Betreff
Regenerative Wärmeversorgung des Richard-von-Weizsäcker Berufskollegs in Lüdinghausen
Vorlage
SV-9-0839
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Für das Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg in Lüdinghausen wird eine regenerative Wärmeversorgung mit einem Pelletkessel (250 kW) und zwei Gaskesseln (350 und 150 kW) installiert. Die Ausführung erfolgt vorbehaltlich der Förderung aus Klimaschutzmitteln als „ausgewählte Maßnahme des Klimaschutzmanagers“.

 

 

Begründung:

 

I.   Hintergrund

Beim Richard-von-Weizsäcker Berufskolleg in Lüdinghausen steht die Erneuerung der Heizungsanlage an. Der bestehende Wärmeliefervertrag mit den RWE läuft zum 30.06.2017 aus.

 

Im Rahmen der Aufstellung des Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzepts wurde die Erneuerung der Heizungsanlage des Richard-von-Weizsäcker Berufskolleg in Lüdinghausen bereits als ausgewählte Maßnahme vorgeschlagen. Als ausgewählte Maßnahme des Klimaschutzmanagers werden Klimaschutzmaßnahmen gefördert, die herausragend bezüglich Energieeinsparung und Klimaschutz sind und mindestens 70% CO2 gegenüber dem Bestand einsparen. Gefördert werden 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einem Maximalbetrag von 200.000 €. Diese Förderung kann nur bei bewilligter Zuwendung für eine Stelle für Klimaschutzmanagement innerhalb der ersten 18 Monate des Bewilligungszeitraums in Anspruch genommen werden.

 

Ein externes Ingenieurbüro, Büro Idee Seeger, wurde beauftragt die Möglichkeit der regenerativen Wärmeversorgung im Berufskolleg zu überprüfen. Es wurden verschiedene Varianten der regenerativen Energieversorgung überprüft und hinsichtlich Ihrer Wirtschaftlichkeit und CO2-Bilanz gegenübergestellt.

 

Nach wiederholter Überprüfung stellte sich heraus, dass mit der ursprünglich favorisierten Variante (BHKW + Gaskessel) nicht die für die ausgewählte Maßnahme erforderlichen 70 % CO2 Reduzierung erreicht werden. Daher soll diese Variante nicht weiter verfolgt werden. Entgegen der ursprünglichen Planung soll die Wärmeversorgung durch die neue Heizungsanlage aus regenerativen Energien erfolgen. Dadurch wird eine wesentlich höhere CO2-Einsparung erzielt (89% gegenüber dem Bestand) als für den Antrag beim Projektträger Jülich vorausgesetzt werden. Damit wäre nicht nur der Klimaschutzbeitrag größer, sondern der Kreis Coesfeld hätte mit der regenerativen Wärmeversorgung des Richard-von-Weizsäcker Berufskollegs ein weiteres Vorzeigeprojekt realisiert. Gleichzeitig leistet das Projekt so einen Beitrag zum european energy award (eea) und den Bestrebungen, den eea in Gold zu erreichen.

II.  Lösung

Bei der Variante 3 Pelletkessel und Gaskessel kann die Klimaschutzförderung in Höhe von bis zu 200.000 € in Anspruch genommen werden (vorbehaltlich positivem Bewilligungsbescheid). Variante 3 sieht vor einen 250 kW Pelletkessel und zwei Gaskessel (350 und 150 kW) als Redundanz und zur Abdeckung der Spitzenlast zu installieren. Bei dieser Variante liegen die Wärmegestehungskosten bei 0,127 €/kWh. Bei der Erneuerung des Bestands (Gaskessel) lägen die Wärmegestehungskosten dagegen bei 0,143/kWh und somit  0,016 €/kWh darüber.

 

Mit der energetischen Sanierung der Heizungszentrale des Richard-von-Weizsäcker-Berufskollegs und Umstellung auf regenerative Wärmeversorgung mit Installation des Pelletkessels wird eine CO2-Einsparung von 146 t erwartet. Gegenüber dem Bestand bedeutet das eine CO2 Reduzierung von 89%.

 

Unter Berücksichtigung von Klimaverträglichkeit und Wirtschaftlichkeit soll Variante 3 realisiert werden.

III. Alternativen

 

Die Variante 1 Erneuerung des Bestands durch Installation eines Gaskessels wird realisiert. Die Klimaschutzförderung von bis zu 200.000 € wird ausgelassen. Dadurch wird kein Beitrag zum Klimaschutz und somit auch nicht zum eea in Gold geleistet und der Kreis Coesfeld nimmt seine  Vorbildfunktion als Kommune nicht wahr.

 

IV.         Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Kosten für die Erneuerung der Heizungsanlage sind bereits im Haushalt 2017 eingestellt.

Die laufenden, jährlichen Kosten liegen bei 53.163,76 €. Die Wärmegestehungskosten belaufen sich auf 0,127 €/kWh.

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Nach der geänderten Fassung des § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000,00 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 Abs. 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung.