Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die Erneuerung der Fahr-bahndecke auf der K 28 (Abschnitt 4) in Hiddingsel zu veranlassen.
I. Problem / II. Lösung / III. Alternativen
Im Haushalt 2017 wurden für die Umsetzung nicht
geförderter Deckenerneuerungen 1,72 Mio. € veranschlagt. Außerdem stehen noch
Mittel aus dem vergangenen Jahr zur Verfügung, da zum Teil die Maßnahmen
günstiger abgewickelt werden konnten als veranschlagt. Unter Berücksichtigung
der bereits erteilten sowie der geplanten Aufträge stehen noch ca. 500.000 €
zur Verfügung. Damit ergibt sich die Möglichkeit eine weitere Maßnahme, die
Deckenerneuerung auf der K 28 AN 4 in 2017 zu realisieren.
Die Kreisstraße K 28 AN 4 liegt zwischen Dülmen und Hiddingsel. Der 2,669 km lange
Streckenabschnitt mit einer Fahrbahnbreite von 5,50 m hat eine
Verkehrsbelastung von 1.229 KFZ/24h. Der Zustand der
Kreisstraße hat sich in letzter Zeit gravierend verschlechtert. Bei der
Bewertung 2009 wurde der Streckenabschnitt noch in 3, 2012 dann in 4
eingestuft. Zuletzt erfolgte die Zuordnung auf Grund der Schädigung
(Schlaglöcher, Netzrisse sowie Absackungen im Randbereich) in 6 (ungenügend).
Baugrunduntersuchungen haben auch hier ergeben,
dass der vorh. bituminöse Aufbau zu gering ist und nicht den Anforderungen der
tatsächlichen Belastung entspricht. Durch eine Deckenerneuerung im Hocheinbau
soll die Schädigung, die hauptsächlich aus der bituminösen Schicht hervorgeht,
beseitigt und gleichzeitigt der Oberbau verstärkt werden. Es ist vorgesehen
eine Asphalttragschicht von 10 cm und eine 4 cm dicke Asphaltbetondecke aufzubringen.
Im Bereich der Ortsdurchfahrt (Länge ca. 270
m) ist geplant das Höhenniveau beizubehalten und durch den Austausch der Deck-
und Binderschicht die Fahrbahn zu erneuern.
Die Deckenerneuerungen auf der K 28 ist Bestandteil
des „neuen“ Rahmenbauprogramms 2018 – 2020 (siehe auch SV-9-0830). Zum
Zeitpunkt der Aufstellung des „alten“ Programmes in 2014 befand sich die
Strecke noch in einem ausreichenden Zustand. Berücksichtigt wurden seinerzeit
zunächst die Strecken mit einer Bewertung von 5 und 6. Obwohl noch nicht alle
Maßnahme des „alten“ Bauprogramms abgearbeitet sind, soll die Maßnahme
vorgezogen werden. Begründung:
a)
Der Zustand der Kreisstraße hat sich gravierend
verschlechtert und ist damit ähnlich dringend wie die noch verbleibenden
Strecken im alten Programm
b)
Ausschlaggebend ist aber, dass die Deckenerneuerung
mit einer im Sommer eingeplanten Maßnahme organisatorisch und wirtschaftlich
optimal umgesetzt werden kann. Wie in der Anlage dargestellt, schließt die K 28
AN 4 direkt an die Baumaßnahme K 28 AN 2 / K 13 AN 8 an (Baubeschluss SV-9-0738
vom 22.03.2017). Damit ergibt sich die Möglichkeit, die Maßnahme in einem
Vergabeverfahren zu vergeben und abzuwickeln. Hinzu kommen Einsparungen bei der
Vergabe für Baustelleinrichtung und Verkehrssicherungsmaßnahmen.
Die Kosten für die Maßnahme liegen bei ca. 500.000 €.
Sobald der Baubeschluss vorliegt, sollen die Bauarbeiten zusammen mit der
Maßnahme K 28 AN 2 / K 13 AN 8 öffentlich ausgeschrieben werden. Die
Auftragsvergabe ist für Juli 2017 vorgesehen. Als Bauzeit werden insgesamt ca. 8
Wochen einkalkuliert.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige
Ressourcen)
Die Maßnahme ist ausschließlich aus Eigenmitteln zu
finanzieren, da keine Fördermöglichkeiten bestehen. Im Haushalt 2017 wurden für
die Umsetzung nicht geförderter Deckenerneuerungen 1,72 Mio. € veranschlagt.
Unter Berücksichtigung der erteilten/geplanten Aufträge stehen noch etwa
500.000 € im laufenden Haushaltsjahr zur Verfügung. Darüber hinaus besteht eine
Verpflichtungsermächtigung zu Lasten des Haushaltsjahres 2018 in Höhe von 1,5
Mio. €. Für die anstehende
Auftragsvergabe stehen somit ausreichend Mittel zur Verfügung
Die Auswirkung der Investition auf die jährliche Abschreibung stellt sich wie folgt dar:
Buchwert |
Abschreibung
jährlich |
außer-planmäßige
Abschreibung *2) |
Herstellungskosten |
Buchwert |
Abschreibung
jährlich |
760.154 € |
116.947 € |
0 € |
ca. 550.000 € |
ca. 1.225.000
€ |
ca. 27.200 € |
*1) Die Kreisstraße wurde bei der
Zustandsbewertung 2015 in „6“ eingestuft. Der Zustandsklasse 6 ist in der
Anlagenbuchhaltung eine Nutzungsdauer von 7,5 Jahre zugeordnet.
*2) Eine außerplanmäßige Abschreibung ist nur
dann vorzunehmen, wenn bei einer Straße mit einer Zustandsbewertung 4 und
besser durch das Abfräsen der Asphaltschichten eine Wertminderung erfolgt.
*3) Die Herstellungskosten setzen sich zusammen
aus den Baukosten + Herstellungsnebenkosten (Markierung usw.) sowie aktivierte
Eigenleistungen (pauschal 10% der Baukosten). Die aktivierten Eigenleistungen
sind nicht zahlungswirksam.
*4) Nach Fertigstellung wird der zur
Verkehrsfreigabe aktuelle Buchwert zuzgl. der Herstellungskosten über 45 Jahre
abgeschrieben.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Nach der geänderten Fassung des § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.
Anlagen:
Übersichtskarte