Betreff
Sachstandsbericht zur Flüchtlingsbetreuung im Kreis Coesfeld
Vorlage
SV-9-0878
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 - ohne - 

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Begründung:

 

I.    - V.   

 

In der Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit (AASSG) am 03.12.2015 ist vereinbart worden, dass die Verwaltung unabhängig von der zusätzlichen Einrichtung eines Integrationsausschusses durch den Kreistag regelmäßig über die Betreuung der Flüchtlinge im Kreis Coesfeld dem AASSG berichten wird.

 

Der Schwerpunkt der Berichterstattung in dieser Sitzung wird bei den nachfolgenden Themenfeldern liegen:

 

1.         Zahl der Leistungsbezieherinnen und Leistungsbeziehern nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) aus den TOP 8 - Nationen

Zum Stand 30.06.2017 bezogen 896 Personen aus den TOP 8 - Nationen Leistungen nach dem AsylbLG im Kreis Coesfeld. Nach Afghanistan (255 Personen) waren hierbei die Länder Syrien (187 Personen) und Irak (172 Personen) am stärksten vertreten. Betrachtet man die Verteilung dieser 896 Personen auf die elf kreisangehörigen Städte und Gemeinden, so hielten sich die meisten dieser Personen in Dülmen (241 Personen), Coesfeld (114 Personen) sowie Lüdinghausen (97 Personen) auf.

 

2.         Stand der Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) für Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher nach dem AsylbLG

Mit Stand 14.07.2017 sind 43 von 122 bewilligten FIM - Stellen besetzt. Die stärkste Inanspruchnahme dieser FIM-Stellen erfolgte hierbei in der Stadt Dülmen (22 Stellen) und in der Gemeinde Nottuln (12 Stellen).

 

3.         Entwicklung der Zahl der Übergänge vom AsylbLG in das SGB II („Rechtskreiswechsel“)

22 Stellen) und Nottuln (12 Stellen).l pro Bedarfsgemeinschaft estzustellen,Während es im gesamten Jahr 2016 – mit Schwerpunkt im vierten Quartal – zu insgesamt 1.055 Übergängen von Personen vom AsylbLG in das SGB II gekommen ist, so waren es in den ersten sieben Monaten des Jahres 2017 bereits 808 Personen.

 

Eine gleiche Entwicklung zeichnet sich auch für die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften ab. Lag hier das Jahresergebnis 2016 bei insgesamt 428 Bedarfsgemeinschaften, so beträgt dieser Wert Ende Juli bereits 458 Bedarfsgemeinschaften. Vergleicht man diese beiden Entwicklungen miteinander, so ist festzustellen, dass die durchschnittliche Personenzahl pro Bedarfsgemeinschaft abnehmend ist (2016: 2,5 Personen pro BG / 2017 bisher 1,76 Personen pro BG).

 

4.         Zahl der erwerbsfähigen SGB II – Leistungsberechtigten aus den TOP 8 Ländern

Stammt im Bereich der Leistungsbezieher nach dem AsylbLG die größte Personengruppe aus den TOP 8 Ländern aus Afghanistan, so kommt im Bereich der erwerbsfähigen SGB II – Leistungsberechtigten aus den TOP 8 - Ländern (1.305 Personen) die größte Gruppe mit 801 Personen aus Syrien, gefolgt vom Irak (229 Personen) und Eritrea (88 Personen). Die Gruppe der Personen aus Afghanistan folgt im SGB II mit 87 Personen erst auf Platz 4.

 

 

 

 

5.         Stand der Aktivierung der erwerbsfähigen Flüchtlinge im SGBII durch Arbeit oder Maßnahmen

Die Aktivierung durch Arbeit oder ein Maßnahmenangebot stellt eine der wichtigsten Säulen der beruflichen und sozialen Integration im Rahmen des SGB II dar. Zum Stand 24.07.2017 ist es bereits gelungen, 787 erwerbsfähigen Flüchtlingen im SGB II in Arbeit oder ein Maßnahmeangebot zu vermitteln. Neben 122 Integrationen in Arbeit oder eine betriebliche Ausbildung spielte hierbei die Sprachbildung mit 527 Angeboten die größte und auch entscheidende Rolle, da dem Erwerb der deutschen Sprache als Zugang in den Arbeitsmarkt die höchste Bedeutung zuzurechnen ist. Der Erwerb der deutschen Sprache bildet aus Sicht aller Arbeitsmarktakteure das beste Fundament für die anschließenden arbeitsmarktintegrativen Angebote zur Feststellung, Aktivierung, Qualifizierung und Vermittlung.

 

6.         Entwicklung der Zahl der Sprachkursangebote des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

Wie bereits unter Punkt 5 aufgeführt, ist dem Spracherwerb die höchste Priorität einzuräumen. Hier liegt der aktuelle Schwerpunkt in der Zusammenarbeit mit dem BAMF und den lokalen Sprachkursanbietern. Stand Juni 2017 befinden sich ca. 800 Personen aus den Rechtskreisen des AsylbLG und SGB II in diesen vom BAMF finanzierten Sprachkursen. Lag zuerst der Schwerpunkt dieser Kurse im Bereich der Alphabetisierung und dem Grundspracherwerb (i.d.R. Integrationskurse), so starten im zweiten Halbjahr 2017 schon kreisweit die hierauf aufbauenden weiterführenden Sprachkurse zum Erreichung des Sprachniveaus B2 sowie die berufsorientierten Sprachkurse mit ersten Praktikumsmöglichkeiten am ersten Arbeitsmarkt.

 

In  der Ausschusssitzung werden im Rahmen eines Folienvortrages ergänzende Informationen sowie die aktuellen Daten zu den o.a. Themenfeldern vorgestellt.