Betreff
Bericht der Verwaltung zur aktuellen Situation zum Asyl,- Flüchtlings- und Integrationsgeschehen im Kreis Coesfeld und personelle Situation des Kommunalen Integrationszentrums
Vorlage
SV-9-0869
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Begründung:

 

Sachverhalt:

 

Es ist vereinbart, dass die Verwaltung im Integrationsausschuss regelmäßig über die aktuelle Situation zum Asyl,- Flüchtlings- und Integrationsgeschehen im Kreis berichtet. Nachfolgend stellen einige Abteilungen der Verwaltung ausgewählte Entwicklungen, Prozesse oder Maßnahmen vor. In der Sitzung des Integrationsausschusses besteht die Möglichkeit des Austausches zu den einzelnen Sachverhalten.

 

 

Sicherheit und Ordnung (Abt. 32)

 

Die Anzahl der im Kreis Coesfeld lebenden Ausländer ist seit Jahresbeginn um ca. 500 Personen auf knapp 15.000 angestiegen. Zum Stand 30.06.2017 befanden sich 1.447 Asylbewerber noch im laufenden Verfahren, 913 Personen erhielten eine Anerkennung, warteten aber noch auf den Abschluss der Bearbeitung durch die Ausländerbehörde.

Der Anlage 1 sind weitere Daten zu den Herkunftsländern, den Schutzquoten, zu aufenthaltsbeendenden Maßnahmen usw. zu entnehmen.  

 

 

 

Schule und Bildung (Abt. 40)

 

Die Daten zu den Schülern ohne ausreichende Deutschkenntnisse (in der Erstförderung) sollen durch das Schulamt bei den Schulen seit Mai 2016 zu vier Stichtagen (01.02., 01.05., 01.08., 01.11.) pro Jahr erhoben werden. Wegen der Sommerferien werden zur Sitzung des Integrationsausschusses keine Daten zum 01.08.2017 vorliegen.

Mit Ausnahme der Förderschulen werden Schüler mit Deutsch als Zweitsprache an allen Schultypen im Kreis unterrichtet.

Anlage 2 zeigt die Schülerzahlen nach Orten und Schulformen differenziert zu den drei Stichtagen 28.08.2016, 31.10.2016 und 02.05.2017.

 

 

 

Soziales und Jobcenter (Abt. 50)

Die beigefügten Folien geben u.a. Aufschluss über die Zahl der Teilnehmer an den internen und externen Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen und die Entwicklung der Zahl der Übergänge vom AsylbLG in das SGB II. Zudem wird das aktuelle BAMF – Sprachkursangebot im Kreis Coesfeld  dargestellt. Details sind der Anlage 3 zu entnehmen.

 

 

Jugendamt (Abt. 51)

 

Zum Stichtag 11.07.2017 halten sich 12.416 unbegleitete ausländische Minderjährige (UMA, umF) in NRW auf. Diese Zahl hat sich innerhalb eines halben Jahres um etwa 1000 reduziert. Unter Berücksichtigung der Angaben der in NRW zuständigen Verteilstelle (Landschaftsverband Rheinland) ist davon auszugehen, dass auf den Kreisjugendamtsbezirk ein Aufnahmeanteil von 97 Jugendlichen entfällt.

 

Zum heutigen Stichtag (14.07.2017) werden 73 unbegleitete minderjährige betreut. 41 davon befinden sich in Anschlussmaßnahmen. 25 ehemalige unbegleitete Minderjährige erhalten Hilfen für junge Volljährige. Bei weiteren 6 Jugendlichen wird derzeit noch ein Clearing in der Brückeneinrichtung durchgeführt. Für einen Jugendlichen liegt eine Zuweisung vor, jedoch befindet sich der Jugendliche noch nicht in unserem Zuständigkeitsbereich.

 

Aktuell werden noch für insgesamt 19 Jugendliche aus allen drei Jugendamtsbezirken in der gemeinsamen Brückeneinrichtung in Seppenrade Clearings durchgeführt. Aufgrund der rückläufigen Zahlen ist geplant, die Brückeneinrichtung im Herbst zu schließen. Das DRK erwägt, die Räumlichkeiten für eine Jugendwohngruppe sowie ein Verselbständigungsangebot zu nutzen. Ein Teilbereich soll weiterhin durch den Kreis Coesfeld angemietet werden, um bei Bedarf wieder eine Brückeneinrichtung bereitstellen zu können. Das ebenfalls für eine eventuell einzurichtende Brückeneinrichtung angemietete alte Internat in Nottuln soll für den Zeitraum 08/2017 – 03/2019 an die Alexianer Martinistift GmbH untervermietet werden.

 

Die Versorgung von Flüchtlingskindern im Rahmen von Kindertagesbetreuung stellt eine große Herausforderung dar. Dies wurde in den Trägergesprächen immer wieder thematisiert.

 

 

 

Kommunales Integrationszentrum (04)

 

Aktualisierte Richtlinie zur Förderung der Kommunalen Integrationszentren (KI)

Wie bereits während der letzten Sitzung des Integrationsausschusses angekündigt und besprochen (vgl. SV 9-0756) änderte das Land NRW inzwischen die Richtlinie zur Förderung der Kommunalen Integrationszentren. Die Richtlinie sieht einen Ausbau der KI’s vor. Erstmals wurden die besonderen Bedarfe der Kreise dahingehend berücksichtigt, dass diese eine höhere Personalausstattung als kreisfreie Städte refinanziert bekommen.

 

Wichtigste Veränderungen:

 

Personal

Bei Kreisen werden ab sofort bis zu 6,5 Personalstellen gefördert, davon 6 Stellen für Fachkräfte mit jeweils bis zu 50.000,- € und 0,5 Stellen für Verwaltungsassistenz mit bis zu 20.000,- €. Dieses entspricht einem Ausbau der Förderung um bis zu 3 Vollzeitstellen.

Darüber hinaus können je nach Einwohnerzahl der Kreise bis zu 2 zusätzliche Lehrer in die KI’s abgeordnet werden, beim Kreis Coesfeld sind es 1,5 Lehrerstellen.

 

Dolmetscherpool

Den KI‘s werden bis zu 50.000,- € für den Aufbau, den Einsatz und die fachliche Begleitung von Übersetzungs- bzw. Dolmetscherpools zur Verfügung gestellt. Von Seiten der Verwaltung war gegenüber der Landeskoordinierungsstelle der Kommunalen Integrationszentren (LAKI, eigenes Dezernat bei der Bezirksregierung Arnsberg) angeregt worden, landesweit geltende Richtlinien zu erarbeiten, welche auch steuer- und versicherungsrechtliche Aspekte berücksichtigen. Von Seiten der Bezirksregierung Arnsberg wurde allerdings entschieden, dass jedes KI eigene Vorgaben für sich erarbeitet und dort genehmigen lässt.

Die Richtlinien werden aktuell erarbeitet und sollen in der nächsten Sitzung des Integrationsausschusses vorgestellt werden.    

 

 

Befristung

Die Förderrichtlinie ist aktuell bis zum 31.12.2017 befristet. Nach dem Regierungswechsel gibt es zahlreiche Signale, die für eine dem Grunde nach unveränderte Fortsetzung der ausgebauten Grundförderung sprechen. Der Ausbau der KI’s ging ja auch auf eine partei- und fraktionsübergreifende Initiative des ehemaligen Landtags zurück. Nicht einschätzbar ist allerdings die Fortsetzung des sog. „Komm-An Pakets NRW“ zur besonderen Förderung des Ehrenamtes. 

 

 

Personelle Situation im KI  

 

Grundförderung KI (Land NRW)

Wie in der letzten Sitzung des Integrationsausschusses inhaltlich diskutiert und vom Kreistag in seiner Sitzung am 29.03.2017 entschieden, wird das Angebot des Landes vorerst dahingehend angenommen, die zusätzlichen 1,5 Lehrerstellen in Anspruch zu nehmen und 1 neue unbefristete Vollzeitstelle (Sozialarbeit) einzurichten. Die beiden Lehrerinnen (1 x VZ, 1x ½ VZ) nahmen zum 01.08.2017 ihren Dienst im KI auf. Die Sozialarbeiterstelle wird unmittelbar nach den Sommerferien ausgeschrieben. 

 

Förderung „Komm-An-NRW“ (Land NRW)

Über das Förderprogramm „Komm-An-NRW“ ist aktuell eine noch bis zum Jahresende befristete ¾ Stelle für die Ehrenamtskoordination besetzt. Nach Ausscheiden der Mitarbeiterin für die zweite ¾ Stelle aus dem KI konnte die Stelle noch nicht wieder besetzt werden. Ursächlich dafür ist die bisherige Befristung bis zum 31.12.2017.

 

Förderung „Bildungskoordinatoren“ (Bund)

Zum 01.06.2017 nahmen zwei sog. „Bildungskoordinatoren“ ihre auf zwei Jahre befristete Tätigkeit im KI auf. Diese vom BMBF bis zu 100 % der Personalkosten refinanzierten Stellen wurden auf ausdrücklichen Wunsch der Bürgermeister im Kreis eingerichtet. Zur ausführlicheren Darstellung des Sachverhalts wird auf die SV-9-0614 und SV-9-0756 verwiesen.

 

Planungen

Vom Grundsatz her ist über den bereits beschlossenen Ausbau des KI’s  vorerst keine weitere personelle Ausweitung geplant. Die bisherige personelle Ausstattung sollte aber beibehalten  werden.
Für den Fall, dass das Komm-An-NRW Förderprogramm fortgesetzt wird, ist beabsichtigt, die o.g. 1,5 Stellen (ggfs. befristet) wieder zu besetzen. 

Bei Auslaufen dieses Förderprogramms soll, um den bisherigen Personalstand halten zu können, das ausgeweitete Grundförderprogramm des Landes genutzt werden, um die „Komm-An-Kräfte“ im KI zu halten bzw. die mittlerweile unbesetzte Stelle (s.o.) ausschreiben zu können.

Bis zur nächsten Sitzung des Integrationsausschusses am 23.11.2017 dürfte die Landesförderung ab 2018 bekannt sein. Die Verwaltung wird über den aktuellen Sachstand berichten, ggfs. eine entsprechende Entscheidungsgrundlage vorbereiten. 

 

 

 

Auszug aus den Tätigkeitsfeldern des KI

Aktuelle Veranstaltungen und Maßnahmen (überwiegend seit der letzten Sitzung des Integrationsausschusses)

 

Auf eine ausführliche Darstellung der Vielzahl von Projekten, Veranstaltungen und Maßnahmen  wird an dieser Stelle verzichtet, auf Wunsch können einzelne Sachverhalte in der Sitzung natürlich erläutert werden.

 

 

Handlungsfeld „Integration durch Bildung“

 

„Griffbereit“

Griffbereit ist ein Elternbildungsangebot der Landesweiten Koordinierungsstelle der Kommunalen Integrationszentren NRW (LAKI). „Griffbereit – Gruppen“ sind internationale Eltern-Kind-Gruppen und richten sich vor allem an Familien mit Migrationshintergrund. Aber auch deutsche Familien sind herzlich willkommen. In den Gruppen, die sich einmal pro Woche treffen, wird sowohl auf Deutsch als auch in der Erstsprache der teilnehmenden Familien gesungen und gespielt. Die Kleinkinder (zwischen 1 und 3 Jahren) aus Familien mit Migrationshintergrund kommen so schon sehr früh mit der deutschen Sprache und deutsche Kinder mit einer Fremdsprache in Kontakt. Die Eltern erfahren, wie sie ihre Kinder in der allgemeinen und sprachlichen Entwicklung stärken können und werden bereits an das deutsche Bildungssystem herangeführt.

Im Kreis Coesfeld führt das KI „Griffbereit – Gruppen“ in Kooperation mit der FBS Coesfeld und der FBS Lüdinghausen durch und trägt die Honorarkosten der mehrsprachigen Elternbegleiterinnen*.  Die pädagogischen Fachkräfte werden aus Mitteln des Landes, im Rahmen sog. „Brückenprojekte“, finanziert. Das KI organisiert und leitet die Dienstbesprechungen und die (vorgeschriebenen) Fortbildungen für die Elternbegleiterinnen.

 

Zurzeit laufen insgesamt vier Gruppen im Kreis Coesfeld in Rosendahl-Osterwick, Lüding-hausen, Lüdinghausen-Seppenrade und Ascheberg. In Senden wird voraussichtlich ab September eine weitere Gruppe starten. Die Anzahl der bisher teilnehmenden Familien liegt zwischen 4 und 10. In Rosendahl nehmen Familien mit Migrationshintergrund und deutsche Familien teil, in den anderen Orten bisher nur Familien mit Migrationshintergrund. Es ist geplant, zukünftig in allen Städten und Gemeinden im Kreisgebiet mindestens eine Griffbereit-Gruppe zu installieren.

 

*Bisher nehmen ausschließlich Frauen die Funktion der Elternbegleiterin wahr. Selbstverständlich sind auch Männer dazu aufgerufen. 

„Rucksack-KiTa“ und „Rucksack-Schule“

Die zwei Elternbildungsprogramme Rucksack-Kita und Rucksack-Schule fördern die frühe (sprachliche) Bildung und die interkulturelle Entwicklung im Elementar- und Primarbereich durch eine mehrsprachige Eltern-(Kind-)Gruppe. Ziele sind die Stärkung der Elternkompetenzen und die diversitätsbewusste Öffnung und mehrsprachige Ausrichtung von Kindertages- und Bildungseinrichtungen.


„Rucksack KiTa“  richtet sich an Eltern mit Migrationshintergrund und ihre Kinder im Alter zwischen 4. und 6. Jahren und ist immer an die Kindertageseinrichtung gebunden, die die Kinder besuchen. Die Eltern treffen sich wöchentlich in der Kita, während ihre Kinder betreut werden. Sie werden durch eine Elternbegleiterin angeleitet, ihre Kinder in der allgemeinen Entwicklung optimal zu fördern. Außerdem werden sie geschult, die Kinder in ihrer Herkunftssprache zu fördern anhand von verschiedenen Themen, z.B. „Körper“, „Familie“ usw.. Von den Erzieherinnen und Erziehern der Kita werden die Kinder anhand der gleichen Themen in der deutschen Sprache gefördert.

Unterstützt wird die Arbeit von und mit den Eltern durch die Rucksack KiTa- Materialien, die den Eltern Anregungen für täglich wechselnde Aktivitäten mit ihren Kindern geben. Die Materialien liegen in 10 verschiedenen Sprachen vor. Weitere Sprachen sind angedacht.

 

„Rucksack Schule“ findet in der Grundschule statt. Das Programm richtet sich an die Eltern mit Migrationshintergrund und ihre Kinder im ersten bis vierten Schuljahr sowie an die Grundschulen, die von diesen Kindern besucht werden. Die Eltern treffen sich wöchentlich z.B. in den Räumen der OGS während ihre Kinder in der Klasse unterrichtet werden. Sie erfahren von einer/einem Elternbegleiter/in, wie sie ihre Kinder in der allgemeinen und schulischen Entwicklung optimal fördern können. Themenbezogene häuslichen Übungen erfolgen gezielt in der Herkunftssprache.

Im Klassenunterricht erfolgt die Förderung in der deutschen Sprache parallel zum Herkunftssprachlichen Unterricht und zur thematischen Arbeit in der Elterngruppe. Die Rucksack Schule – Materialien bestehen aus Elternmaterialien in 10 verschiedenen Sprachen, Unterrichtsmaterialien für den Klassen- und den Herkunftssprachlichen Unterricht und den Materialien für die Elternbegleiterinnen.

 

Schulsprechstunden

In Zusammenarbeit mit der Facharbeitsgruppe „Schulische Integration“  (TN: Schulpsychologische Beratungsstelle, Gesundheitsamt, Jugendamt für den Kreis Coesfeld, Kompetenzteam, Regionales Bildungsbüro) hat das Kommunale Integrationszentrum an 5 Terminen im Schuljahr 2016/17 verschiedene Schulen aus dem Kreis beraten. Insgesamt 10 Fallberatungen wurden durchgeführt. Dabei wurden konkrete Handlungspläne entwickelt und vereinbart, anhand derer die Schulen die Probleme mit den neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in Angriff nehmen konnten.

 

Netzwerktreffen der Schulen

Das Kommunale Integrationszentrum initiierte  im November 2016 eine Auftaktveranstaltung für alle Schulen im Kreis. Folgeveranstaltungen waren gewünscht. Inzwischen wurden auf Wunsch der Schulen regionale (Nord-, Mitte- und Süd-AG) Arbeitsgruppen gebildet. Beim jüngsten Treffen der drei AG‘s wurden Instrumente zur Diagnostik bei neu zugewanderten Kindern und  Jugendlichen vorgestellt. Außerdem hatten die Teilnehmer Zeit, in den Materialien der Präsenzbibliothek des Kommunalen Integrationszentrums zu stöbern.

 

Informationsveranstaltung „Mein Beruf-Meine Zukunft“

Im April waren alle neu zugewanderten Jugendlichen aus den Internationalen Förderklassen an den Berufskollegs des Kreises Coesfeld dazu eingeladen, sich im Kreishaus über das duale Ausbildungssystem zu informieren.  Die Veranstaltung fand  in Kooperation mit KAoA, den Industrie- und Handwerkskammern, dem Jugendmigrationsdienst und der Agentur für Arbeit statt. Im Nachmittagsbereich wurde die Veranstaltung für junge Erwachsene geöffnet, die  häufig in Begleitung Ihrer ehrenamtlichen Betreuer erschienen. Nach einem gemeinsamen Teil, konnten sich dann die ehrenamtlichen Betreuer in einer Parallelveranstaltung über weitere Unterstützungsmöglichkeiten während der Ausbildung für Ihre Schützlinge informieren.

Angemeldet hatten sich 20 Teilnehmer für die Veranstaltung, tatsächlich erschienen mehr als 200 Personen.

 

Azubi-Speed-Dating:

Am 10.05.2017 trafen sich sechs Ausbildungsbetriebe aus dem Kreis Coesfeld und 23 Schüler aus den Internationalen Förderklassen des Pictorius- und Oswald-von-Nell-Breuning Berufskollegs, um miteinander ins Gespräch zu kommen. Die Jugendlichen hatten für diesen Termin im Unterricht extra eine eigene Bewerbungsmappe mit Lebenslauf erstellt, die sie den Betrieben vorlegen konnten. In drei Runden à 15 Minuten hatten sie dann in Kleingruppen die Gelegenheit, sich über Tätigkeiten, Verdienstaussichten, etc. in den einzelnen Ausbildungsberufen zu informieren und sich selbst zu präsentieren. Die Zeit wurde für einen regen Austausch genutzt und die Betriebe gingen am Ende der Veranstaltung mit den Kontaktdaten oder Lebensläufe mehrerer Schüler nach Hause. Die Schüler verließen die Veranstaltung mit Verabredungen für mögliche Praktika.

 

Seiteneinsteigerberatung:

In Absprache mit den Berufskollegs des Kreises Coesfeld wird es ab dem Schuljahr 2017/18 für alle neu ankommenden berufsschulpflichtigen Jugendlichen eine Seiteneinsteigerberatung des Kommunalen Integrationszentrums  geben. Dabei werden sie zum einen über das Schulsystem in NRW und mögliche Wege der Schullaufbahn informiert. Zum anderen ist das Ziel dieser Seiteneinsteigerberatung, die Jugendlichen ihren beruflichen Neigungen gemäß einem Berufskolleg zuzuweisen, das einen entsprechenden Bildungsgang anbietet.

 

Aufbau eines Datenpools von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen:

Das KI hat die Daten aller neu zugewanderten schulpflichtigen Kinder und Jugendlicher  in der Erstförderung bei den einzelnen Kommunen abgefragt. Hieraus soll ein kreisweiter Datenpool entstehen, aus dem Übergänge nachgehalten und Prognosen für weitere Bedarfe ermittelt werden können. Nach den Sommerferien werden unter der Federführung der Schulaufsicht zur Implementierung eines zukünftigen Datenerhebungs- und Transferverfahrens Schulen und Kommunen zu einem „Runden Tisch“ eingeladen.  

 

 

 

 

 

Bereich „Integration als Querschnittsaufgabe“

 

Dolmetscherpool

Die neue Richtlinie des Landes zur Förderung der KIs (s.o.) sieht wie angekündigt die Gewährung eines Betrages in einer Höhe bis zu 50.000,- € vor für den Aufbau eines Dolmetscherpools vor. Damit dürfen Einsätze und die fachliche Begleitung von Übersetzern und Dolmetschern finanziert werden.  Lt. Auskunft des (ehemaligen) MAIS ausdrücklich nicht förderfähig wäre die Einrichtung von Personalstellen (auch nicht auf 450,- € Basis) für übersetzende Mitarbeiter im KI. Der Einsatz professioneller Dolmetscher für bestimmte Themen und schriftliche Übersetzungen sei aber möglich. Das KI wird Richtlinien erarbeiten und dem „Kompetenzteam für Integration“ (KfI) bei der Bezirksregierung Arnsberg zur Genehmigung vorlegen.

 

Unabhängig von den grundsätzlichen Vorgaben des Landes wurden im Juni und Juli knapp 50 Einsätze ehrenamtlicher Dolmetscher finanziert. Für die sich häufig kurzfristig ergebenden Unterstützungen erhalten die Übersetzer 15,- € Aufwandsentschädigung pro Stunde und eine Fahrtkostenerstattung.

 

 

Politische Mitbestimmung: Projekt mit „Jugendlichen ohne Grenzen“         

Es ist ein kreisweites Projekt zur politischen Bildung geplant, an dem ca. 25 Flüchtlinge und Migranten aus den elf Städten und Gemeinden teilnehmen sollen. In Kooperation mit dem Regionalbüro Westfalen der Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) aus Dortmund und der Initiative „Jugendliche ohne Grenzen“ aus Hamm werden die Teilnehmer als Multiplikatoren für politische Bildung geschult.

Am 09.05.17 wurde eine erste Informationsveranstaltung für dieses Projekt durchgeführt, bei dem die Anwesenden großes Interesse an einer Teilnahme zeigten. Vorgesehen ist das Seminar in vier Modulen an vier Wochenenden im November und Dezember 2017. Als Tagungsort wurde (nach umfangreicher Angebotseinholung) der Marienhof Baumberge in Nottuln gewählt.

Die KAS übernimmt die Kosten für die Honorare der Referenten sowie die Fahrtkosten der Teilnehmer. Das KI übernimmt die Kosten für die Unterbringung und Verpflegung. Die gesamten Projektkosten für das KI belaufen sich auf ca. 23.000 €. Für die KAS fallen Kosten in ähnlicher Höhe an.

Wichtig ist zu betonen, dass mit der KAS ein Partner gefunden wurde, die durch die jahrzehntelange Tätigkeit im Bereich der politischen Bildung Erfahrungen mit vergleichbaren Projekten mitbringt.

Die beiden Projektleiter Dr. Medad Kabanda und Nelli Soumaoro werden das Projekt in der Ausschusssitzung vorstellen.

 

 

Bereich Wohnen: Projekt Wohnschule

Erste Erfahrungen zeigen, dass geflüchtete Menschen häufig große Probleme bei der Bewältigung des Alltages in Deutschland haben. Andere Wohnstandards in den Herkunftsländern der Menschen führen zu verschiedenen Problemen, beispielsweise im Bereich der Hygiene und der Müllentsorgung. Ein anderer Tagesrhythmus und Gewohnheiten sowie unterschiedliche Vorstellungen zu Lautstärken von Gesprächen und Musik usw. bringen Spannungen in die neue Nachbarschaft. Gleichzeitig wird die Unwissenheit der Geflüchteten z.T. schamlos von Mobilfunk- und Medienvertretern ausgenutzt.  Insbesondere vor dem Hintergrund, dass viele geflüchtete Menschen schnell selbständig leben und einen eigenen Wohnraum beziehen möchten, ist es sinnvoll, hier möglichst früh Unterstützung anzubieten.

 

Das (federführende) Sozialwerk St. Georg hat in Zusammenarbeit mit dem DRK und der Flüchtlingsinitiative „Hiergeblieben“ aus Billerbeck ein Schulungskonzept entwickelt, welches das Thema „Wohnen“ in einem breiten Kontext aufgreift und die Teilnehmer somit bestmöglich auf eine selbständige Alltagsführung in Deutschland vorbereitet. Behandelt werden z.B. die Themen „Wohnen, Einkaufen, Gesundheit, Mobilität, Freizeitgestaltung und Finanzielles“. Am Ende der Schulung wird den Teilnehmern ein „Zertifikat“ ausgehändigt. Dieses kann auch potentiellen Vermietern vorgelegt werden.

 

Die Konzepterstellung und Durchführung eines ersten Schulungsdurchlaufes in Billerbeck wird durch das KI mit 5.600,-- mitfinanziert. Das DRK trägt die Personalkosten für die eigenen Mitarbeiter, die Flüchtlingsinitiative „Hiergeblieben“ bringt ehrenamtliches Engagement ein. Bei erfolgreicher Durchführung und Bedarf in anderen Städten und Gemeinden im Kreis sollen in Zukunft weitere Schulungen angeboten werden.

 

 

Veranstaltung „Ausländerrecht und Asylverfahren“

Auf Wunsch von ehrenamtlichen Helfern führten die Ausländerbehörde, der Flüchtlingsrat im Kreis Coesfeld und das KI am 30.05.17 erneut eine Informationsveranstaltung zu den Themen Ausländerrecht und Asylverfahren durch. Mehr als 60 Ehrenamtliche folgten der Einladung ins Kreishaus.


Veranstaltung „Sicher in der Flüchtlingshilfe“

Am 06.07.17 folgten knapp 40 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, sowie hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Behörden und Wohlfahrtsverbänden im Kreis Coesfeld der Einladung zu der Veranstaltung „Sicher in der Flüchtlingshilfe“. Diese wurde vom KI gemeinsam mit dem Kolping-Bildungswerk Diözesanverband Münster geplant.

Inhaltlich ging es im ersten Teil um den Versicherungsschutz in der Flüchtlingshilfe. Im zweiten Teil wurde ein Workshop zur interkulturellen Sensibilisierung durchgeführt. Für beide Bereiche wurde von Seiten der Ehrenamtlichen weiterer Unterstützungsbedarf geäußert.

 

 

Sprachpatenschulungen

Die im letzten Jahr gestartete und in 2017 fortgesetzte Kooperation mit den drei VHS im Kreis zur Schulung der ehrenamtlichen Sprachpaten wurde vom (ehemaligen) MAIS als ein „best-practice“ Beispiel zur Verwendung der „Komm-An-Mittel“ für eine in Kürze erscheinende Broschüre ausgewählt. Das KI hatte das Projekt aus den ihm zur Verfügung stehenden sog. „Bordmitteln“ finanziert. 

 

 

 

Transferlernen

Das Konzept des Transferlernens wurde in der letzten Sitzung des Integrationsausschusses durch Frau Dr. Schilken vorgestellt. Inzwischen wurden auch fast alle Dozenten der Integrations- und Sprachkurse an den VHS und der GEBA geschult. An den beiden Berufskollegs  Richard-von-Weizsäcker und Oswald-von-Nell-Breuning nahmen die Lehrer der Internationalen Förderklassen ebenfalls an eigenen Schulungen teil.

 

 

Unterstützung für „Kleinprojekte“ (Ferienfreizeit Schapdetten, Rapschool, Nachhilfe etc.)

Immer wieder treten verschiedene Institutionen, Vereine, Einzelpersonen und Wohlfahrtsverbände an das KI heran, um Fördermöglichkeiten für verschiedene Projekte zu erörtern. Soweit eine vorrangige rechtlich vorgesehene Förderung oder die Unterstützung durch Dritte nicht möglich erscheint, wird das Anliegen inhaltlich und fiskalisch unbürokratisch geprüft.

So wurde beispielsweise der „Nachhilfeunterricht“ in deutsch für arabischstämmige Schülerinnen des Bildungsgangs der Zahnmedizinischen Fachangestellten am Oswald-von-Nell-Breuning Berufskolleg durch eine arabisch sprechende Fachfrau vom KI mit ca. 550,- € finanziert. Zugesagt wurde auch eine finanzielle Unterstützung für eine Ferienfreizeit (Teilnahme von Flüchtlingsfamilien) des Integrationskreises Schapdetten und für das Projekt „Rapschool NRW“ am Heriburg-Gymnasium in Coesfeld.

 

 

Öffentlichkeitsarbeit

Das Kommunale Integrationszentrum wird ab Mitte August 2017 auf der Homepage der Kreisverwaltung online gehen.

 

Eine Vielzahl von Informationsmaterialien wurde erstellt, übersetzt und den beteiligten Akteuren zur Verfügung gestellt. So wurde z.B. zusammen mit der Wolfgang-Tietze-Stiftung aus Ascheberg kurzfristig ein Merkblatt für Unternehmer und Arbeitgeber konzipiert, welches über die grundsätzlichen Zuständigkeiten der Arbeitsvermittlungen und über die rechtlichen Bedingungen zur Ausbildungs- oder Arbeitsaufnahme informiert.    

 

 

Koordinierungsgruppe Integration (ehemals „Vorbereitungsgruppe“)

Die Koordinierungsgruppe Integration, zu der auch zwei Mitglieder des Integrationsausschusses zählen wird nach einer fast einjährigen Pause ihre Arbeit im Oktober wieder aufnehmen. Die Fortschreibung des Integrationskonzepts und die evtl. Vorbereitung der 2. Integrationskonferenz könnten dort die wichtigsten Aufgaben sein. 

 

 

 

Anlagen:

 

Anlage 1: Statistische Daten zu Ausländern und Asylbewerbern (Abt. 32 - Ausländerbehörde)

Anlage 2: Daten zu Schülern ohne ausreichende Deutschkenntnisse (Schulamt für den Kreis Coesfeld)

Anlage 3: Präsentation des Jobcenters des Kreises Coesfeld