Beschlussvorschlag:
Frau Gerdes wird mit Ablauf des 30.06.2017 als Prüferin des Rechnungsprüfungsamtes abberufen.
Frau Wichmann wird mit Wirkung vom 01.08.2017 zur Prüferin des Rechnungsprüfungsamtes bestellt.
Begründung:
I. – III. Problem/Lösung/Alternativen
Die derzeitige Prüferin des Rechnungsprüfungsamtes Frau Kreisamtsrätin Elisabeth Gerdes wird mit Wirkung vom 01.07.2017 in die Abteilung 53 – Gesundheitsamt umgesetzt.
Die Nachfolge für Frau Gerdes soll Frau Heike Wichmann antreten. Frau Wichmann wird mit Wirkung vom 01.08.2017 in das Prüfungsamt umgesetzt und gleichzeitig von ihrer bisherigen Funktion als Gleichstellungsbeauftragte entbunden.
Vor Übernahme der Aufgaben einer Rechnungsprüferin ist Frau Wichmann zur Prüferin des Rechnungsprüfungsamtes zu bestellen und Frau Gerdes abzuberufen.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Die Personalaufwendungen sind aus dem im Personaletat zur Verfügung gestellten Mitteln zu decken.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Der Kreistag ist gem. § 26 Abs. 1 Buchst. p) der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen für die Abberufung bzw. Bestellung von Prüfern des Rechnungsprüfungsamtes zuständig.
Bitte Finanzierung unter Begründung
im Register Sachverhalt schreiben!!!!