Betreff
5. Fortschreibung Gleichstellungsplan und Bericht über die Personalentwicklung
Vorlage
SV-9-0855
Aktenzeichen
11 11 86/02-16.15.01-07
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

 

Der fortgeschriebene Gleichstellungsplan für die Kreisverwaltung Coesfeld tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

 

Begründung:

 

I.   Problem

 

Nach § 5 Landesgleichstellungsgesetz (LGG) ist jede Dienststelle mit mindestens 20 Beschäftigten verpflichtet, im Rahmen ihrer Zuständigkeit für Personalangelegenheiten jeweils für den Zeitraum von drei bis fünf Jahren einen Gleichstellungsplan aufzustellen. Des Weiteren ist nach Ablauf des Plans ein Bericht über die Personalentwicklung und die durchgeführten Maßnahmen zu erarbeiten und gemeinsam mit der Fortschreibung des Gleichstellungsplans vorzulegen.

II.  Lösung

 

Gleichstellungsbeauftragte und Personalabteilung haben die Fortschreibung des Gleichstellungsplans für den Zeitraum 2017 bis 2020 sowie den Bericht über die Personalentwicklung und die durchgeführten Maßnahmen für den Zeitraum 2013 bis 2016 erarbeitet.

Der Entwurf zur Fortschreibung des Gleichstellungsplans mit zugehörigem Bericht ist als Anlage beigefügt.

III. Alternativen

 

Keine

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Keine

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Zuständig für die Entscheidung ist der Kreistag gemäß § 26 Abs. 1 Kreisordnung in Verbindung mit § 5 Abs. 4 Landesgleichstellungsgesetz.

 

Anlagen:

 

Gleichstellungplan 2017-2020