Betreff
Errichtung einer Wetterschutzhütte im Landschaftsschutzgebiet Rorup
Vorlage
SV-9-0777
Aktenzeichen
70.2
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Beirat stimmt der Erteilung einer Befreiung von dem Bauverbot innerhalb des Landschaftsschutzgebietes 2.2.08 „Rorup“ des Landschaftsplans Rorup zu.

 

Die Befreiung soll mit folgenden Auflagen versehen werden:

 

1.    Einer ausschließlich zweckgebundenen Nutzung der Hütte hinsichtlich eines Versammlungsortes der BUND-Ortsgruppe Dülmen, um Einsätze im Naturschutzgebiet Welter Bach abzustimmen, bzw. eines Pausenraumes für Arbeitseinsätze in eben diesem Gebiet wird stattgegeben. Jede andere Nutzung, z. B. zur Abhaltung von Feierlichkeiten, wird untersagt.

2.    Die regelmäßige Nutzung der Hütte mit einer für die Größe der Hütte hohen Personenzahl macht eine geregelte Entsorgung der anfallenden Abwässer und Fäkalien notwendig, z. B. in Form einer abflusslosen Grube, deren Inhalt regelmäßig entsorgt wird.

 

Begründung:

 

Der BUND, Ortsgruppe Dülmen, hat am 22.08.2016 die nachträgliche Baugenehmigung einer bestehenden Hütte auf dem Grundstück in der Gemarkung Dülmen Kirchspiel, Flur 115, Flurstück 107 bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde der Stadt Dülmen beantragt.

Das Grundstück befindet sich im Landschaftsschutzgebiet Rorup des gleichnamigen Landschaftsplans, rechtskräftig seit dem 25.10.2004. Das Vorhaben wird von Seiten der Bauaufsicht der Stadt Dülmen planungsrechtlich als Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB beurteilt. Bei den im Landschaftsplan Rorup vorgesehenen nicht betroffenen Tätigkeiten bzw. bei den Ausnahmen handelt es sich bzgl. des § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB immer um BImSch-Vorhaben. Somit ist im vorliegenden Fall eine Befreiung von dem Bauverbot erforderlich.

Der mit dem Bauantrag verbundene Antrag auf Befreiung vom Bauverbot des Landschaftsplans Rorup wurde mit Schreiben vom 15.11.2016 begründet, s. Anlage.

 

Der BUND besitzt das Verfügungsrecht über die Hütte und das Grundstück. Sie wird seit Jahren als Versammlungsort und Werkzeugschuppen genutzt. Es handelt sich um eine Holzfachwerkkonstruktion mit Holzverschalung.

Laut Antragstellung umfasst die Hütte drei Räume.

Der Hauptraum mit einer Grundfläche von 17 m² wird als Versammlungsraum der BUND-Ortsgruppe Dülmen genutzt. Er soll etwa alle zwei Monate einer Gesellschaft von fünf bis maximal fünfzehn Personen Platz bieten für eine Besprechung von ca. zwei Stunden Dauer. Daneben wird die Hütte als Pausenplatz genutzt, wenn samstags Arbeitseinsätze im Schutzgebiet durchgeführt werden. Das Nutzungskonzept sieht nur eine stundenweise Nutzung für kleine Personengruppen (ca. zehn) an einem Tag einmal die Woche vor. Die begrenzte Räumlichkeit und die einfache Holzbauweise lassen auch nichts anderes zu. Es ist kein Wasseranschluss vorgesehen. Es soll kein Brunnen gebohrt oder ein Anschluss an das öffentliche Netz gebaut werden. Ein Wasseranschluss wird als nicht notwendig erachtet, da für das Händewaschen ein Wasserkanister aufgestellt werden kann.

Ein Nebenraum von 3 m² Grundfläche wird als Abstellraum genutzt.

Der dritte Raum von 18 m² dient als Werkstatt. Hier befinden sich Motorsäge, Freischneider und andere Werkzeuge, und es können Reparaturen durchgeführt werden.

 

Abwässer fallen nach Angaben des Antragstellers nicht an. Danach werden „Abwässer“ in der Größenordnung von ca. 200 ml in der Hecke oder im Wald ausgebracht. Für Notfälle wird eine Campingtoilette in einem externen Klohäuschen vorgehalten.

 

Die untere Naturschutzbehörde hält eine Legalisierung des Vorhabens unter naturschutzrechtlichen Aspekten für vertretbar, wenn die im Beschlussvorschlag genannten Auflagen erfüllt werden.

Die abschließende Entscheidung über die baurechtliche Zulässigkeit trifft die Stadt Dülmen.

Anlagen:

·      Schreiben des Antragstellers vom 15.11.2016

·      Lageplan/Kartenausschnitte/Pläne

·      Foto