Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt die notwendigen Schritte für den Kauf eines neuen Baggers einzuleiten und nach den Regeln des Vergaberechts zu vollziehen.
Die Zustimmung erfolgt mit der Maßgabe, dass eine Auftragsvergabe erst erfolgen darf, wenn die Haushaltsmittel in 2017 für den Bagger bereitgestellt werden und der Haushalt 2017 seine Rechtskraft erlangt hat.
I. Problem / II. Lösung
Der Bagger ist für
den Straßenunterhaltungsdienst regelmäßig im Einsatz. Hauptsächlich wird das
Gerät zur Räumung der Straßenseitengräben eingesetzt. Die Gräben sind regelmäßig
von Schlamm und Pflanzenbewuchs zu befreien, um eine ordentliche Entwässerung
sowohl für die Straße als auch der anliegenden Felder zu gewährleisten. Da ca. 375
km der Kreisstraßen außerhalb der Ortsdurchfahr liegen, ist das Ausbaggern der
Gräben kontinuierlich durchzuführen. Zusätzlich wird der Bagger u.a. bei der
Verlegung von Durchlässen, Beseitigung von Unfall- oder Sturmschäden,
Gehölzpflege oder am Bauhof zum Laden von Schüttgütern eingesetzt.
Der zu ersetzende
Bagger (Marke Atlas, Baujahr 1997) weist aktuell 11.200 Betriebsstunden auf.
Aufgrund des Alters und der Beanspruchung ist der Bagger insgesamt
verschlissen. Um den Baggern weiter einsetzen zu können, sind zunächst mind.
13.000 € zu investieren. Weitere kostspielige Reparaturen (u.a. Hydraulikleitungen,
Getriebe) zeichnen sich ab.
Als Ersatz ist ein
neuer Bagger vorgesehen, da aktuell kein geeignetes Gebrauchtgerät zu einem
akzeptablen Preis zu erhalten ist. Die Kosten für die Neuanschaffung liegen bei
ca. 180.000 €. Sobald die Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, soll die
Lieferung eines Baggers kurzfristig öffentlich ausgeschrieben werden. Für die
Ausschreibung, Vergabe und Lieferzeit eines neuen Baggers ist ein Zeitraum von
insgesamt fünf bis sechs Monate einzuplanen.
III. Alternativen
Alternativen, wie
Anmietung eines Baggers oder Vergabe der Grabenräumarbeiten bringen keinen
wirtschaftlichen Vorteil. Bei einer Vergabe sind z.B. zusätzliche Aufwendungen
für das Aufstellen der Ausschreibungsunterlagen, Vergabe, Bauüberwachung, evtl.
Verkehrssicherung und Abrechnung einzurechnen.
Die
Grabenräumarbeiten werden hauptsächlich im Herbst, Winter und Frühjahr
durchgeführt. Durch die Ausführung in eigener Regie ist eine optimale
Auslastung der am Bauhof auf Grund der im Winterdienst bzw. in der
Straßenunterhaltung benötigten Fahrzeuge/Geräte gegeben. Gleiches gilt auch für
die Mitarbeiter. Bei einer Vergabe der Baggerarbeiten an Dritte (aber Abfuhr
durch Bauhofsmitarbeiter) kann es zu organisatorischen Problemen führen, da
z.B. der Winterdienst oder die Beseitigung von Sturmschäden nie fest eingeplant
werden kann. Es besteht dann die Gefahr, dass an manchen Tagen Mitarbeiter und
Fuhrpark nicht zur Verfügung stehen.
Mit einem eigenen
Bagger können die Arbeiten flexibler durchgeführt und besser mit den
Pflichtaufgaben in der Straßenunterhaltung kombiniert werden. Auch variable
Einsatzmöglichkeiten des Baggers sind gegeben, z.B. bei der Beseitigung von
Unfall- oder Sturmschäden und dies auch außerhalb der Dienstzeiten.
IV. Auswirkungen /
Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Vorgesehen ist als
Ersatzbeschaffung der Kauf eines neuen Baggers. Im Haushalt 2017 wurden dafür
180.000 € veranschlagt. Für die anstehende Auftragsvergabe stehen somit
ausreichend Mittel zur Verfügung
Der zu ersetzende
Bagger (Baujahr 1997) ist bereits seit 2009 abgeschrieben. Die Investition in einen neuen Bagger wird mit Inbetriebnahme
über eine Laufzeit von 12 Jahre abgeschrieben.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Grundsätzlich hat über Vergaben ab einem Wert von 150.000 € der Kreisausschuss gemäß § 13 (1) der Hauptsatzung zu entscheiden. Eine solche Entscheidung ist entbehrlich, wenn die unter § 13 (1) Nr. 1 näher beschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind. Mit der Vorstellung und Beratung im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung an den Kreisausschuss werden die Voraussetzungen erfüllt. Vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung im Kreisausschuss kann somit der Landrat über die Auftragsvergabe entscheiden. In analoger Anwendung des Beschlusses für Baumaßnahmen (Baubeschluss) soll daher auch für die Anschaffung des Baggers ein entsprechender Beschluss gefasst werden.