Beschlussvorschlag:
- ohne -
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
I. - V.
In der Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und
Gesundheit (AASSG) am 03.12.2015 ist vereinbart worden, dass die Verwaltung
unabhängig von der zusätzlichen Einrichtung eines Integrationsausschusses durch
den Kreistag regelmäßig über die Betreuung der Flüchtlinge im Kreis Coesfeld
dem AASSG berichten wird.
Der Schwerpunkt der Berichterstattung in dieser Sitzung wird bei den
nachfolgenden Themenfeldern liegen:
1.
Zahl der Leistungsbezieherinnen und
Leistungsbeziehern nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) aus den TOP 8
- Nationen
Zum Stand 30.06.2017 bezogen 896 Personen
aus den TOP 8 - Nationen Leistungen nach dem AsylbLG im Kreis Coesfeld. Nach
Afghanistan (255 Personen) waren hierbei die Länder Syrien (187 Personen) und
Irak (172 Personen) am stärksten vertreten. Betrachtet man die Verteilung
dieser 896 Personen auf die elf kreisangehörigen Städte und Gemeinden, so
hielten sich die meisten dieser Personen in Dülmen (241 Personen), Coesfeld
(114 Personen) sowie Lüdinghausen (97 Personen) auf.
2.
Stand der Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen
(FIM) für Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher nach dem AsylbLG
Mit Stand 14.07.2017 sind 43 von 122
bewilligten FIM - Stellen besetzt. Die stärkste Inanspruchnahme dieser
FIM-Stellen erfolgte hierbei in der Stadt Dülmen (22 Stellen) und in der
Gemeinde Nottuln (12 Stellen).
3.
Entwicklung der Zahl der Übergänge vom
AsylbLG in das SGB II („Rechtskreiswechsel“)
Während es im gesamten Jahr 2016 – mit
Schwerpunkt im vierten Quartal – zu insgesamt 1.055 Übergängen von Personen vom
AsylbLG in das SGB II gekommen ist, so waren es in den ersten sieben Monaten
des Jahres 2017 bereits 808 Personen.
Eine gleiche Entwicklung zeichnet sich auch
für die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften ab. Lag hier das Jahresergebnis 2016
bei insgesamt 428 Bedarfsgemeinschaften, so beträgt dieser Wert Ende Juli bereits
458 Bedarfsgemeinschaften. Vergleicht man diese beiden Entwicklungen
miteinander, so ist festzustellen, dass die durchschnittliche Personenzahl pro
Bedarfsgemeinschaft abnehmend ist (2016: 2,5 Personen pro BG / 2017 bisher 1,76
Personen pro BG).
4.
Zahl der erwerbsfähigen SGB II –
Leistungsberechtigten aus den TOP 8 Ländern
Stammt im Bereich der Leistungsbezieher nach
dem AsylbLG die größte Personengruppe aus den TOP 8 Ländern aus Afghanistan, so
kommt im Bereich der erwerbsfähigen SGB II – Leistungsberechtigten aus den TOP
8 - Ländern (1.305 Personen) die größte Gruppe mit 801 Personen aus Syrien,
gefolgt vom Irak (229 Personen) und Eritrea (88 Personen). Die Gruppe der
Personen aus Afghanistan folgt im SGB II mit 87 Personen erst auf Platz 4.
5.
Stand der Aktivierung der
erwerbsfähigen Flüchtlinge im SGBII durch Arbeit oder Maßnahmen
Die
Aktivierung durch Arbeit oder ein Maßnahmenangebot stellt eine der wichtigsten
Säulen der beruflichen und sozialen Integration im Rahmen des SGB II dar. Zum
Stand 24.07.2017 ist es bereits gelungen, 787 erwerbsfähigen Flüchtlingen im
SGB II in Arbeit oder ein Maßnahmeangebot zu vermitteln. Neben 122
Integrationen in Arbeit oder eine betriebliche Ausbildung spielte hierbei die
Sprachbildung mit 527 Angeboten die größte und auch entscheidende Rolle, da dem
Erwerb der deutschen Sprache als Zugang in den Arbeitsmarkt die höchste
Bedeutung zuzurechnen ist. Der Erwerb der deutschen Sprache bildet aus Sicht
aller Arbeitsmarktakteure das beste Fundament für die anschließenden
arbeitsmarktintegrativen Angebote zur Feststellung, Aktivierung, Qualifizierung
und Vermittlung.
6.
Entwicklung der Zahl der
Sprachkursangebote des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Wie bereits unter Punkt 5 aufgeführt, ist dem
Spracherwerb die höchste Priorität einzuräumen. Hier liegt der aktuelle
Schwerpunkt in der Zusammenarbeit mit dem BAMF und den lokalen
Sprachkursanbietern. Stand Juni 2017 befinden sich ca. 800 Personen aus den
Rechtskreisen des AsylbLG und SGB II in diesen vom BAMF finanzierten Sprachkursen.
Lag zuerst der Schwerpunkt dieser Kurse im Bereich der Alphabetisierung und dem
Grundspracherwerb (i.d.R. Integrationskurse), so starten im zweiten Halbjahr 2017
schon kreisweit die hierauf aufbauenden weiterführenden Sprachkurse zum
Erreichung des Sprachniveaus B2 sowie die berufsorientierten Sprachkurse mit
ersten Praktikumsmöglichkeiten am ersten Arbeitsmarkt.
In der Ausschusssitzung werden im
Rahmen eines Folienvortrages ergänzende Informationen sowie die aktuellen Daten
zu den o.a. Themenfeldern vorgestellt.