Beschlussvorschlag:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Sachverhalt:
Es
ist vereinbart, dass die Verwaltung im Integrationsausschuss regelmäßig über
die aktuelle Situation zum Asyl,- Flüchtlings- und Integrationsgeschehen im
Kreis berichtet. Nachfolgend stellen einige Abteilungen der Verwaltung
ausgewählte Entwicklungen, Prozesse oder Maßnahmen vor. In der Sitzung des
Integrationsausschusses besteht die Möglichkeit des Austausches zu den
einzelnen Sachverhalten.
Sicherheit
und Ordnung (Abt. 32)
Die Anzahl der im Kreis Coesfeld lebenden Ausländer
ist seit Jahresbeginn um ca. 500 Personen auf knapp 15.000 angestiegen. Zum
Stand 30.06.2017 befanden sich 1.447 Asylbewerber noch im laufenden Verfahren,
913 Personen erhielten eine Anerkennung, warteten aber noch auf den Abschluss
der Bearbeitung durch die Ausländerbehörde.
Der Anlage 1 sind weitere Daten zu den
Herkunftsländern, den Schutzquoten, zu aufenthaltsbeendenden Maßnahmen usw. zu
entnehmen.
Schule und Bildung (Abt. 40)
Die
Daten zu den Schülern ohne ausreichende Deutschkenntnisse (in der
Erstförderung) sollen durch das Schulamt bei den Schulen seit Mai 2016 zu vier
Stichtagen (01.02., 01.05., 01.08., 01.11.) pro Jahr erhoben werden. Wegen der
Sommerferien werden zur Sitzung des Integrationsausschusses keine Daten zum
01.08.2017 vorliegen.
Mit
Ausnahme der Förderschulen werden Schüler mit Deutsch als Zweitsprache an allen
Schultypen im Kreis unterrichtet.
Anlage
2 zeigt die Schülerzahlen nach Orten und Schulformen differenziert zu den
drei Stichtagen 28.08.2016, 31.10.2016 und 02.05.2017.
Soziales und Jobcenter
(Abt. 50)
Die beigefügten Folien geben u.a. Aufschluss über die Zahl der Teilnehmer an den internen und externen Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen und die Entwicklung der Zahl der Übergänge vom AsylbLG in das SGB II. Zudem wird das aktuelle BAMF – Sprachkursangebot im Kreis Coesfeld dargestellt. Details sind der Anlage 3 zu entnehmen.
Jugendamt
(Abt. 51)
Zum Stichtag 11.07.2017 halten sich 12.416 unbegleitete ausländische Minderjährige (UMA, umF) in NRW auf. Diese Zahl hat sich innerhalb eines halben Jahres um etwa 1000 reduziert. Unter Berücksichtigung der Angaben der in NRW zuständigen Verteilstelle (Landschaftsverband Rheinland) ist davon auszugehen, dass auf den Kreisjugendamtsbezirk ein Aufnahmeanteil von 97 Jugendlichen entfällt.
Zum heutigen Stichtag (14.07.2017) werden 73 unbegleitete minderjährige betreut. 41 davon befinden sich in Anschlussmaßnahmen. 25 ehemalige unbegleitete Minderjährige erhalten Hilfen für junge Volljährige. Bei weiteren 6 Jugendlichen wird derzeit noch ein Clearing in der Brückeneinrichtung durchgeführt. Für einen Jugendlichen liegt eine Zuweisung vor, jedoch befindet sich der Jugendliche noch nicht in unserem Zuständigkeitsbereich.
Aktuell werden noch für insgesamt 19 Jugendliche aus allen drei Jugendamtsbezirken in der gemeinsamen Brückeneinrichtung in Seppenrade Clearings durchgeführt. Aufgrund der rückläufigen Zahlen ist geplant, die Brückeneinrichtung im Herbst zu schließen. Das DRK erwägt, die Räumlichkeiten für eine Jugendwohngruppe sowie ein Verselbständigungsangebot zu nutzen. Ein Teilbereich soll weiterhin durch den Kreis Coesfeld angemietet werden, um bei Bedarf wieder eine Brückeneinrichtung bereitstellen zu können. Das ebenfalls für eine eventuell einzurichtende Brückeneinrichtung angemietete alte Internat in Nottuln soll für den Zeitraum 08/2017 – 03/2019 an die Alexianer Martinistift GmbH untervermietet werden.
Die Versorgung von Flüchtlingskindern im Rahmen von Kindertagesbetreuung stellt eine große Herausforderung dar. Dies wurde in den Trägergesprächen immer wieder thematisiert.
Kommunales
Integrationszentrum (04)
Aktualisierte
Richtlinie zur Förderung der Kommunalen Integrationszentren (KI)
Wie bereits während der letzten Sitzung des
Integrationsausschusses angekündigt und besprochen (vgl. SV 9-0756) änderte das
Land NRW inzwischen die Richtlinie zur Förderung der Kommunalen
Integrationszentren. Die Richtlinie sieht einen Ausbau der KI’s vor. Erstmals
wurden die besonderen Bedarfe der Kreise dahingehend berücksichtigt, dass diese
eine höhere Personalausstattung als kreisfreie Städte refinanziert bekommen.
Wichtigste Veränderungen:
Personal
Bei Kreisen werden ab sofort bis zu 6,5
Personalstellen gefördert, davon 6 Stellen für Fachkräfte mit jeweils bis zu
50.000,- € und 0,5 Stellen für Verwaltungsassistenz mit bis zu 20.000,- €.
Dieses entspricht einem Ausbau der Förderung um bis zu 3 Vollzeitstellen.
Darüber hinaus können je nach Einwohnerzahl der
Kreise bis zu 2 zusätzliche Lehrer in die KI’s abgeordnet werden, beim Kreis
Coesfeld sind es 1,5 Lehrerstellen.
Dolmetscherpool
Den KI‘s werden bis
zu 50.000,- € für den Aufbau, den Einsatz und die fachliche Begleitung
von Übersetzungs- bzw. Dolmetscherpools zur Verfügung gestellt. Von Seiten der
Verwaltung war gegenüber der Landeskoordinierungsstelle der Kommunalen
Integrationszentren (LAKI, eigenes Dezernat bei der Bezirksregierung Arnsberg)
angeregt worden, landesweit geltende Richtlinien zu erarbeiten, welche auch
steuer- und versicherungsrechtliche Aspekte berücksichtigen. Von Seiten der Bezirksregierung
Arnsberg wurde allerdings entschieden, dass jedes KI eigene Vorgaben für sich
erarbeitet und dort genehmigen lässt.
Die Richtlinien werden aktuell erarbeitet und sollen in der nächsten Sitzung
des Integrationsausschusses vorgestellt werden.
Befristung
Die Förderrichtlinie ist aktuell bis zum
31.12.2017 befristet. Nach dem Regierungswechsel gibt es zahlreiche Signale,
die für eine dem Grunde nach unveränderte Fortsetzung der ausgebauten
Grundförderung sprechen. Der Ausbau der KI’s ging ja auch auf eine partei- und
fraktionsübergreifende Initiative des ehemaligen Landtags zurück. Nicht
einschätzbar ist allerdings die Fortsetzung des sog. „Komm-An Pakets NRW“ zur
besonderen Förderung des Ehrenamtes.
Personelle
Situation im KI
Grundförderung KI (Land NRW)
Wie in der letzten Sitzung des
Integrationsausschusses inhaltlich diskutiert und vom Kreistag in seiner
Sitzung am 29.03.2017 entschieden, wird das Angebot des Landes vorerst dahingehend
angenommen, die zusätzlichen 1,5 Lehrerstellen in Anspruch zu nehmen und 1 neue
unbefristete Vollzeitstelle (Sozialarbeit) einzurichten. Die beiden Lehrerinnen
(1 x VZ, 1x ½ VZ) nahmen zum 01.08.2017 ihren Dienst im KI auf. Die
Sozialarbeiterstelle wird unmittelbar nach den Sommerferien
ausgeschrieben.
Förderung „Komm-An-NRW“ (Land NRW)
Über das Förderprogramm „Komm-An-NRW“ ist aktuell
eine noch bis zum Jahresende befristete ¾ Stelle für die Ehrenamtskoordination
besetzt. Nach Ausscheiden der Mitarbeiterin für die zweite ¾ Stelle aus dem KI
konnte die Stelle noch nicht wieder besetzt werden. Ursächlich dafür ist die
bisherige Befristung bis zum 31.12.2017.
Förderung „Bildungskoordinatoren“ (Bund)
Zum 01.06.2017 nahmen zwei sog.
„Bildungskoordinatoren“ ihre auf zwei Jahre befristete Tätigkeit im KI auf.
Diese vom BMBF bis zu 100 % der Personalkosten refinanzierten Stellen wurden
auf ausdrücklichen Wunsch der Bürgermeister im Kreis eingerichtet. Zur ausführlicheren
Darstellung des Sachverhalts wird auf die SV-9-0614 und SV-9-0756 verwiesen.
Planungen
Vom Grundsatz her ist über den bereits
beschlossenen Ausbau des KI’s vorerst
keine weitere personelle Ausweitung geplant. Die bisherige personelle
Ausstattung sollte aber beibehalten
werden.
Für den Fall, dass das Komm-An-NRW Förderprogramm fortgesetzt wird, ist
beabsichtigt, die o.g. 1,5 Stellen (ggfs. befristet) wieder zu besetzen.
Bei Auslaufen dieses Förderprogramms soll, um den
bisherigen Personalstand halten zu können, das ausgeweitete Grundförderprogramm
des Landes genutzt werden, um die „Komm-An-Kräfte“ im KI zu halten bzw. die
mittlerweile unbesetzte Stelle (s.o.) ausschreiben zu können.
Bis zur nächsten Sitzung des
Integrationsausschusses am 23.11.2017 dürfte die Landesförderung ab 2018
bekannt sein. Die Verwaltung wird über den aktuellen Sachstand berichten, ggfs.
eine entsprechende Entscheidungsgrundlage vorbereiten.
Auszug
aus den Tätigkeitsfeldern des KI
Aktuelle
Veranstaltungen und Maßnahmen (überwiegend seit der letzten Sitzung des
Integrationsausschusses)
Auf eine ausführliche Darstellung der Vielzahl von
Projekten, Veranstaltungen und Maßnahmen wird an dieser Stelle verzichtet, auf Wunsch
können einzelne Sachverhalte in der Sitzung natürlich erläutert werden.
Handlungsfeld
„Integration durch Bildung“
„Griffbereit“
Griffbereit ist ein Elternbildungsangebot der
Landesweiten Koordinierungsstelle der Kommunalen Integrationszentren NRW (LAKI).
„Griffbereit – Gruppen“ sind internationale Eltern-Kind-Gruppen und richten
sich vor allem an Familien mit Migrationshintergrund. Aber auch deutsche
Familien sind herzlich willkommen. In den Gruppen, die sich einmal pro Woche
treffen, wird sowohl auf Deutsch als auch in der Erstsprache der teilnehmenden
Familien gesungen und gespielt. Die Kleinkinder (zwischen 1 und 3 Jahren) aus
Familien mit Migrationshintergrund kommen so schon sehr früh mit der deutschen
Sprache und deutsche Kinder mit einer Fremdsprache in Kontakt. Die Eltern
erfahren, wie sie ihre Kinder in der allgemeinen und sprachlichen Entwicklung
stärken können und werden bereits an das deutsche Bildungssystem herangeführt.
Im
Kreis Coesfeld führt das KI „Griffbereit – Gruppen“ in Kooperation mit der FBS
Coesfeld und der FBS Lüdinghausen durch und trägt die Honorarkosten der mehrsprachigen
Elternbegleiterinnen*. Die pädagogischen
Fachkräfte werden aus Mitteln des Landes, im Rahmen sog. „Brückenprojekte“,
finanziert. Das KI organisiert und leitet die Dienstbesprechungen und die
(vorgeschriebenen) Fortbildungen für die Elternbegleiterinnen.
Zurzeit
laufen insgesamt vier Gruppen im Kreis Coesfeld in Rosendahl-Osterwick, Lüding-hausen,
Lüdinghausen-Seppenrade und Ascheberg. In Senden wird voraussichtlich ab
September eine weitere Gruppe starten. Die Anzahl der bisher teilnehmenden
Familien liegt zwischen 4 und 10. In Rosendahl nehmen Familien mit
Migrationshintergrund und deutsche Familien teil, in den anderen Orten bisher
nur Familien mit Migrationshintergrund. Es ist geplant, zukünftig in allen
Städten und Gemeinden im Kreisgebiet mindestens eine Griffbereit-Gruppe zu
installieren.
*Bisher nehmen ausschließlich Frauen die Funktion
der Elternbegleiterin wahr. Selbstverständlich sind auch Männer dazu aufgerufen.
„Rucksack-KiTa“
und „Rucksack-Schule“
Die zwei
Elternbildungsprogramme Rucksack-Kita und Rucksack-Schule fördern die frühe
(sprachliche) Bildung und die interkulturelle Entwicklung im Elementar- und
Primarbereich durch eine mehrsprachige Eltern-(Kind-)Gruppe. Ziele sind die
Stärkung der Elternkompetenzen und die diversitätsbewusste Öffnung und
mehrsprachige Ausrichtung von Kindertages- und Bildungseinrichtungen.
„Rucksack
KiTa“ richtet sich
an Eltern mit Migrationshintergrund und ihre Kinder im Alter zwischen 4. und 6.
Jahren und ist immer an die Kindertageseinrichtung gebunden, die die Kinder
besuchen. Die Eltern treffen sich wöchentlich in der Kita, während ihre Kinder
betreut werden. Sie werden durch eine Elternbegleiterin angeleitet, ihre Kinder
in der allgemeinen Entwicklung optimal zu fördern. Außerdem werden sie
geschult, die Kinder in ihrer Herkunftssprache zu fördern anhand von
verschiedenen Themen, z.B. „Körper“, „Familie“ usw.. Von den Erzieherinnen und
Erziehern der Kita werden die Kinder anhand der gleichen Themen in der
deutschen Sprache gefördert.
Unterstützt wird die Arbeit
von und mit den Eltern durch die Rucksack KiTa- Materialien, die den Eltern
Anregungen für täglich wechselnde Aktivitäten mit ihren Kindern geben. Die Materialien
liegen in 10 verschiedenen Sprachen vor. Weitere Sprachen sind angedacht.
„Rucksack Schule“ findet in der Grundschule statt. Das Programm richtet
sich an die Eltern mit Migrationshintergrund und ihre Kinder im ersten bis
vierten Schuljahr sowie an die Grundschulen, die von diesen Kindern besucht werden.
Die Eltern treffen sich wöchentlich z.B. in den Räumen der OGS während ihre
Kinder in der Klasse unterrichtet werden. Sie erfahren von einer/einem
Elternbegleiter/in, wie sie ihre Kinder in der allgemeinen und schulischen
Entwicklung optimal fördern können. Themenbezogene häuslichen Übungen erfolgen
gezielt in der Herkunftssprache.
Im Klassenunterricht erfolgt
die Förderung in der deutschen Sprache parallel zum Herkunftssprachlichen
Unterricht und zur thematischen Arbeit in der Elterngruppe. Die Rucksack Schule
– Materialien bestehen aus Elternmaterialien in 10 verschiedenen Sprachen,
Unterrichtsmaterialien für den Klassen- und den Herkunftssprachlichen
Unterricht und den Materialien für die Elternbegleiterinnen.
Schulsprechstunden
In Zusammenarbeit mit der Facharbeitsgruppe „Schulische Integration“ (TN: Schulpsychologische Beratungsstelle,
Gesundheitsamt, Jugendamt für den Kreis Coesfeld, Kompetenzteam, Regionales
Bildungsbüro) hat das Kommunale Integrationszentrum an 5 Terminen im Schuljahr
2016/17 verschiedene Schulen aus dem Kreis beraten. Insgesamt 10 Fallberatungen
wurden durchgeführt. Dabei wurden konkrete Handlungspläne entwickelt und
vereinbart, anhand derer die Schulen die Probleme mit den neu zugewanderten
Kindern und Jugendlichen in Angriff nehmen konnten.
Netzwerktreffen der Schulen
Das Kommunale Integrationszentrum initiierte im November 2016 eine Auftaktveranstaltung für alle Schulen im Kreis. Folgeveranstaltungen waren gewünscht. Inzwischen wurden auf Wunsch der Schulen regionale (Nord-, Mitte- und Süd-AG) Arbeitsgruppen gebildet. Beim jüngsten Treffen der drei AG‘s wurden Instrumente zur Diagnostik bei neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen vorgestellt. Außerdem hatten die Teilnehmer Zeit, in den Materialien der Präsenzbibliothek des Kommunalen Integrationszentrums zu stöbern.
Informationsveranstaltung „Mein Beruf-Meine Zukunft“
Im April waren alle neu zugewanderten Jugendlichen aus den Internationalen Förderklassen an den Berufskollegs des Kreises Coesfeld dazu eingeladen, sich im Kreishaus über das duale Ausbildungssystem zu informieren. Die Veranstaltung fand in Kooperation mit KAoA, den Industrie- und Handwerkskammern, dem Jugendmigrationsdienst und der Agentur für Arbeit statt. Im Nachmittagsbereich wurde die Veranstaltung für junge Erwachsene geöffnet, die häufig in Begleitung Ihrer ehrenamtlichen Betreuer erschienen. Nach einem gemeinsamen Teil, konnten sich dann die ehrenamtlichen Betreuer in einer Parallelveranstaltung über weitere Unterstützungsmöglichkeiten während der Ausbildung für Ihre Schützlinge informieren.
Angemeldet hatten sich 20 Teilnehmer für die Veranstaltung, tatsächlich erschienen mehr als 200 Personen.
Azubi-Speed-Dating:
Am 10.05.2017 trafen sich sechs Ausbildungsbetriebe aus dem Kreis Coesfeld und 23 Schüler aus den Internationalen Förderklassen des Pictorius- und Oswald-von-Nell-Breuning Berufskollegs, um miteinander ins Gespräch zu kommen. Die Jugendlichen hatten für diesen Termin im Unterricht extra eine eigene Bewerbungsmappe mit Lebenslauf erstellt, die sie den Betrieben vorlegen konnten. In drei Runden à 15 Minuten hatten sie dann in Kleingruppen die Gelegenheit, sich über Tätigkeiten, Verdienstaussichten, etc. in den einzelnen Ausbildungsberufen zu informieren und sich selbst zu präsentieren. Die Zeit wurde für einen regen Austausch genutzt und die Betriebe gingen am Ende der Veranstaltung mit den Kontaktdaten oder Lebensläufe mehrerer Schüler nach Hause. Die Schüler verließen die Veranstaltung mit Verabredungen für mögliche Praktika.
Seiteneinsteigerberatung:
In Absprache mit den Berufskollegs des Kreises Coesfeld wird es ab dem Schuljahr 2017/18 für alle neu ankommenden berufsschulpflichtigen Jugendlichen eine Seiteneinsteigerberatung des Kommunalen Integrationszentrums geben. Dabei werden sie zum einen über das Schulsystem in NRW und mögliche Wege der Schullaufbahn informiert. Zum anderen ist das Ziel dieser Seiteneinsteigerberatung, die Jugendlichen ihren beruflichen Neigungen gemäß einem Berufskolleg zuzuweisen, das einen entsprechenden Bildungsgang anbietet.
Aufbau eines Datenpools von neu zugewanderten Kindern und
Jugendlichen:
Das KI hat die Daten aller neu zugewanderten schulpflichtigen Kinder und Jugendlicher in der Erstförderung bei den einzelnen Kommunen abgefragt. Hieraus soll ein kreisweiter Datenpool entstehen, aus dem Übergänge nachgehalten und Prognosen für weitere Bedarfe ermittelt werden können. Nach den Sommerferien werden unter der Federführung der Schulaufsicht zur Implementierung eines zukünftigen Datenerhebungs- und Transferverfahrens Schulen und Kommunen zu einem „Runden Tisch“ eingeladen.
Bereich
„Integration als Querschnittsaufgabe“
Dolmetscherpool
Die
neue Richtlinie des Landes zur Förderung der KIs (s.o.) sieht wie angekündigt
die Gewährung eines Betrages in einer Höhe bis zu 50.000,- € vor für den Aufbau
eines Dolmetscherpools vor. Damit dürfen Einsätze und die fachliche Begleitung
von Übersetzern und Dolmetschern finanziert werden. Lt. Auskunft des (ehemaligen) MAIS
ausdrücklich nicht förderfähig wäre die Einrichtung von Personalstellen (auch
nicht auf 450,- € Basis) für übersetzende Mitarbeiter im KI. Der Einsatz
professioneller Dolmetscher für bestimmte Themen und schriftliche Übersetzungen
sei aber möglich. Das KI wird Richtlinien erarbeiten und dem „Kompetenzteam für
Integration“ (KfI) bei der Bezirksregierung Arnsberg zur Genehmigung vorlegen.
Unabhängig
von den grundsätzlichen Vorgaben des Landes wurden im Juni und Juli knapp 50
Einsätze ehrenamtlicher Dolmetscher finanziert. Für die sich häufig kurzfristig
ergebenden Unterstützungen erhalten die Übersetzer 15,- € Aufwandsentschädigung
pro Stunde und eine Fahrtkostenerstattung.
Politische Mitbestimmung: Projekt mit „Jugendlichen
ohne Grenzen“
Es ist ein kreisweites Projekt zur politischen Bildung geplant, an dem ca. 25 Flüchtlinge und Migranten aus den elf Städten und Gemeinden teilnehmen sollen. In Kooperation mit dem Regionalbüro Westfalen der Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) aus Dortmund und der Initiative „Jugendliche ohne Grenzen“ aus Hamm werden die Teilnehmer als Multiplikatoren für politische Bildung geschult.
Am 09.05.17 wurde eine erste Informationsveranstaltung für dieses Projekt durchgeführt, bei dem die Anwesenden großes Interesse an einer Teilnahme zeigten. Vorgesehen ist das Seminar in vier Modulen an vier Wochenenden im November und Dezember 2017. Als Tagungsort wurde (nach umfangreicher Angebotseinholung) der Marienhof Baumberge in Nottuln gewählt.
Die KAS übernimmt die Kosten für die Honorare der Referenten sowie die Fahrtkosten der Teilnehmer. Das KI übernimmt die Kosten für die Unterbringung und Verpflegung. Die gesamten Projektkosten für das KI belaufen sich auf ca. 23.000 €. Für die KAS fallen Kosten in ähnlicher Höhe an.
Wichtig ist zu betonen, dass mit der KAS ein Partner gefunden wurde, die durch die jahrzehntelange Tätigkeit im Bereich der politischen Bildung Erfahrungen mit vergleichbaren Projekten mitbringt.
Die beiden Projektleiter Dr. Medad Kabanda und Nelli Soumaoro werden das Projekt in der Ausschusssitzung vorstellen.
Bereich
Wohnen: Projekt Wohnschule
Erste Erfahrungen zeigen,
dass geflüchtete Menschen häufig große Probleme bei der Bewältigung des
Alltages in Deutschland haben. Andere Wohnstandards in den Herkunftsländern der
Menschen führen zu verschiedenen Problemen, beispielsweise im Bereich der
Hygiene und der Müllentsorgung. Ein anderer Tagesrhythmus und Gewohnheiten
sowie unterschiedliche Vorstellungen zu Lautstärken von Gesprächen und Musik
usw. bringen Spannungen in die neue Nachbarschaft. Gleichzeitig wird die
Unwissenheit der Geflüchteten z.T. schamlos von Mobilfunk- und Medienvertretern
ausgenutzt. Insbesondere vor dem
Hintergrund, dass viele geflüchtete Menschen schnell selbständig leben und
einen eigenen Wohnraum beziehen möchten, ist es sinnvoll, hier möglichst früh Unterstützung
anzubieten.
Das (federführende) Sozialwerk
St. Georg hat in Zusammenarbeit mit dem DRK und der Flüchtlingsinitiative
„Hiergeblieben“ aus Billerbeck ein Schulungskonzept entwickelt, welches das
Thema „Wohnen“ in einem breiten Kontext aufgreift und die Teilnehmer somit
bestmöglich auf eine selbständige Alltagsführung in Deutschland vorbereitet.
Behandelt werden z.B. die Themen „Wohnen,
Einkaufen, Gesundheit, Mobilität, Freizeitgestaltung und Finanzielles“. Am Ende
der Schulung wird den Teilnehmern ein „Zertifikat“ ausgehändigt. Dieses kann
auch potentiellen Vermietern vorgelegt werden.
Die Konzepterstellung und Durchführung eines ersten
Schulungsdurchlaufes in Billerbeck wird durch das KI mit 5.600,--
mitfinanziert. Das DRK trägt die Personalkosten für die eigenen Mitarbeiter,
die Flüchtlingsinitiative „Hiergeblieben“ bringt ehrenamtliches Engagement ein.
Bei erfolgreicher Durchführung und Bedarf in anderen Städten und Gemeinden im
Kreis sollen in Zukunft weitere Schulungen angeboten werden.
Veranstaltung „Ausländerrecht und Asylverfahren“
Auf Wunsch von ehrenamtlichen Helfern führten die
Ausländerbehörde, der Flüchtlingsrat im Kreis Coesfeld und das KI am 30.05.17
erneut eine Informationsveranstaltung zu den Themen Ausländerrecht und
Asylverfahren durch. Mehr als 60 Ehrenamtliche folgten der Einladung ins
Kreishaus.
Veranstaltung „Sicher in der Flüchtlingshilfe“
Am 06.07.17 folgten knapp 40 ehrenamtliche
Helferinnen und Helfer, sowie hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
aus Behörden und Wohlfahrtsverbänden im Kreis Coesfeld der Einladung zu der
Veranstaltung „Sicher in der Flüchtlingshilfe“. Diese wurde vom KI gemeinsam
mit dem Kolping-Bildungswerk Diözesanverband Münster geplant.
Inhaltlich ging es im ersten Teil um den
Versicherungsschutz in der Flüchtlingshilfe. Im zweiten Teil wurde ein Workshop
zur interkulturellen Sensibilisierung durchgeführt. Für beide Bereiche wurde
von Seiten der Ehrenamtlichen weiterer Unterstützungsbedarf geäußert.
Sprachpatenschulungen
Die im letzten Jahr gestartete und in 2017
fortgesetzte Kooperation mit den drei VHS im Kreis zur Schulung der
ehrenamtlichen Sprachpaten wurde vom (ehemaligen) MAIS als ein „best-practice“
Beispiel zur Verwendung der „Komm-An-Mittel“ für eine in Kürze erscheinende
Broschüre ausgewählt. Das KI hatte das Projekt aus den ihm zur Verfügung
stehenden sog. „Bordmitteln“ finanziert.
Transferlernen
Das Konzept des Transferlernens wurde in der
letzten Sitzung des Integrationsausschusses durch Frau Dr. Schilken
vorgestellt. Inzwischen wurden auch fast alle Dozenten der Integrations- und
Sprachkurse an den VHS und der GEBA geschult. An den beiden Berufskollegs Richard-von-Weizsäcker und
Oswald-von-Nell-Breuning nahmen die Lehrer der Internationalen Förderklassen
ebenfalls an eigenen Schulungen teil.
Unterstützung für „Kleinprojekte“ (Ferienfreizeit
Schapdetten, Rapschool, Nachhilfe etc.)
Immer wieder treten verschiedene Institutionen,
Vereine, Einzelpersonen und Wohlfahrtsverbände an das KI heran, um
Fördermöglichkeiten für verschiedene Projekte zu erörtern. Soweit eine
vorrangige rechtlich vorgesehene Förderung oder die Unterstützung durch Dritte
nicht möglich erscheint, wird das Anliegen inhaltlich und fiskalisch
unbürokratisch geprüft.
So wurde beispielsweise der „Nachhilfeunterricht“
in deutsch für arabischstämmige Schülerinnen des Bildungsgangs der
Zahnmedizinischen Fachangestellten am Oswald-von-Nell-Breuning Berufskolleg
durch eine arabisch sprechende Fachfrau vom KI mit ca. 550,- € finanziert.
Zugesagt wurde auch eine finanzielle Unterstützung für eine Ferienfreizeit (Teilnahme
von Flüchtlingsfamilien) des Integrationskreises Schapdetten und für das
Projekt „Rapschool NRW“ am Heriburg-Gymnasium in Coesfeld.
Öffentlichkeitsarbeit
Das Kommunale Integrationszentrum wird ab Mitte
August 2017 auf der Homepage der Kreisverwaltung online gehen.
Eine Vielzahl von Informationsmaterialien wurde
erstellt, übersetzt und den beteiligten Akteuren zur Verfügung gestellt. So
wurde z.B. zusammen mit der Wolfgang-Tietze-Stiftung aus Ascheberg kurzfristig
ein Merkblatt für Unternehmer und Arbeitgeber konzipiert, welches über die
grundsätzlichen Zuständigkeiten der Arbeitsvermittlungen und über die
rechtlichen Bedingungen zur Ausbildungs- oder Arbeitsaufnahme informiert.
Koordinierungsgruppe Integration (ehemals
„Vorbereitungsgruppe“)
Die Koordinierungsgruppe Integration, zu der auch
zwei Mitglieder des Integrationsausschusses zählen wird nach einer fast
einjährigen Pause ihre Arbeit im Oktober wieder aufnehmen. Die Fortschreibung
des Integrationskonzepts und die evtl. Vorbereitung der 2. Integrationskonferenz
könnten dort die wichtigsten Aufgaben sein.
Anlagen:
Anlage 1: Statistische Daten zu Ausländern und
Asylbewerbern (Abt. 32 - Ausländerbehörde)
Anlage 2: Daten zu Schülern ohne ausreichende
Deutschkenntnisse (Schulamt für den Kreis Coesfeld)
Anlage 3: Präsentation des Jobcenters des Kreises
Coesfeld