Betreff
Deckensanierungsmaßnahmen im Bereich der Kreisstraße 46 / Daruper Straße in Coesfeld
Vorlage
SV-7-0128
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Fachausschuss stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu. Die Dringlichkeitsentscheidung ist dem Kreisausschuss zur Sitzung am 20.04.2005 zur Genehmigung vorzulegen.

 

Begründung:

 

I. und II.

 

Dem Kreis sind im Rahmen der Umsetzung des Radwegekonzepts der Stadt Coesfeld für die innerörtlichen Bereiche der Kreisstraße 46 zwischen der Einmündung „Druffels Weg“ und der OD-Grenze der „Borkener Straße“ (Nähe Westfleisch) Fördermittel nach den Förderrichtlinien Stadtverkehr bewilligt worden. Als erste Maßnahme ist in den Jahren 2003/2004 der Abschnitt der „Borkener Straße“ von den Bahnübergängen (Nähe Kreisberufsschule) bis zur B 474 entsprechend umgestaltet worden. In 2005 soll der Weiterbau der „Borkener Straße“ in Richtung OD-Grenze erfolgen.

 

Für den Bereich der Daruper Straße von der Kreuzung Friedrich-Ebert-Straße/Alte Münsterstraße bis zur Kreuzung Druffels Weg/Vogelsang sieht das Radwegekonzept aufgrund der Alleebepflanzung beidseitige Radfahrstreifen auf der Fahrbahn durch entsprechende Markierungen vor. Da die Fahrbahndecke in diesem Bereich große Schäden aufweist, war im Rahmen des Programms „Investive Straßenunterhaltung“ ursprünglich für 2004 eine ent-sprechende Deckenerneuerung vorgesehen. Im Zuge der obligatorischen Anfrage bei den Versorgungsunternehmen teilten die Stadtwerke Coesfeld mit, dass man in 2008 die Erneuerung der in der Fahrbahn liegenden Gas- und Wasserleitungen plane. Ein Vorziehen dieser Maßnahme sei im Rahmen der Finanzplanung nur schwer möglich. Da der Bürger sicherlich kein Verständnis dafür haben dürfte, wenn nur 3 Jahre nach einer Deckenerneuerung wieder Straßenaufbrüche für Leitungsverlegungen erfolgen, wurde die Maßnahme zunächst zurückgestellt.

 

Ende November 2004 teilten die Stadtwerke mit, dass die Möglichkeit bestehe, als Folge internen Verschiebungen die geplanten  Leitungsverlegungen noch im Wirtschaftsjahr 2004/2005 abzuwickeln. Um die Arbeiten bis zum Ende des Wirtschaftsjahres (31.03.2005) abschließen zu können, sei jedoch eine kurzfristige Auftragsvergabe notwendig. Der Kreis hat daraufhin den Stadtwerken kurzfristig die für die Inanspruchnahme des Straßenraums erforderlich Zustimmung erteilt.

 

Durch die jetzt begonnenen Arbeiten der Stadtwerke wird es möglich, den vom Zuschussgeber vorgegebenen Zeitrahmen einzuhalten. Darüber hinaus könnten für beide Seiten deutliche Kosteneinsparungen erzielt werden, wenn unmittelbar nach Abschluss der Leitungsverlegungen die Arbeiten zur ganzflächige Erneuerung der Fahrbahndecke durchgeführt würden. Nach den vertraglichen Regelungen haben Versorgungsunternehmen grundsätzlich im Bereich der Aufbruchstellen wieder einen ordnungsgemäßen Straßenbelag aufzubringen. In der Regel werden solche kleinflächigen Reparaturarbeiten an der Fahrbahndecke von den mit den Tiefbauarbeiten beauftragten Unternehmen durchgeführt. Das Preisniveau für solche kleinflächigen Wiederherstellungsarbeiten liegt deutlich höher als bei einer Ausführung entsprechender Arbeiten im Rahmen ganzflächigen Deckenerneuerung durch ein Straßenbauunternehmen. Aufgrund der zwei auf dem etwa 550 m langen Abschnitt (s. Anlage) entnommenen Bohrkerne wurde zunächst davon ausgegangen, dass zur nachhaltigen Sanierung der Fahrbahn nicht der gesamte Oberbau erneuert werden muss. Die Kostenschätzungen gingen deshalb davon aus, dass die für die Vergabe durch den Kreisausschuss maßgebliche Grenze von 150 T€ knapp unterschritten wird. Die jetzt erfolgten Straßenaufbrüche machen jedoch deutlich, dass es mit Blick auf eine dauerhafte Sanierung sinnvoller ist, den gesamten Oberbau aufzunehmen und durch einen den heutigen Anforderungen entsprechenden Aufbau zu ersetzen. Die Kosten werden sich dadurch voraussichtlich nahezu verdoppeln. Die Vergabeentscheidung wäre demnach vom Kreisausschuss zu treffen.

 

Um zu gewährleisten, dass die vom Kreis zu vergebenden Deckenbauarbeiten zügig nach Abschluss der Arbeiten der Stadtwerke beginnen können, soll die Ausschreibung kurzfristig veröffentlicht werden. Die Angebotseröffnung für die Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A ist für den 16.03.2005 vorgesehen. Für die Auswertung und Auftragsvergabe bliebe dann noch ausreichend Zeit, um mit den Deckenbauarbeiten kurzfristig nach dem für Ende März 2005 terminierten Abschluss der Stadtwerke zu beginnen.

 

Da in der Zeit zwischen Angebotseröffnung und dem für Anfang April 2005 vorgesehenen Baubeginn keine Sitzung terminiert ist, soll über die Vergabe der Deckenbauarbeiten im Wege der Dringlichkeit entschieden werden. Angesichts der Verkehrsbelastungen des Abschnitts wird es für nicht vertretbar angesehen, eine Vergabeentscheidung erst in der für den 20.04.2005 terminierten Sitzung des Kreisausschusses zu treffen.

 

III. Keine

 

IV.

 

Im Entwurf des Produkthaushalts 2005 sind für Deckenerneuerungen bei der Haushaltsstelle 6500.951000 Ausgaben in Höhe von 1,2 Mio € vorgesehen. Als Fortsetzung der Fördermaßnahme „Radwegekonzept K 46 Coesfeld“ kann eine Auftragsvergabe im Rahmen der Bestimmungen über die vorläufige Haushaltsführung (§ 81 GO) erfolgen. Laut Kostenschätzungen ist von einer Auftragssumme zwischen 260 – 280 T€ auszugehen. Von diesen Kosten sind von Stadtwerken Coesfeld im Rahmen der Verpflichtung zur Wiederherstellung des Straßenaufbaus im Bereich der Leitungstrasse ca. 25 T€ zu übernehmen. Synergieeffekte könnten sich daraus ergeben, dass die jetzt bestehende Verkehrsregelung – der Ausbauabschnitt ist stadtauswärts zwischen Wahrkamp/Rendelsweg und Bahnhofstraße Einbahnstraße  – beibehalten werden soll.

 

V.

 

Für die Vorbereitung der Beschlüsse des Kreisausschusses sind die Fachausschüsse zuständig.