hier: Stand der Umsetzung in der interkommunalen Arbeitsgruppe
Beschlussvorschlag:
Keiner
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
I. – V.
Am 29.03.2017 hat der Kreistag einstimmig folgenden Beschluss gefasst (SV-9-721):
- Der vorgelegte Entwurf wird als Planung des Kreises Coesfeld nach § 7 des Alten- und Pflegegesetzes NRW beschlossen.
- Zur Priorisierung und Umsetzung der in der Planung vorgeschlagenen Maßnahmemöglichkeiten wird durch die Verwaltung mit den Städten und Gemeinden eine interkommunale Arbeitsgruppe eingerichtet.
Die interkommunale Arbeitsgruppe hat inzwischen zweimal getagt
(03.05.2017 und am 29.06.2017). Folgende
Handlungsvorschläge aus der Pflegeplanung wurden von der Arbeitsgruppe
aufgegriffen:
Maßnahmemöglichkeit 1:
„Unter
Berücksichtigung der aktuell relativ hohen Anzahl an stationären Plätzen im
Kreis Coesfeld und der Verteilung von Angebot und prognostizierten Bedarfen,
wären neue stationäre Plätze eher in den südlichen Teilen des Kreises Coesfeld
anzusiedeln, also in Senden, Lüdinghausen, Olfen, Ascheberg und ggf. in
Nordkirchen. Falls dabei neue stationäre Einrichtungen entstehen sollten, ist
auf eine flexibel nutzbare Gestaltung zu achten, die bspw. auch die Umwandlung
der Gebäude (oder Teilen davon) für andere Nutzungen erlauben würden.“
Diese Maßnahmemöglichkeit wurde von der
Arbeitsgruppe wie folgt bewertet:
- Der Maßnahme
ist grundsätzlich zuzustimmen.
- Aktueller Stand: Kreisweit mehr Bestand
an stationären Pflegeplätzen als ermittelter Bedarf.
- Überkapazitäten sind zu vermeiden.
- Die Auswertung der Herkunft der
Bewohner wurde als planerischer
Auftrag (Fortschreibung) formuliert.
- Für neue Angebote ist der
Projektvorlauf (mehrere Jahre) planerisch zu berücksichtigen
- Wirtschaftlich tragbare Mindestgrößen
sind notwendig.
- Die über das Landespflegerecht
bestehenden Refinanzierungsbedingungen für Neubaumaßnahmen (z.Zt. 2%) werden wirtschaftlich als problematisch
eingeschätzt.
In konkreter Anwendung des Maßnahmevorschlages stimmte die Arbeitsgruppe
einem Vorhaben in Senden (Einrichtungsneubau mit 69 stationären Plätzen) zu und stufte es als
prioritär ein.
Als weiterer, vorrangiger
Schwerpunkt wurde der Themenbereich „neue Wohnformen, Wohnen“ mit den Maßnahmemöglichkeiten
5, 6 und 7 behandelt:
4
„Verstärkung der Steuerungs- und Planungsfunktion
der Kommunen im Hinblick auf innovative Wohnformen und -angebote.“
4
„Bereitstellung von Bauplätzen/Immobilien für neue,
insbesondere flexiblere Hilfeformen wie z. B. ambulant betreutes Wohnen,
ambulant betreute WGs, Mehrgenerationenwohnen.“
4
Verstärkte Information und Beratung hinsichtlich
des Ausbaus bezahlbarer barrierefreier Neu- und Umbauten.
Im Kreis Coesfeld ist – so wird es in der Bedarfsplanung ausgeführt –„insbesondere
im Bereich neuer Wohnformen ein zusätzlicher Bedarf deutlich; in einem
Versorgungssegment, das insbesondere in der Zukunft – sowohl nach Einschätzung
vieler Expert*innen als auch fast aller Befragten – eine verstärkte Nachfrage
erleben wird“
Vor diesem Hintergrund wurde in der Arbeitsgruppe von einem Vertreter
der Kreises Steinfurt zur dortigen Herangehensweise berichtet. Dabei sind
besonders folgende Punkte als mögliches Muster für ein Konzept im Kreis
Coesfeld heraus zu stellen:
·
Die Zahl der Heimplätze im Kreis Steinfurt sei seit
10 Jahren konstant. Der steigende Bedarf für Hilfeformen mit zeitlich
umfassender Betreuung habe im Kreis
Steinfurt nur durch den Ausbau der ambulanten Wohnformen gedeckt werden können. Ohne diesen Ausbau
hätte es Engpässe und Defizite gegeben.
·
Angefangen sei der Kreis Steinfurt im Jahr 2007 mit
5 Demenz WG’s mit einer 24 Stunden Betreuung; aktuell gebe es im Kreis 25 WG’s mit 354 Plätzen. In der Regel
werde dort eine 24 Stunden Betreuung gewährleistet. In einigen WG’s liege aber
auch ein geringerer zeitlicher Betreuungsaufwand vor.
·
Der Kreis Steinfurt gewähre – auf Grundlage von
entsprechenden Vereinbarungen mit den Anbietern der Wohngemeinschaften - Leistungen für „Betreuung rund um die
Uhr“, Miete und Nebenkosten sowie eine Pauschale für Hauswirtschaft.
·
Leistungen der Pflege und der Krankenpflege würden
die Leistungserbringer unmittelbar nach SGB XI mit den Pflegekassen und nach
SGB V mit den Krankenkassen abrechnen. Gegenstand der Vereinbarung sei, dass
der Kreis Steinfurt bis auf wenige Einzelfälle keine ergänzenden Leistungen
gewähre.
·
Das durch die WGs
entstandene Pflegeangebot würde einen Bedarf auffangen, der sonst durch weitere stationäre
Pflegeplätze abgedeckt werden würde. Dabei läge der Vorteil dieser Angebotsform
ggü. der stationären Pflege darin, dass sie in kleineren Einheiten angeboten
werden könne. Bedarfe könnten somit passgenau und ortsnah abgedeckt
werden.
In der Arbeitsgruppe war man sich einig, dass der Ausbau solcher Vertragsmodelle auch für den Kreis
Coesfeld eine gute Option darstellt. Hierzu sollen die Verträge aus dem Kreis
Steinfurt als Muster ausgewertet werden.
Durch die Pflegestärkungsgesetze II und III sind die vorrangigen
Leistungen nach dem SGB XI für ambulante Hilfen nicht unerheblich gesteigert
worden. Es wird zu beobachten sein, ob durch diese Hilfeform für den
Sozialhilfeträger finanzielle Einsparungen gegenüber stationären Hilfen erzielt
werden können.
Als nächsten wichtigen Schwerpunkt wird sich die Arbeitsgruppe mit dem
„Übergangsmanagement nach einem Krankenhausaufenthalt“ beschäftigen. Hierzu
wurden in der Planung die Maßnahmemöglichkeiten 12 und 13 formuliert:
4
„Aufbau eines initialen (Fall-)Managements der
Hilfen (in Kombination mit der Pflegeberatung und ehrenamtlicher Strukturen)“
4
„Evaluation und Ausbau des
Unterstützungsmanagements inkl. verbindlicher Absprachen und deren Einhaltung“
Im weiteren Verlauf soll insbesondere der Bereich der „Beratung“
behandelt werden, der sich in der Pflegeplanung unter den Maßnahmemöglichkeiten
9,10 und 11 wiederfindet:
4
„erhöhte Personalressourcen zur Beratung von
Pflegebedürftigen und sozialräumliche Anbindung der Kräfte ggf. mit zentraler
Koordination“
4
„Förderung der Information der älteren Bevölkerung
über Hilfemöglichkeiten z. B. mit dem Angebot einer unverbindlichen ersten
Beratung aller über 75-Jährigen“
4
„Früh einsetzende, kurzfristige, wenn nötig auch
aufsuchende Beratung zum Thema Pflege, haushaltsnahe Dienste etc.
(sozialraumorientierte Verortung der Mitarbeitenden)“
Die Arbeitsgruppe sieht in der
„Beratung“ einen Aufgabenbereich mit höchster Priorität. Wegen derzeit
bestehender Unklarheiten bezüglich der künftigen Rahmenbedingungen und
Verantwortlichkeiten wurde die Behandlung jedoch zurück gestellt.
Auch für die Koordinierung bzw. Umsetzung der Maßnahmemöglichkeiten und die Beobachtung der
weiteren Entwicklung (Monitoring) besteht Handlungsbedarf. Die wird in der Planung
gesondert unter Maßnahmemöglichkeiten 14 und 16 dargelegt:
4
„bedarfsorientierte Unterstützung/Intensivierung
von Koordinierung und Vernetzung in den Sozialräumen“.
4
„Ressourcenbereitstellung für das Monitoring
der weiteren Entwicklungen durch die Sozialplanung (inkl. Unterstützung bei der
Moderation der o. g. Vernetzungsaktivitäten)“
Neben der Umsetzung dieser Maßnahmemöglichkeiten ist besonders auch die
Fortschreibung der Pflegebedarfsplanung zum Stichtag 31.12.2017 Aufgabe der
Verwaltung für das Jahr 2018. Die Umsetzung dieses Auftrages soll in den
Beratungen zum Haushalt 2018 thematisiert werden. Wegen fehlender eigener
Personalressourcen sind für Übertragung dieser Aufgabe Mittel in Höhe von
25.000 € einzuplanen.