Beschlussvorschlag:
1. Dem
vorgestellten Leistungsangebot sowie den erforderlichen Anpassungen des
Nahverkehrsplans wird zugestimmt.
2. Der ZVM Bus
wird beauftragt, das wettbewerbliche Verfahren einzuleiten.
Begründung:
I. – IV.
Problem, Lösung, Alternativen, Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen,
Personal, IT, sonstige Ressourcen)
In der Sitzung
des Kreistages am 14.12.2011 wurde das Linienbündelungskonzept (COE 2 – COE 5)
sowie die Wettbewerbstreppe als Teil des 2. Nahverkehrsplans (NVP) für den
Kreis Coesfeld beschlossen. Dieses umfasste die Linienverkehre aller Linien,
die nicht der Direktvergabe an die Regionalverkehr Münsterland GmbH (COE 1)
zugeordnet worden sind.
Für die
Regionalverkehrslinien ist der Kreis nicht nur in der Aufgaben-, sondern auch
in der Finanzverantwortung. Der Bedienungsumfang und die Bedienungsqualität
werden vom Nahverkehrsplan des Kreises vorgegeben.
In 2018 laufen im
Kreis Coesfeld die Konzessionen der neun Regionallinien 561, 562, 563, 564,
566, 587, R62, R63 und R64 aus. Diese Linien bilden das Linienbündel COE 4, für
welches am 29.08.2018 die Betriebsaufnahme erfolgt.
Die Gemeinde
Havixbeck beabsichtigt kurzfristig ihren freigestellten Schülerverkehr in
Linienverkehr nach §42 bzw. §43.2 PBefG umzuwandeln. Damit fällt die
Zuständigkeit für diese Verkehre an den Kreis Coesfeld als Aufgabenträger des
ÖPNV. Es ist geplant, diese Linien (567, 568, 569, 570, 571, 572, 573, 574 und
575) in das Linienbündel COE 4 zu integrieren und mit Betriebsaufnahme
29.08.2016 gemeinsam in das wettbewerbliche Verfahren zu führen.
Das konkrete
Leistungsangebot sowie die notwendigen Verfahrensschritte werden derzeit noch
mit der Bezirksregierung und der Gemeinde Havixbeck abgestimmt, die Ergänzungen
anschließend in die Unterlagen zur Vorabbekanntmachung eingefügt.
Durch die
Integration des freigestellten Schülerverkehrs in den Linienverkehr wird analog
der Vereinbarung zwischen dem Kreis Coesfeld und den kreisangehörigen Kommunen
eine gleichlautende Regelung mit Havixbeck erforderlich.
Es wird eine
Konzessionslaufzeit bis zum letzten Tag der Sommerferien 2026/2027 angestrebt.
Für die
anstehenden wettbewerblichen Verfahren sind Angebotsanpassungen vorgesehen. Für
die einzelnen Linien wurden Liniensteckbriefe erarbeitet, die alle wichtigen
Inhalte der künftigen Bedienung enthalten.
Linie 561 Nottuln – Darup – Coesfeld
Status Quo
Die Linie 561 ist
überwiegend auf die Belange des Schülerverkehrs zwischen Nottuln und Coesfeld
ausgerichtet.
Geplantes
Konzept:
Das Angebot wird
grundsätzlich unverändert beibehalten.
Auf geänderte
Belange des Schulverkehrs muss kurzfristig reagiert werden.
Linie 562 Nottuln – Münster-Roxel
Status Quo
Die Linie 562 ist
überwiegend auf die Belange des Schülerverkehrs zwischen Nottuln und
Münster-Roxel ausgerichtet.
Geplantes
Konzept:
Das Angebot wird
grundsätzlich unverändert beibehalten. Die über dieses Angebot hinausgehenden,
zusätzlichen Fahrten des derzeitigen Fahrplans gehören nicht zum geforderten
Mindestangebot. Es wird eine auf den Schülerverkehr ausgerichtete morgendliche
Fahrt zwischen Schapdetten und Nottuln von der Linie R63 in das Fahrplanangebot
der Linie 562 überführt.
Auf geänderte
Belange des Schulverkehrs muss kurzfristig reagiert werden.
Linie 563 Havixbeck – Billerbeck
Status Quo
Die Linie 563 ist
überwiegend auf die Belange des Schülerverkehrs zwischen Havixbeck und
Billerbeck ausgerichtet.
Geplantes
Konzept:
Das Angebot wird
grundsätzlich unverändert beibehalten.
Auf geänderte
Belange des Schulverkehrs muss kurzfristig reagiert werden.
Linie 564 Havixbeck – Münster
Status Quo
Die Linie 564 ist
überwiegend auf die Belange des Schülerverkehrs zwischen Havixbeck und Münster
ausgerichtet.
Geplantes
Konzept:
Das Angebot wird
grundsätzlich unverändert beibehalten.
Auf geänderte
Belange des Schulverkehrs muss kurzfristig reagiert werden.
Linie 566 Havixbeck – Nottuln
Status Quo
Die Linie 566 ist
überwiegend auf die Belange des Schülerverkehrs zwischen Havixbeck und Nottuln
ausgerichtet.
Geplantes
Konzept:
Das Angebot wird
grundsätzlich unverändert beibehalten, d.h. es wird der Fahrplan der letzten
Vergabe gefordert. Die über dieses Angebot hinausgehenden, zusätzlichen Fahrten
des derzeitigen Fahrplans gehören nicht zum geforderten Mindestangebot.
Auf geänderte
Belange des Schulverkehrs muss kurzfristig reagiert werden.
Linie 587 Laer – Coesfeld
Status Quo
Die Linie 587 ist
überwiegend auf die Belange des Schülerverkehrs zwischen Laer und Coesfeld
ausgerichtet.
Geplantes
Konzept:
Das Angebot wird
grundsätzlich unverändert beibehalten, d.h. es wird der Fahrplan der letzten
Vergabe gefordert. Die über dieses Angebot hinausgehenden, zusätzlichen Fahrten
des derzeitigen Fahrplans gehören nicht zum geforderten Mindestangebot.
Auf geänderte
Belange des Schulverkehrs muss kurzfristig reagiert werden.
Linie R62 Coesfeld – Nottuln
Status Quo
Die Linie R62
stellt eine regionale Verbindung zwischen Coesfeld und Nottuln dar, welche
durchgebunden mit der R63 eine Fahrtmöglichkeit bis nach Münster bietet.
Geplantes
Konzept:
Das Angebot wird
grundsätzlich unverändert beibehalten. In Anpassung an die Bedienung in anderen
Korridoren, die die Region mit dem Oberzentrum Münster verbinden, sollen einzelne Fahrten das
heutige Angebot ergänzen. Darüber hinaus soll das Angebot aufgrund von Kundenwünschen
an Samstagen an die Ladenschlusszeiten in Coesfeld angepasst werden.
Linie R63 Nottuln – Münster
Status Quo
Die Linie R63
stellt eine regionale Verbindung zwischen Nottuln und Münster dar, welche
durchgebunden mit der R62 eine Fahrtmöglichkeit bis nach Coesfeld bietet
Geplantes
Konzept:
Das Angebot wird
grundsätzlich unverändert beibehalten. Eine auf den Schülerverkehr
ausgerichtete morgendliche Fahrt zwischen Schapdetten und Nottuln wird von der
Linie R63 in das Fahrplanangebot der Linie 562 überführt. In Anpassung an die
Bedienung in anderen Korridoren, die die Region mit dem Oberzentrum
Münster verbinden, sollen einzelne
Fahrten das heutige Angebot ergänzen.
Linie R64 Havixbeck – Münster
Status Quo
Die Linie R64
stellt eine regionale Verbindung zwischen Havixbeck und Münster dar.
Geplantes
Konzept:
Das Angebot wird
grundsätzlich unverändert beibehalten. In Anpassung der Bedienung an andere
Korridore, die die Region mit dem Oberzentrum Münster verbinden, sollen einzelne Fahrten das
heutige Angebot ergänzen.
Linie 567 Darfeld – Laer – Holthausen – Havixbeck
Status Quo
Die Linie 567 ist
auf die Belange des Havixbecker Schülerverkehrs ausgerichtet.
Linie 568 Aulendorf – Billerbeck – Havixbeck
Status Quo
Die Linie 568 ist
auf die Belange des Havixbecker Schülerverkehrs ausgerichtet.
Linie 569 Häger – Nienberge – Gievenbeck – Hohenholte
– Havixbeck
Status Quo
Die Linie 569 ist
auf die Belange des Havixbecker Schülerverkehrs ausgerichtet.
Linie 570 Münster – Gievenbeck – Roxel – Havixbeck
Status Quo
Die Linie 570 ist
auf die Belange des Havixbecker Schülerverkehrs ausgerichtet.
Linie 571 Senden – Albachten – Bösensell – Havixbeck
Status Quo
Die Linie 571 ist
auf die Belange des Havixbecker Schülerverkehrs ausgerichtet.
Linie 572 Appelhülsen – Schapdetten – Havixbeck
Status Quo
Die Linie 572 ist
auf die Belange des Havixbecker Schülerverkehrs ausgerichtet.
Linie 573 Darup – Nottuln – Stevern – Havixbeck
Status Quo
Die Linie 573 ist
auf die Belange des Havixbecker Schülerverkehrs ausgerichtet.
Linie 574 Altenberge – Kümper – Waltrup – Hohenholte –
Havixbeck
Status Quo
Die Linie 574 ist
auf die Belange des Havixbecker Schülerverkehrs ausgerichtet.
Linie 575
Poppenbeck – Masbeck – Tilbeck – Natrup – Herkentrup Havixbeck
Status Quo
Die Linie 575 ist
auf die Belange des Havixbecker Schülerverkehrs ausgerichtet.
Durchführung der
Verfahren:
Für die
Neuvergabe der Konzessionen der Linien des Linienbündels COE 4 wird der Kreis
eine Vorabbekanntmachung zum Vergabeverfahren durchführen. Nach der
Veröffentlichung haben interessierte Verkehrsunternehmen 3 Monate Zeit,
eigenwirtschaftliche Angebote auf Basis der Mindestvorgaben bzw. weiterer
Zusatzleistungen bei der Bezirksregierung einzureichen.
Sollten keine
kommerziellen Anträge innerhalb der drei Monate eingegangen sein, ist das
Ausschreibungsverfahren durchzuführen.
Für das
Linienbündel COE 4 wurden Liniensteckbriefe erarbeitet, die alle wichtigen
Inhalte der zukünftigen Bedienung enthalten und als Teil des Nahverkehrsplanes
beschlossen werden.
Die Vorgaben der
Liniensteckbriefe und Mindestbedienkonzepte können auch dann nicht
unterschritten werden, wenn innerhalb der 3-Monats-Frist keine kommerziellen
Angebote eingehen. Der Leistungsumfang ist dann der Ausschreibung zugrunde zu
legen und entsprechend zu finanzieren.
V.
Zuständigkeit für die Entscheidung
Für die Entscheidung ist der Kreistag zuständig (§
26 Abs. 1 KrO NRW).