Beschlussvorschlag:
1.) Der Landrat wird beauftragt, die notwendigen Sanierungsmaßnahmen zur Qualifizierung der Geschwister-Scholl-Schule in Nottuln zu veranlassen.
2.) Der Sperrvermerk im HH-Plan 2017 bei Investitionsnummer 100317GSN zur Qualifizierung des Schulstandortes (Gebäude der Geschwister-Scholl-Schule in Nottuln) als Ersatz für die Astrid-Lindgren-Schule in Lüdinghausen) wird aufgehoben.
Begründung:
I. Problem
Seit der Übernahme durch die Astrid-Lindgren-Schule im Jahr 1987 ist der Standort baulich, annähernd unverändert geblieben. Dem entgegen hat die Akzeptanz und Notwendigkeit der Schulform - eine Förderschule für Schülerinnen und Schüler, die einen sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung aufweisen und im Rahmen der Regelschule nicht hinreichend gefördert werden können - an Bedeutung gewonnen, was durch die steigende Schüler- und somit auch Lehrerzahl (vgl. nachfolgende Tabelle) verdeutlicht werden kann:
Daten und Fakten
der letzten 10 Jahre
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Situation an der
ALS im Schuljahr
2006/2007 |
Aktuelle
Situation an der ALS im Schuljahr
2016/2017 |
Einzugsbereich |
Kreis Coesfeld |
Kreis Coesfeld / Kreis Warendorf |
Standorte |
3 LH, Martinistift, KiWo Dülmen |
3 LH, Martinistift, Ahlen |
Schülerzahlen |
67 LH (25 Grundschule und 42 Hauptschule 44 Martinistift 6 KiWo Dülmen |
105 LH (38 GS und 67 HS) 48 Martinistift 42 Ahlen |
Lehrkräfte |
22 Lehrkräfte, davon 7 im Martinistift, 2 Lehramtsanwärter |
32 Lehrkräfte, davon 7 im Martinistift, 3 Lehramtsanwärter (Ahlen 8 Lehrkräfte, 1 Lehramtsanwärter) |
Pädagogische Mitarbeiter |
1 Erzieherin |
1 Stelle Schulsozialarbeit 1 Stelle Schulsozialarbeit, Jungendamt Kreis Coe 1,5 Stellen Berufseinstiegsbegleitung 9 Schulbegleiter (Ahlen: Sozialteam) |
Sonstige Mitarbeiter |
Sekretärin Hausmeister |
Sekretärin Hausmeister Schulverwaltungsassistenz (0,5 Stelle) 1 Sozialpädagoge im Anerkennungsjahr wird im Schuljahr 2017/18
eingestellt. |
Klassenbildung |
4 Grundschule/ 6 Hauptschule |
5 Grundschule/ 8 Hauptschule |
Klassengröße |
zwischen 4 und 9 Schülern |
zwischen 7 und 11 Schülern |
Dem aus pädagogischen Gründen erforderlichen Anspruch, die Beschulung in kleinen Gruppen vorzunehmen, kann,
a. wegen der vorhandenen, räumlichen Enge
b. konstruktiv, kaum veränderbaren Raumzuschnitte (vgl. Vornutzung als Büroräume)
nicht mehr annähernd entsprochen werden.
Die zur Verfügung stehenden Räume stoßen zudem aus technischer Sicht an ihre Grenzen, da wegen der größeren Zahl der zu beschulenden Kinder notwendige Lärm- und Schallschutzmaßnahmen erforderlich wären, die wiederrum zu einer Verstärkung im Deckenaufbau und somit zu einer Reduzierung der Raumhöhen führen würden, mit allen negativen Konsequenzen für eine ausreichende natürliche Belüftung und Entlüftung
(Stichwort CO²-Ampel).
Das vorhandene Raumangebot wird somit insgesamt der steigenden Anzahl der zu beschulenden Kinder sowie dem gestiegenen Lehrer- und Mitarbeiterkollegium nicht mehr gerecht.
Neben den vorgenannten, als ungünstig zu bezeichnenden Raumzuschnitten, sind die haustechnischen Anlagen und hier insbesondere die Sanitäranlagen als veraltet und abgängig zu bezeichnen und bedürfen kurz bis mittelfristig einer Grunderneuerung einschließlich der Grundleitungssysteme.
In die Zukunft betrachtet, bestehen mit dem vorhandenen Raumangebot keinerlei Optionsmöglichkeiten für eine, als realistisch anzusehende, offene und/oder gebundene Ganztagsbetreuung.
Bereits für den Haushalt 2010 hat die Astrid-Lindgren-Schule den Bedarf für den Ausbau und die Erweiterung des Werkraumes sowie für den Neubau von 2 – 3 großen Klassenräumen angemeldet.
Für den Werkraum sind im Haushalt 2012 Mittel in Höhe von 250.000 € veranschlagt worden, die aber wegen der unsicheren Weiterentwicklung der Förderschulen (Stichwort: Inklusion) mit einem Sperrvermerk versehen wurden. In den Folgejahren hat die Abteilung 10 – Zentrale Dienste - dann als Reaktion auf die jährlichen Meldungen der Schule, auch weitere Maßnahmen am Schulgebäude geprüft, u. a. Aufstellung von Containern in LH, Ausbau des Dachgeschosses, erdgeschossige Erweiterung usw.
II. Lösung
Am Standort Lüdinghausen kann ein qualitätsvoller Unterricht aufgrund der räumlichen und baulichen Situation auf Dauer nicht mehr gewährleistet werden.
Vor diesem Hintergrund sind alternative Lösungen in Lüdinghausen selbst, aber auch im gesamten Kreisgebiet untersucht worden. Insbesondere wurden dabei vor allem vorhandene Schulgebäude näher betrachtet, die hierfür in Betracht kommen könnten.
Durch die Standortqualifizierung der Geschwister-Scholl-Schule in Nottuln, als Schulstandort für die Astrid-Lindgren-Schule in Lüdinghausen, können die vorgenannten pädagogischen wie auch bautechnischen Unzulänglichkeiten und Mängel dauerhaft und zukunftsfähig ausgeräumt werden.
Die Klassen- und Kursräume gruppieren sich in zwei Geschoßen um eine zentrale hohe Halle und werden durch umlaufende offene Flure erschlossen. Anders als im traditionellen Schulbau, an dem die Klassenräume aneinander gereiht sind, staffeln sich die Klassenräume der Geschwister-Scholl-Schule, so dass einzelne Raumgruppen entstehen.
Die Analyse des vorhandenen Raumkonzeptes der Geschwister-Scholl-Schule macht deutlich, dass das Schulgebäude – nach entsprechender Herrichtung und Instandsetzung - hier von seinen räumlichen Möglichkeiten sehr gute Voraussetzungen für eine zeitgemäße und aktuelle pädagogische Förderung der Schülerinnen und Schüler ermöglichen würde.
Aus diesem Grunde ist das denkmalgeschützte Schulgebäude, in Abstimmung mit der Gemeinde Nottuln, durch das Architekturbüro Pfeiffer – Ellermann und Preckel GmbH untersucht worden. Die Erkenntnisse der baulichen Untersuchung sind in eine gutachterliche Stellungnahme eingeflossen. Darin sind eine Reihe baulicher Mängel und Sanierungsnotwendigkeiten enthalten, die nach sorgfältiger Auswertung folgende Kostenkalkulation ergeben, die deutlich macht, dass hier doch erhebliche bauliche Maßnahmen notwendig sind, um das inzwischen 46 Jahre alte ehemalige Schulgebäude auch künftig wieder schulisch nutzen zu können:
Bauwerk – Baukonstruktion: |
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Aushub am Gebäudesockel |
16.775,00 € |
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Wandanschluss Abdichtung UG |
19.825,00 € |
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Drainplatte |
6.100,00 € |
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Betonerhaltung: |
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Dehnungsfugen |
13.200,00 € |
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Sanierung Risse |
7.150,00 € |
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Sanierung Außentüren u. Fenster |
446.575,00 € |
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Fassadenanstrich |
31.375,00 € |
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Außenwandbekleidung innen: |
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Innendämmung, Anstrich usw. |
106.675,00 € |
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Innentüren u. –fenster: |
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Beschichtung, Dichtungen usw. |
61.750,00 € |
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Beschichtung, Anstrich Innenwände |
33.400,00 € |
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Elementierte Innenwände: |
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Ausbesserungen, Lackierungen, F 30 Glaswand vor Aula |
64.840,00 € |
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Linoleum in Klassenräumen |
137.800,00 € |
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Deckenbekleidungen: |
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Rückbau und Wiedermontage |
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Holzbekleidung, Beschichtung Deckenflächen, Rasterdecken |
164.100,00 € |
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Geländeerhöhung Foyer |
18.480,00 € |
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Wandanschlüsse Dachbeläge |
10.675,00 € |
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Feuerlöscher |
2.400,00 € |
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Fassadengerüste |
21.300,00 € |
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Abbruchmaßnahmen u. Entsorgung: |
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Fenster, Teppichböden |
70.560,00 € |
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Entfernung Beschichtung Oberlichter |
4.520,00 € |
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Bauschlussreinigung |
10.175,00 € |
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Unvorhergesehenes |
225.000,00 € |
1.472.675,00
€ |
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Bauwerk – Technische Anlagen |
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Abwasser |
13.000,00 € |
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Wasseranlagen |
60.000,00 € |
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Sonstiges f. Gas/Wasser/Abwasser |
15.000,00 € |
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Wärmeverteilnetze |
100.000,00 € |
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Raumheizflächen |
80.000,00 € |
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Sonstiges f. Wärmeversorgungsanlagen |
30.000,00 € |
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Lüftungsanlagen |
60.000,00 € |
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Hoch- u. Mittelspannungsanlagen |
40.000,00 € |
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Niederspannungsinstallationsanlagen |
58.000,00 € |
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Beleuchtungsanlagen einschl. Sicherheitsbeleuchtung |
110.000,00 € |
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Elektroakustische Alarmierung |
65.000,00 € |
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Brandmeldeanlagen |
60.000,00 € |
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EDV |
18.000,00 € |
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2 Aufzugsanlagen |
90.000,00 € |
799.000,00
€ |
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Außenanlagen |
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Kiesstreifen u. Kantenstein am Gebäudesockel |
10.675,00 € |
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Baunebenkosten |
300.000,00 € |
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Gesamtkosten netto |
2.582.350,00 € |
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zzgl. MwSt. |
490.646,50 € |
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Gesamtkosten brutto
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3.072.996,50 € |
Im gemeinsamen Gespräch mit der Verwaltungsleitung der Gemeinde Nottuln wurden die gutachterliche Stellungnahme und die darin vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen erörtert. Dabei wurde einvernehmlich deutlich, dass hier durch das Architekturbüro keine luxuriöse Ertüchtigung des Schulgebäudes vorgeschlagen wird, sondern die Maßnahmen notwendig sind, um belastete Baustoffe zu entfernen und ein Schulgebäude herzurichten, das heutigen Schulbaustandards entspricht.
III. Alternativen
Die vorgenannte Sanierung des Schulgebäudes, die aus pädagogischer und bautechnischer Sicht nach heutigen Erfordernissen notwendig ist, um einen zukunftsfähigen Schulstandort zu errichten, wird nicht durchgeführt.
Eine Anmietung des Schulgebäudes durch den Kreis Coesfeld wurde durch den Rat der Gemeinde Nottuln abgelehnt.
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Für die notwendigen Sanierungskosten der Geschwister-Scholl-Schule wird ein Betrag von 3.072.996,50 € eingeplant. Zu den Gesamtkosten wird auch auf die SV-9-0762 zum Erwerb der Geschwister-Scholl-Schule verwiesen.
Der Gesamtbetrag für die Sanierung und den Erwerb der Geschwister-Scholl-Schule wird aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ und einer Ermächtigungsübertragung aus dem Jahresabschluss 2015 finanziert.
Durch die Inanspruchnahme der Kredite aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ wird sich der Schuldenstand des Kreises Coesfeld im Schuldenportfolio entsprechend erhöhen. Ein zusätzlicher Aufwand für Zinsleistungen entsteht nicht, da die Darlehen bis zur Endlaufzeit für den Kreis Coesfeld zinsfrei sind. Die Tilgung übernimmt das Land NRW.
V. Zuständigkeit der Entscheidung
Der Kreistag ist zuständig gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 1 Buchstabe h) Kreisordnung NRW.