Beschlussvorschlag:
Für Herrn KVD Alois Bosman wird Herr KAng. Ass. jur. Dietrich Aden zum Schriftführer für den Kreisausschuss bestellt.
Begründung:
I. Problem
Gemäß § 52 Abs. 3 i.V.m. § 37 Abs. 1 KrO NRW ist über die im
Kreisausschuss gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Diese ist
vom Landrat und einem vom Kreisausschuss zu bestellenden Schriftführer zu
unterzeichnen.
II. Lösung
Entsprechend der bisherigen Praxis sollte für
die Dauer der Wahlperiode die Bestellung für den Kreisausschuss der Bestellung
für den Kreistag entsprechen. Daher sollten drei Personen zu Schriftführern
bestellt werden. Wegen des Ausscheidens des KVD Alois Bosman erfolgt eine
Nachbesetzung durch Herrn KAng. Ass. jur. Dietrich Aden.
III. Alternativen
Keine.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen,
Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Keine.
V. Zuständigkeit
für die Entscheidung
Gemäß § 52 i.V.m. § 37 KrO NRW ist der Kreisausschuss zuständig.