Betreff
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Kreis Coesfeld und der Stadt Dülmen über die Delegation von Aufgaben im Bereich des Betriebes des Wertstoffhofes und der Sammlung und des Transportes von sperrigen Abfällen, die im Rahmen des kommunalenAnschluss- und Benutzungszwanges am Wertstoffhof anfallen
Vorlage
SV-9-0879
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Dem Abschluss der in der Anlage beiliegenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wird zugestimmt.

 

Mit der Umsetzung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wird die Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH beauftragt

 

Begründung:

 

I.   Problem/ II. Lösung

Die Stadt Dülmen hat im Jahre 2009 das Grundstück des Wertstoffhofes am Wierlings Kamp 23, 48249 Dülmen, von der Firma REMONDIS GmbH erworben, die diesen im Jahre 1996 dort eingerichtet hatte. Der Ankauf erfolgte, um einen Wettbewerb bei der Vergabe der Betriebsleistungen für den Wertstoffhof zu gewährleisten. In dem Zuge wurde der Wertstoffhof modernisiert, insbesondere die Rampe errichtet, mit der das Befüllen der Absetzcontainer deutlich erleichtert wurde.

 

 

Am Wertstoffhof erfolgt die kostenlose Annahme von Altbatterien, Altglas, Möbelholz, Altkleidern, Altschuhen, Altpapier, Kartonagen, CDs, DVDs, Altmetall, E-Schrott in 5 Sammelgruppen, Flaschenkorken, Gartenabfällen, Leichtverpackungen, Folien, Sperrmüll sowie Behältern und Gegenständen aus Hartkunststoffen. Daneben können verschiedene Bauabfälle (Bauschutt, Bauholz, Baumischabfälle) gegen ein privatrechtliches Entgelt abgegeben werden.

 

Bis zum 31.12.2018 wird der Wertstoffhof von der REMONDIS betrieben. Sollte der Betrieb des Wertstoffhofes unverändert fortgeführt werden, wäre seitens der Stadt Dülmen noch in diesem Jahr die Ausschreibungen der vg. Leistungen vorzunehmen.

 

Die Verwaltung hat jedoch vorgeschlagen, die bisherige Verfahrensweise zu verändern und mit dem Kreis Coesfeld eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Delegation von Aufgaben im Bereich des Betriebes des Wertstoffhofes und der Sammlung und des Transportes von sperrigen Abfällen, die im Rahmen des kommunalen Anschluss- und Benutzungszwanges am Wertstoffhof anfallen, zu schließen. Die entsprechende Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung erfolgte am 06.07.2017.

 

 

Vorteile einer interkommunalen Zusammenarbeit

 

Die Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld arbeiten schon seit 2011 bei der Wahrnehmung der Sammel- und Transportaufgaben von Abfällen zusammen. Ab dem Jahre 2019 übernimmt der Kreis Coesfeld / die Wirtschaftsbetriebe Coesfeld (WBC) die Sammel- und Transportaufgaben im Kreis Coesfeld.

Mit Beschluss vom 28.09.2016 wurde bereits einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Olfen über die Errichtung und den Betrieb ihres Wertstoffhofes durch den Kreis Coesfeld bzw. die WBC zugestimmt.

 

Die Vorteile einer Zusammenarbeit bei dem Betrieb des Wertstoffhofes sowie der Erfassung und des Transportes der dort angelieferten Abfälle liegen auch hier insbesondere in folgenden Bereichen:

 

·         Reduzierung der Anzahl der notwendigen Vergabeverfahren, da eine Ausschreibung der Leistungen für den Betrieb des Wertstoffhofes gemeinsam mit der Stadt Olfen und der Sammlung und Transport von Siedlungsabfällen im Kreis Coesfeld erfolgen kann.

 

·         Kosteneinsparungen auf Seiten der Auftragnehmer durch Nutzung von Synergieeffekten bei der Leistungsdurchführung (u. a. bessere Fahrzeugauslastung, gemeinsamer Personalpool, Optimierung der Logistik, Rechnungslegung gegenüber einem Auftragnehmer).

 

·         Nutzung weiterer Einsparmöglichkeiten durch größere Ausschreibungskontingente, falls noch weitere kreisangehörige Kommunen den Betrieb ihrer Wertstoffhöfe auf den Kreis Coesfeld übertragen.

 

·         Am Wertstoffhof werden gegen Entgelt Bauhölzer, Bauschutt und Baumischabfälle angenommen. Die Festlegung der Preise erfolgt derzeit durch den privaten Entsorger und damit auch gewinnorientiert. Zukünftig erfolgt diese ausschließlich kosten- und somit kundenorientiert durch den Kreis Coesfeld/die WBC im Einvernehmen mit der Stadt Dülmen. Auch in diesem Zusammenhang können freie Kontingente aus bestehenden Entsorgungsverträgen genutzt werden.    

 

Insgesamt führen die v.g. Synergien dazu, dass bei einer Übertragung des Betriebs des Wertstoffhofes auf den Kreis Coesfeld/die WBC gegenüber einer Einzelausschreibung der Leistungen durch die Stadt Dülmen Kosten eingespart werden bzw. zukünftige Kostensteigerungen gedämpft werden können. Dieses wirkt sich dämpfend auf die Entwicklung der Abfallgebühren aus. 

 

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung soll zunächst über 10 Jahre vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2028 geschlossen werden.

 

III. Alternativen

 

Die Aufgabenverlagerung findet nicht statt. Die bisherigen Zuständigkeiten bleiben erhalten.

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Entstehende Verwaltungskosten werden im Rahmen der entsprechenden Kalkulationen der Abfallgebühren berücksichtigt und fallen nicht im allgemeinen Haushalt an.

 

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Nach § 26 Abs. 1 Nr. r Kreisordnung liegt die Zuständigkeit für die Entscheidung beim Kreistag.

 

Anlage:

Text der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung

 

 

Anlagen:

 

 

 

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Kreis Coesfeld und der Stadt Dülmen zur Betriebsführung im Bereich des Betriebes eines Wertstoffhofes und der Sammlung und des Transportes von sperrigen Abfällen