Beschlussvorschlag:
Dem
Abschluss der in der Anlage beiliegenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wird
zugestimmt.
Mit der Umsetzung der öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung wird die Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH beauftragt
Begründung:
I. Problem/ II. Lösung
Die Stadt Dülmen hat im Jahre 2009 das
Grundstück des Wertstoffhofes am Wierlings Kamp 23, 48249 Dülmen, von der Firma
REMONDIS GmbH erworben, die diesen im Jahre 1996 dort eingerichtet hatte. Der
Ankauf erfolgte, um einen Wettbewerb bei der Vergabe der Betriebsleistungen für
den Wertstoffhof zu gewährleisten. In dem Zuge wurde der Wertstoffhof
modernisiert, insbesondere die Rampe errichtet, mit der das Befüllen der
Absetzcontainer deutlich erleichtert wurde.
Am Wertstoffhof erfolgt die kostenlose
Annahme von Altbatterien, Altglas, Möbelholz, Altkleidern, Altschuhen,
Altpapier, Kartonagen, CDs, DVDs, Altmetall, E-Schrott in 5 Sammelgruppen,
Flaschenkorken, Gartenabfällen, Leichtverpackungen, Folien, Sperrmüll sowie
Behältern und Gegenständen aus Hartkunststoffen. Daneben können verschiedene
Bauabfälle (Bauschutt, Bauholz, Baumischabfälle) gegen ein privatrechtliches
Entgelt abgegeben werden.
Bis zum 31.12.2018 wird der Wertstoffhof von der REMONDIS betrieben. Sollte der Betrieb
des Wertstoffhofes unverändert fortgeführt werden, wäre seitens der Stadt
Dülmen noch in diesem Jahr die Ausschreibungen der vg. Leistungen vorzunehmen.
Die Verwaltung hat jedoch vorgeschlagen, die
bisherige Verfahrensweise zu verändern und mit dem Kreis Coesfeld eine
öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Delegation von Aufgaben im Bereich
des Betriebes des Wertstoffhofes und der Sammlung und des Transportes von
sperrigen Abfällen, die im Rahmen des kommunalen Anschluss- und
Benutzungszwanges am Wertstoffhof anfallen, zu schließen. Die entsprechende Beschlussfassung
der Stadtverordnetenversammlung erfolgte am 06.07.2017.
Vorteile
einer interkommunalen Zusammenarbeit
Die Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld
arbeiten schon seit 2011 bei der Wahrnehmung der Sammel- und Transportaufgaben
von Abfällen zusammen. Ab dem Jahre 2019 übernimmt der Kreis Coesfeld / die
Wirtschaftsbetriebe Coesfeld (WBC) die Sammel- und Transportaufgaben im Kreis
Coesfeld.
Mit Beschluss vom 28.09.2016 wurde bereits
einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Olfen über die
Errichtung und den Betrieb ihres Wertstoffhofes durch den Kreis Coesfeld bzw.
die WBC zugestimmt.
Die Vorteile einer Zusammenarbeit bei dem
Betrieb des Wertstoffhofes sowie der Erfassung und des Transportes der dort
angelieferten Abfälle liegen auch hier insbesondere in folgenden Bereichen:
·
Reduzierung
der Anzahl der notwendigen Vergabeverfahren, da eine Ausschreibung der
Leistungen für den Betrieb des Wertstoffhofes gemeinsam mit der Stadt
Olfen und der Sammlung und Transport von Siedlungsabfällen im Kreis Coesfeld
erfolgen kann.
·
Kosteneinsparungen
auf Seiten der Auftragnehmer durch Nutzung von Synergieeffekten bei der
Leistungsdurchführung (u. a. bessere Fahrzeugauslastung, gemeinsamer
Personalpool, Optimierung der Logistik, Rechnungslegung gegenüber einem
Auftragnehmer).
·
Nutzung
weiterer Einsparmöglichkeiten durch größere Ausschreibungskontingente, falls
noch weitere kreisangehörige Kommunen den Betrieb ihrer Wertstoffhöfe auf den
Kreis Coesfeld übertragen.
·
Am
Wertstoffhof werden gegen Entgelt Bauhölzer, Bauschutt und Baumischabfälle
angenommen. Die Festlegung der Preise erfolgt derzeit durch den privaten Entsorger
und damit auch gewinnorientiert. Zukünftig erfolgt diese ausschließlich kosten-
und somit kundenorientiert durch den Kreis Coesfeld/die WBC im Einvernehmen mit
der Stadt Dülmen. Auch in diesem Zusammenhang können freie Kontingente aus
bestehenden Entsorgungsverträgen genutzt werden.
Insgesamt
führen die v.g. Synergien dazu, dass bei einer Übertragung des Betriebs des
Wertstoffhofes auf den Kreis Coesfeld/die WBC gegenüber einer
Einzelausschreibung der Leistungen durch die Stadt Dülmen Kosten eingespart
werden bzw. zukünftige Kostensteigerungen gedämpft werden können. Dieses wirkt
sich dämpfend auf die Entwicklung der Abfallgebühren aus.
Die
öffentlich-rechtliche Vereinbarung soll zunächst über 10 Jahre vom 01.01.2019
bis zum 31.12.2028 geschlossen werden.
III. Alternativen
Die Aufgabenverlagerung findet nicht statt.
Die bisherigen Zuständigkeiten bleiben erhalten.
IV.
Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Entstehende
Verwaltungskosten werden im Rahmen der entsprechenden Kalkulationen der
Abfallgebühren berücksichtigt und fallen nicht im allgemeinen Haushalt an.
V. Zuständigkeit für die
Entscheidung
Nach §
26 Abs. 1 Nr. r Kreisordnung liegt die Zuständigkeit für die Entscheidung beim
Kreistag.
Text der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
Anlagen:
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Kreis Coesfeld und der Stadt Dülmen zur Betriebsführung im Bereich des Betriebes eines Wertstoffhofes und der Sammlung und des Transportes von sperrigen Abfällen