schülerverkehrs ausgerichtet.

 

 

Linie 573   Darup – Nottuln – Stevern – Havixbeck

Status Quo

Die Linie 573 ist auf die Belange des Havixbecker Schülerverkehrs ausgerichtet.

 

 

Linie 574   Altenberge – Kümper – Waltrup – Hohenholte – Havixbeck

Status Quo

Die Linie 574 ist auf die Belange des Havixbecker Schülerverkehrs ausgerichtet.

 

 

Linie 575   Poppenbeck – Masbeck – Tilbeck – Natrup – Herkentrup Havixbeck

Status Quo

Die Linie 575 ist auf die Belange des Havixbecker Schülerverkehrs ausgerichtet.

 

                                                                                                                                       

 

Durchführung der Verfahren:

Für die Neuvergabe der Konzessionen der Linien des Linienbündels COE 4 wird der Kreis eine Vorabbekanntmachung zum Vergabeverfahren durchführen. Nach der Veröffentlichung haben interessierte Verkehrsunternehmen 3 Monate Zeit, eigenwirtschaftliche Angebote auf Basis der Mindestvorgaben bzw. weiterer Zusatzleistungen bei der Bezirksregierung einzureichen.

 

Sollten keine kommerziellen Anträge innerhalb der drei Monate eingegangen sein, ist das Ausschreibungsverfahren durchzuführen.

 

Für das Linienbündel COE 4 wurden Liniensteckbriefe erarbeitet, die alle wichtigen Inhalte der zukünftigen Bedienung enthalten und als Teil des Nahverkehrsplanes beschlossen werden.

 

Die Vorgaben der Liniensteckbriefe und Mindestbedienkonzepte können auch dann nicht unterschritten werden, wenn innerhalb der 3-Monats-Frist keine kommerziellen Angebote eingehen. Der Leistungsumfang ist dann der Ausschreibung zugrunde zu legen und entsprechend zu finanzieren.

 

 

V.        

Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Für die Entscheidung ist der Kreistag zuständig (§ 26 Abs. 1 KrO NRW).