Beschlussvorschlag:
1. Der Kreistag bestellt gem. § 108 a Abs. 3 GO NRW aus der anliegenden gewählten Vorschlagsliste der Beschäftigten der Regionalverkehr Münsterland GmbH die Arbeitnehmervertreter gem. Ziffern 1 - 7 in den Aufsichtsrat der Regionalverkehr Münsterland GmbH.
2. Für den Fall des Ausscheidens eines bestellten Arbeitnehmervertreters aus dem Aufsichtsrat der Regionalverkehr Münsterland GmbH bestellt der Kreistag bereits jetzt gem. § 108 a Abs. 8 GO NRW aus dem noch nicht in Anspruch genommenen Teil der gewählten Vorschlagsliste als Nachfolger die Arbeitnehmervertreter gem. Ziffern 8 - 14 in der Reihenfolge der am meisten erhaltenen Stimmen.
3. Der Geschäftsführer der Regionalverkehr Münsterland GmbH wird angewiesen, die für den Aufsichtsrat bestellten Arbeitnehmervertreter über ihre Wahl zu informieren.
Begründung:
I.
- III.
Am 05.07.2017 haben die Gesellschafter der Regionalverkehr Münsterland GmbH die Änderung des Gesellschaftsvertrages aufgrund Umsetzung der Vorgaben aus den §§ 108 a und b GO NRW beschlossen.
Die Beschäftigten der Regionalverkehr Münsterland GmbH haben am 19.06.2017 die aus der Anlage ersichtliche Vorschlagsliste gewählt.
Die Bestellung der Arbeitnehmervertreter hat durch die Kreistage/Räte der an der Regionalverkehr Münsterland GmbH beteiligten Kreise/Städte/Gemeinden zu erfolgen.
IV.
Keine
V. Zuständigkeit
für die Entscheidung
Für die Entscheidung ist der Kreistag zuständig (§ 26 Abs. 1 KrO NRW).