Beschlussvorschlag:
Der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Lüdinghausen und dem Kreis
Coesfeld über die gemeinsame Ausschreibung der Sammlung und der Beförderung von
Abfällen wird zugestimmt.
Mit der Umsetzung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
wird die Wirtschaftsbetriebe Kreis
Coesfeld GmbH beauftragt.
Begründung:
I. Problem / II. Lösung
Der Kreistag hat in seiner
Sitzung vom 28.09.2016 – nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt, öffentliche
Sicherheit und Ordnung am 19.09.2016 (SV-9-0606) - der öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung über die Delegation von Aufgaben im Bereich der Sammlung und des
Transportes für die Fraktionen Restabfall, sperriger Abfall, Altholz,
Bioabfall, Grünabfall und Altpapier zugestimmt. Auf die entsprechende
Sitzungsvorlage SV-9-0606 wird verwiesen.
Die beschlossene Fassung der
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung sieht unter anderem vor, dass die
Auftragsvergabe und Vertragsabwicklung inklusive eines gemeinsamen
Vertragscontrollings durch die vom Kreis Coesfeld beauftragte
Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH (WBC) erfolgt.
Die Unterzeichnung dieser
Vereinbarung durch den Kreis und die Städte und Gemeinden des Kreises Coesfeld
erfolgt aktuell im Umlauf.
Die Stadt Lüdinghausen hat
sich anders als die anderen Städte und Gemeinden im Kreis jedoch dazu
entschlossen, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung ausschließliche auf die
Durchführung der Ausschreibung zu begrenzen und die Auftragsvergabe und
Vertragsabwicklung selbst durchzuführen.
Da dies auf der Basis der am
28.09.2016 beschlossenen Fassung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nicht
möglich ist, wurde eine „Variante B“ der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
erstellt. „Variante B“ reduziert die öffentlich-rechtliche Vereinbarung auf die
ausschließliche Durchführung der Ausschreibung.
Aufgrund der inhaltlichen
Änderung in der „Variante B“ der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (Anlage),
die ausschließlich für die Stadt Lüdinghausen erfolgt, ist eine erneute
Beschlussfassung durch den Kreistag erforderlich. Eine erneute Vorberatung im Ausschuss
für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung erfolgte nicht, da es sich lediglich
um eine inhaltlich reduzierte Variante handelt.
III. Alternativen
Die Ausschreibung der Leistung Sammeln und Transport für die Stadt Lüdinghausen erfolgt nicht gemeinsam mit allen Städten und Gemeinden des
Kreises Coesfeld, sondern durch
die Stadt Lüdinghausen selbst.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Die Kosten für die Umsetzung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung werden über die kostenrechnende Einrichtung Abfallwirtschaft finanziert.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Für die Beschlussfassung ist nach der KrO der Kreistag zuständig.
Anlagen:
Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
mit der Stadt Lüdinghausen