Betreff
Wechsel im Vorsitz des Ausschusses für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr sowie Umbesetzung von Ausschüssen; Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 01.03.2017
Vorlage
SV-9-0788
Aktenzeichen
01.10.24.38-009
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag der SPD-Kreistagsfraktion:

 

  1. Die Kreistagsabgeordnete Waltraud Bednarz wird für den Kreistagsabgeordneten Lambert Lonz zur Vorsitzenden des Ausschusses für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr bestimmt.



  1. Für den sachkundigen Bürger Elmar Hammwöhner wird Melanie Lindemann als sachkundige Bürgerin in folgende Ausschüsse und Gremien gewählt:

2.1      Ausschuss für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung - ordentliches Mitglied

2.2      Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung - stellv. Mitglied

2.3      Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr - stellv. Mitglied

2.4      Arbeitsgruppe Klimaschutzaktivitäten - stellv. Mitglied

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

Die SPD-Kreistagsfraktion hat mit Schreiben vom 01.03.2017 mitgeteilt, dass der bisherige Vorsitzende des Ausschusses für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr, der Ktabg. Lambert Lonz, vom Ausschussvorsitz zurücktritt. Sie hat gleichzeitig das Ausschussmitglied und Ktabg. Waltraud Bednarz zur Nachfolge als Ausschussvorsitzende bestimmt.

Des Weiteren schlägt die SPD-Kreistagsfraktion als Nachfolgerin für den aus verschiedenen Ausschüssen und Gremien ausgeschiedenen sachkundigen Bürger Elmar Hammwöhner die sachkundige Bürgerin Melanie Lindemann aus Dülmen vor.

 

II.  Lösung

Gem. § 41 Abs. 7 S. 5 KrO NRW liegt das Bestimmungsrecht eines Kreistagsabgeordneten als Nachfolger für einen ausscheidenden Ausschussvorsitzenden bei der Fraktion, der er angehört. Der bisherige Ausschussvorsitzende Lonz gehört der SPD-Kreistagsfraktion an. Die SPD-Kreistagsfraktion hat eine Nachfolgerin bestimmt. Hiervon nimmt der Kreistag Kenntnis.

 

Hinsichtlich der Nachbesetzung des sachkundigen Bürgers Elmar Hammwöhner liegt das Vorschlagsrecht gemäß § 35 Abs. 3 S. 7 KrO NRW für die Ersatzwahl eines ausgeschiedenen Ausschussmitgliedes bei der Fraktion, der das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte. Für den Fall, dass eine Person vorzeitig aus dem Gremium ausscheidet, für das sie bestellt oder vorgeschlagen worden war, wählt der Kreistag gem. § 35 Abs. 4 S. 3  KrO NRW den Nachfolger für die restliche Zeit nach § 35 Abs. 2 KrO NRW. Der sachkundige Bürger Elmar Hammwöhner gehörte der SPD-Kreistagsfraktion an.

III. Alternativen

keine

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Gemäß § 30 KrO NRW erhalten die Mitglieder der Ausschüsse und Beiräte Sitzungsgeld, Fahrtkostenentschädigung und ggf. Verdienstausfallentschädigung. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind veranschlagt. Ferner sieht § 31 KrO NRW eine zusätzliche Aufwandsentschädigung für Vorsitzende von Ausschüssen vor.

 

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Zuständig für die Entscheidung über die Besetzung der Ausschüsse und Gremien ist gemäß § 41 bzw. § 26 Abs. 1 Buchstabe c) KrO NRW der Kreistag.