Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt die notwendigen Schritte für die Ersatzbeschaffung eines Geräteträgers einzuleiten und nach den Regeln des Vergaberechts zu vollziehen.
I. Problem / II.
Lösung
Die Geräteträger am Bauhof stehen ganzjährig im permanenten Einsatz. Neben dem Winterdienst werden die Geräteträger hauptsächlich in der Grünpflege eingesetzt. Weitere Einsatzgebiete sind Abfuhr von Grabenräumgut, Transport von Schotter oder Splitt, Lichtraumprofil herstellen, Leitpfosten/Entwässerungseinrichtungen reinigen oder Verkehrsflächen fegen. Fahrzeuge, die derart intensiv beansprucht werden, nutzen sich auch entsprechend schneller ab. Um einer Überalterung des Fuhr- und Maschinenparks vorzubeugen, sind rechtzeitig Ersatzbeschaffungen vorzunehmen. Dies entspricht auch der Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) im Rahmen einer Effizienzprüfung der Fahrzeuge und Geräte am Kreisbauhof.
In 2018 soll der
Steyr-Schlepper (COE-C 440) ersetzt werden. Der Geräteträger (Baujahr 2008)
weist aktuell 11.100 Betriebsstunden auf. Aufgrund des Alters und der
Beanspruchung sind insbesondere die größeren Verschleißteile (u.a. die
Vorderachse, Motor und Getriebe) reparaturanfällig. Eine Reparatur ist dann oft
unwirtschaftlich und es besteht die Gefahr, dass das Fahrzeug plötzlich ganz
ausfällt. Für eine Ersatzbeschaffung sind ca. 6 Monate einzurechnen. Ein
Ausfall des Fahrzeuges würde den Arbeitsablauf erheblich beeinträchtigen. Auf
ein anderes Fahrzeug des Bauhofs kann weder betrieblich noch zeitlich ausgewichen
werden. Insbesondere im
Winterdienst sind reparaturbedingte Standzeiten kaum kompensierbar. Ein
rechtzeitiger Abschluss des Winterdienstes vor dem Berufsverkehr ist ohne den
Einsatz aller Geräteträger ausgeschlossen. Die Anmietung eines Ersatzfahrzeuges
ist kurzfristig nicht möglich.
Als
Ersatzbeschaffung ist ein Geräteträger vorgesehen, mit dem auch beim Einsatz
der Frontanbaugeräte das gesetzlich vorgeschriebene Vorbaumaß von 3,50 m
unterschritten wird. Für die Ausschreibung, Vergabe und Lieferzeit des
Gerätträgers ist ein Zeitraum von insgesamt 6 Monate einzuplanen.
III. Alternativen
Der Geräteträger
wird weiter betrieben und die erforderlichen Reparaturen ausgeführt. Einschränkungen
im Winterdienst werden bei Ausfallzeiten in Kauf genommen.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige
Ressourcen)
Vorgesehen ist als
Ersatzbeschaffung der Kauf eines neuen Geräteträgers. Alternativ soll im Rahmen
der Ausschreibung auch der Gebrauchtmarkt sondiert werden.
Der
Steyr-Schlepper soll in 2018 ersetzt werden. Da Lieferzeiten von 4 – 6 Monaten
einzurechnen sind, soll die Ausschreibung und Vergabe bereits in 2017 erfolgen.
Zeitlich ist geplant, mit Vorliegen der Zustimmung die öffentliche
Ausschreibung vorzubereiten. Der Auftrag soll dann im September/Oktober
vergeben werden, sodass der Geräteträger dann voraussichtlich ab März/April
2018 eingesetzt werden kann.
Im Haushalt 2017 ist
für die Ersatzbeschaffung einschl. Mähgerät eine Verpflichtungsermächtigung zu
Lasten des Haushaltsjahres 2018 in Höhe von 300.000 € vorgesehen.
Im ersten Schritt
soll zunächst der Geräteträger beschafft werden und Anfang 2018 das Mähgerät.
Der alte Geräteträger ist bis Ende März 2018 vollständig abgeschrieben. Durch
den Verkauf wird eine Einnahme von rd. 5.000 € erwartet.
V. Zuständigkeit für die
Entscheidung
Grundsätzlich hat über Vergaben ab einem Wert von 150.000 € der Kreisausschuss gemäß § 13 (1) der Hauptsatzung zu entscheiden. Eine solche Entscheidung ist entbehrlich, wenn nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung ein Beschluss zur Durchführung bzw. Umsetzung der Maßnahme durch den Kreisausschuss gefasst wurde. Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) der Hauptsatzung.
In analoger Anwendung des Baubeschlusses für Baumaßnahmen soll auch für die Anschaffung des Geräteträgers ein entsprechender Beschluss gefasst werden.