Beschlussvorschlag:
Der Landrat wird beauftragt, die im Jahr 2007 vom Kreistag beschlossenen strategischen Ziele des Kreises Coesfeld auf ihre Aktualität hin zu überprüfen und gemeinsam mit dem Beirat „Finanzmanagement und Aufgabenkritik“ einen aktualisierten Entwurf einer Neufassung dem Kreistag zur Beratung, Diskussion und Verabschiedung vorzulegen.
Begründung:
I. Problem
Der Kreistag hat am 02.05.2007 die „Strategischen
Ziele des Kreises Coesfeld“ (siehe
Anlage 1) beschlossen.
Seinerzeit waren im Zusammenhang mit der
Umstellung auf einen produktorientierten Haushalt Ziele und Kennzahlen zur
Grundlage der Gestaltung der Planung, Steuerung und Erfolgskontrolle gemacht
worden. Zur Festlegung von produktorientieren Zielen waren übergeordnete,
strategische Ziele des Kreises bestimmt worden, aus denen sich die operablen
und produktorientierten Ziele als Unterziele ableiten lassen.
II. Lösung
Nach nunmehr zehn Jahren erscheint es sinnvoll und erforderlich, diese
strategischen Ziele zu prüfen und u.a. an die demografische Entwicklung und die
geänderten Lebensverhältnisse anzupassen. Die Verwaltung greift damit die
Anregungen der vergangenen Haushaltsberatungen auf.
Dazu wird vorgeschlagen, den vom Kreistag gebildeten Beirat
„Finanzmanagement und Aufgabenkritik“ in die vorbereitenden Beratungen mit
einzubeziehen. Es ist beabsichtigt, einen überarbeiteten Entwurf der
strategischen Ziele so rechtzeitig dem Kreistag zuzuleiten, dass der Kreistag
diese am 20.12.2017 abschließend beraten und beschließen kann.
III. Alternativen
Eine Alternative wird nicht vorgeschlagen.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Unmittelbare Kosten ergeben sich aus der Bestimmung strategischer Ziele nicht.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Für die Festlegung strategischer Ziele unter Berücksichtigung der Ressourcen des Kreises Coesfeld ist gemäß § 26 Abs. 1 S. 2 lit. t) KrO NRW n.F. der Kreistag zuständig.