Betreff
Baubeschluss zur Abwicklung der Straßenbaumaßnahme K 28 (AN 4) in Hiddingsel
Vorlage
SV-9-0831
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die Erneuerung der Fahr-bahndecke auf der K 28 (Abschnitt 4) in Hiddingsel zu veranlassen.

Begründung:

I. Problem / II. Lösung / III. Alternativen

Im Haushalt 2017 wurden für die Umsetzung nicht geförderter Deckenerneuerungen 1,72 Mio. € veranschlagt. Außerdem stehen noch Mittel aus dem vergangenen Jahr zur Verfügung, da zum Teil die Maßnahmen günstiger abgewickelt werden konnten als veranschlagt. Unter Berücksichtigung der bereits erteilten sowie der geplanten Aufträge stehen noch ca. 500.000 € zur Verfügung. Damit ergibt sich die Möglichkeit eine weitere Maßnahme, die Deckenerneuerung auf der K 28 AN 4 in 2017 zu realisieren.

 

Die Kreisstraße K 28 AN 4 liegt zwischen Dülmen und Hiddingsel. Der 2,669 km lange Streckenabschnitt mit einer Fahrbahnbreite von 5,50 m hat eine Verkehrsbelastung von 1.229 KFZ/24h. Der Zustand der Kreisstraße hat sich in letzter Zeit gravierend verschlechtert. Bei der Bewertung 2009 wurde der Streckenabschnitt noch in 3, 2012 dann in 4 eingestuft. Zuletzt erfolgte die Zuordnung auf Grund der Schädigung (Schlaglöcher, Netzrisse sowie Absackungen im Randbereich) in 6 (ungenügend).

Baugrunduntersuchungen haben auch hier ergeben, dass der vorh. bituminöse Aufbau zu gering ist und nicht den Anforderungen der tatsächlichen Belastung entspricht. Durch eine Deckenerneuerung im Hocheinbau soll die Schädigung, die hauptsächlich aus der bituminösen Schicht hervorgeht, beseitigt und gleichzeitigt der Oberbau verstärkt werden. Es ist vorgesehen eine Asphalttragschicht von 10 cm und eine 4 cm dicke Asphaltbetondecke aufzubringen. Im Bereich der Ortsdurchfahrt (Länge ca. 270 m) ist geplant das Höhenniveau beizubehalten und durch den Austausch der Deck- und Binderschicht die Fahrbahn zu erneuern.

Die Deckenerneuerungen auf der K 28 ist Bestandteil des „neuen“ Rahmenbauprogramms 2018 – 2020 (siehe auch SV-9-0830). Zum Zeitpunkt der Aufstellung des „alten“ Programmes in 2014 befand sich die Strecke noch in einem ausreichenden Zustand. Berücksichtigt wurden seinerzeit zunächst die Strecken mit einer Bewertung von 5 und 6. Obwohl noch nicht alle Maßnahme des „alten“ Bauprogramms abgearbeitet sind, soll die Maßnahme vorgezogen werden. Begründung:

a)     Der Zustand der Kreisstraße hat sich gravierend verschlechtert und ist damit ähnlich dringend wie die noch verbleibenden Strecken im alten Programm

b)     Ausschlaggebend ist aber, dass die Deckenerneuerung mit einer im Sommer eingeplanten Maßnahme organisatorisch und wirtschaftlich optimal umgesetzt werden kann. Wie in der Anlage dargestellt, schließt die K 28 AN 4 direkt an die Baumaßnahme K 28 AN 2 / K 13 AN 8 an (Baubeschluss SV-9-0738 vom 22.03.2017). Damit ergibt sich die Möglichkeit, die Maßnahme in einem Vergabeverfahren zu vergeben und abzuwickeln. Hinzu kommen Einsparungen bei der Vergabe für Baustelleinrichtung und Verkehrssicherungsmaßnahmen.

Die Kosten für die Maßnahme liegen bei ca. 500.000 €. Sobald der Baubeschluss vorliegt, sollen die Bauarbeiten zusammen mit der Maßnahme K 28 AN 2 / K 13 AN 8 öffentlich ausgeschrieben werden. Die Auftragsvergabe ist für Juli 2017 vorgesehen. Als Bauzeit werden insgesamt ca. 8 Wochen einkalkuliert.


IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Die Maßnahme ist ausschließlich aus Eigenmitteln zu finanzieren, da keine Fördermöglichkeiten bestehen. Im Haushalt 2017 wurden für die Umsetzung nicht geförderter Deckenerneuerungen 1,72 Mio. € veranschlagt. Unter Berücksichtigung der erteilten/geplanten Aufträge stehen noch etwa 500.000 € im laufenden Haushaltsjahr zur Verfügung. Darüber hinaus besteht eine Verpflichtungsermächtigung zu Lasten des Haushaltsjahres 2018 in Höhe von 1,5 Mio. €. Für die anstehende Auftragsvergabe stehen somit ausreichend Mittel zur Verfügung

 

Die Auswirkung der Investition auf die jährliche Abschreibung stellt sich wie folgt dar:

 

Buchwert
zum 31.12.2016

Abschreibung jährlich
bisher
*1)

außer-planmäßige Abschreibung *2)

Herstellungskosten
einschl. aktiv. Eigenleist. *3)

Buchwert
zur Verkehrsfreigabe
(30.09.2017)

Abschreibung jährlich
neu
*4)

760.154 €

116.947 €

0 €

ca. 550.000 €

ca. 1.225.000 €

ca. 27.200 €

 

*1)   Die Kreisstraße wurde bei der Zustandsbewertung 2015 in „6“ eingestuft. Der Zustandsklasse 6 ist in der Anlagenbuchhaltung eine Nutzungsdauer von 7,5 Jahre zugeordnet.

*2)   Eine außerplanmäßige Abschreibung ist nur dann vorzunehmen, wenn bei einer Straße mit einer Zustandsbewertung 4 und besser durch das Abfräsen der Asphaltschichten eine Wertminderung erfolgt.

*3)   Die Herstellungskosten setzen sich zusammen aus den Baukosten + Herstellungsnebenkosten (Markierung usw.) sowie aktivierte Eigenleistungen (pauschal 10% der Baukosten). Die aktivierten Eigenleistungen sind nicht zahlungswirksam.

*4)   Nach Fertigstellung wird der zur Verkehrsfreigabe aktuelle Buchwert zuzgl. der Herstellungskosten über 45 Jahre abgeschrieben.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach der geänderten Fassung des § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.

 

 

Anlagen:

 

Übersichtskarte