Beschlussvorschlag:
Der
Bericht wird zur Kenntnis genommen.
Der
fortgeschriebene Gleichstellungsplan für die Kreisverwaltung Coesfeld tritt mit
sofortiger Wirkung in Kraft.
Begründung:
I. Problem
Nach § 5 Landesgleichstellungsgesetz (LGG) ist jede Dienststelle mit
mindestens 20 Beschäftigten verpflichtet, im Rahmen ihrer Zuständigkeit für
Personalangelegenheiten jeweils für den Zeitraum von drei bis fünf Jahren einen
Gleichstellungsplan aufzustellen. Des Weiteren ist nach Ablauf des Plans ein
Bericht über die Personalentwicklung und die durchgeführten Maßnahmen zu
erarbeiten und gemeinsam mit der Fortschreibung des Gleichstellungsplans
vorzulegen.
II. Lösung
Gleichstellungsbeauftragte und Personalabteilung haben die
Fortschreibung des Gleichstellungsplans für den Zeitraum 2017 bis 2020 sowie
den Bericht über die Personalentwicklung und die durchgeführten Maßnahmen für
den Zeitraum 2013 bis 2016 erarbeitet.
Der Entwurf zur Fortschreibung des Gleichstellungsplans mit zugehörigem
Bericht ist als Anlage beigefügt.
III. Alternativen
Keine
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Keine
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Zuständig für die Entscheidung ist der Kreistag gemäß § 26 Abs. 1
Kreisordnung in Verbindung mit § 5 Abs. 4 Landesgleichstellungsgesetz.
Anlagen:
Gleichstellungplan 2017-2020