Betreff
Wirtschaftsförderung Kreis Coesfeld GmbH: Wirtschaftsplan 2017
Vorlage
SV-9-0701
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der im Haushaltsentwurf 2017 eingestellte Budgetansatz zur Finanzierung der wfc GmbH wird von derzeitig 285.000 € auf dann fortlaufend 291.000 € erhöht.

Begründung:

 

I.   Problem

 

In der Aufsichtsratssitzung der wfc GmbH am 03.11.16 wurde der Wirtschaftplan der Gesell­schaft für das Jahr 2017 zur Beratung vorgelegt.

 

Gegenüber dem Ansatz für das Wirtschaftsjahr 2016 erhöht sich die Summer der Aufwendungen von 425.000 € auf 435.000 €, im Wesentlichen bedingt durch die Einstellung von Kosten für eine Expo Real-Teilnahme in Höhe von 10.000 €.

 

Dem stehen höhere Erträge (329.000 €) gegenüber dem Vorjahr 2016 (145.000 €) gegenüber. Dies resultiert u. a. aus höheren Fördermittel- und Sponsoringeinnahmen.

 

Somit erhöht sich der von den Gesellschaftern zu erbringende Verlustausgleich gegenüber dem Jahr 2016 um 10.000 €.

 

Gemäß § 8 des Gesellschaftsvertrages der wfc GmbH übernimmt der Kreis Coesfeld grundsätzlich 2/3 der nicht aus Erträgen gedeckten Aufwendungen. Jedoch darf der auf den Kreis Coesfeld entfallende Anteil den vom Kreisausschuss des Kreistages vorgegebenen finanziellen Rahmen nicht überschreiten.

 

Auf den Kreis Coesfeld entfällt nach dem vorgestellten Wirtschaftsplan für das Jahr 2017 ein Verlustausgleich in Höhe von rd. 290.000 €. Gegenüber dem bisher eingeplanten und vom Kreisausschuss beschlossenen Verlustausgleich in Höhe von 285.000 € erhöht sich dieser um rd. 6.000 €.

 

II.  Lösung

Die Erhöhung des Verlustausgleiches um rd. 6.000 € muss vom Kreisausschuss beschlossen werden. Dies soll in der Sitzung am 14.12.2016 erfolgen.

 

III. Alternativen

Einer Erhöhung des Verlustausgleiches wird nicht zugestimmt. Die wfc GmbH muss ihren Wirtschaftsplan entsprechend ändern und Einsparungen vorsehen.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Der Budgetansatz im Haushalt des Jahres 2017 muss von 285.000 € auf 291.000 € erhöht werden.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Kreisausschuss gem. § 8 Gesellschaftervertrag wfc GmbH