Betreff
Nachbesetzung des Kreiswahlausschusses nach dem Landeswahlgesetz für den Wahlkreis 79 Coesfeld I - Borken III
Vorlage
SV-9-0798
Aktenzeichen
01/12.93.2017-09
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

 

Für den bisherigen stellvertretenden Beisitzer Norbert Vogelpohl im Kreiswahlausschuss nach dem Landeswahlgesetz NRW für den Wahlkreis 79 Coesfeld I – Borken III wird als stellvertretende Beisitzerin Dr. Anne Monika Spallek gewählt.

 

Begründung:

 

I.   Problem

Der Kreistag des Kreises Coesfeld hat am 22.06.2016 einstimmig den Kreiswahlausschuss nach dem Landeswahlgesetz NRW  (LWahlG NRW) für den Wahlkreis 80 Coesfeld II vollständig und für den Wahlkreis 79 Coesfeld I – Borken III teilbesetzt. Norbert Vogelpohl wurde als stellvertretender Beisitzer in den Kreiswahlausschuss für den Wahlkreis 79 Coesfeld I – Borken III gewählt.

 

Am 21.03.2017 wurde ein Wahlvorschlag beim Kreiswahlleiter für den Wahlkreis 79 Coesfeld I – Borken III eingereicht. Für diesen Wahlvorschlag wurde der stellvertretende Beisitzer des Kreiswahlausschusses für den Wahlkreis 79 Coesfeld I – Borken III, Norbert Vogelpohl, als Vertrauensperson angegeben.

 

Gem. § 8 Abs. 2 Satz 2 des Landeswahlgesetzes (LWahlG) dürfen Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge nicht zu Mitgliedern eines Wahlorgans bestellt werden. Wahlorgane sind gem. § 8 Abs. 1 LWahlG für den Wahlkreis der Kreiswahlleiter und der Kreiswahlausschuss.

 

Daher kann die benannte Vertrauensperson dem Kreiswahlausschuss für den Wahlkreis 79 Coesfeld I – Borken III nicht mehr angehören.

 

II.  Lösung

Der Kreistag des Kreises Coesfeld wählt eine/n stellvertretende/n Beisitzer/in als Ersatz für den ausgeschiedenen stellvertretenden Beisitzer Norbert Vogelpohl für den Kreiswahlausschuss für den Wahlkreis 79 Coesfeld I – Borken III.

 

Hinsichtlich der Nachbesetzung eines Ausschussmitgliedes in entsprechender Anwendung des § 35 Abs. 3 S. 7 KrO NRW liegt das Vorschlagsrecht für die Ersatzwahl eines ausgeschiedenen Ausschussmitgliedes bei der Fraktion, der das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte. Für den Fall, dass eine Person vorzeitig aus dem Gremium ausscheidet, für das sie bestellt oder vorgeschlagen worden war, wählt der Kreistag gem. § 35 Abs. 4 S. 3  KrO NRW den Nachfolger für die restliche Zeit nach § 35 Abs. 2 KrO NRW. Der bisherige stellvertretende Beisitzer gehört der Kreistagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GÜNEN an. Der Fraktionsvorsitzende hat die sachkundige Bürgerin Dr. Anne Monika Spallek, Billerbeck, vorgeschlagen.

 

III. Alternativen

Keine

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

keine

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Über eine Nachbesetzung entscheidet der Kreistag des Kreises Coesfeld, da die Beisitzer/innen des Kreiswahlausschusses vom zuständigen Kreistag gewählt werden (§ 10 Abs. 3 LWahlG).