Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die Erneuerung der Fahr-bahndecke auf der K 58 (Dülmener Str.) in Coesfeld zu veranlassen.
Begründung:
I. Problem
/ II. Lösung
Die K 58 (Dülmener
Straße) ist eine innerörtliche Hauptverkehrsstraße in Coesfeld. Die Baumaßnahme
umasst den Bereich (AN 1.2 + 1.3) von der B 525 bis zur K 46 (Bahnhofsstraße). Der
1,5 km lange Streckenabschnitt mit einer Fahrbahnbreite von 6,50 m hat eine
Verkehrsbelastung von ca. 12.200 KFZ/24h.
Wie den
Mitgliedern des Fachausschusses bereits bei der Straßenbereisung im August 2016
gezeigt, ist die Kreisstraße in einem schlechten Zustand. Punktuell löst sich
der Mikrobelag und es entstehen Schlaglöcher. Zudem sind Spurrinnen und starke
Verformungen insbesondere vor den Lichtsignalanlagen vorhanden. Die Strecke
wurde bei der letzten Zustandsbewertung als mangelhaft (AN 1.2 / ca. 1,1 km)
bzw. ausreichend (AN 1.3 / ca. 0,4 km) eingestuft. Da der vorhandene Aufbau
insgesamt den Anforderungen einer innerörtlichen Hauptverkehrsstraße (Bk 3,2)
entspricht, sollen nur Deck- und Binderschicht erneuert werden. Nach dem
Abfräsen der vorhandenen Asphaltschichten wird der neue Fahrbahnbelag 2-lagig
mit 6,5 cm Asphaltbinder und 3,5 cm Splittmastixasphalt wiederhergestellt.
Für die Deckenerneuerung
im Tiefeinbau wurden 500.000 € veranschlagt. Sobald der Baubeschluss vorliegt,
sollen die Ausschreibungsunterlagen erstellt und die Bauarbeiten öffentlich
ausgeschrieben werden. Die Auftragsvergabe ist für Ende 2017 vorgesehen. Sobald
es die Witterungsverhältnisse zu lassen, soll mit den Bauarbeiten im Frühjahr
2018 begonnen werden. Als Bauzeit sind ca. 8 Wochen einkalkuliert.
III. Alternativen
Keine.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen,
Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Die Maßnahme ist Bestandteil
des Rahmenbauprogramms 2018 – 2020 und ausschließlich aus Eigenmittel zu
finanzieren. Fördermöglichkeiten bestehen nicht. Mit den Bauarbeiten soll im
Frühjahr 2018 begonnen werden Die Vergabe ist für Ende 2017 vorgesehen. Im
Haushalt 2017 ist eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1,5 Mio. € zu
Lasten 2018 veranschlagt.
Die Auswirkung der Investition auf die jährliche Abschreibung stellt sich wie folgt dar:
Buchwert zum 31.12.2017 |
Ab-schreibung jährlich |
außer-planmäßige Abschrei-bung *2) |
Herstellungskosten |
Buchwert |
Ab-schreibung jährlich |
177.074 € |
12.114 € |
13.283 € |
ca. 550.000 € |
ca. 710.000 € |
ca. 15.750 € |
*1) Die Kreisstraße wurde bei der
Zustandsbewertung 2015 in „5“ (AN 1.2 / ca. 1,1 km) bzw. in „4“ (AN 1.3 / ca.
0,4 km) eingestuft. Der Zustandsklasse 5 (4) ist in der Anlagenbuchhaltung eine
Nutzungsdauer von 15 (22,5) Jahre zugeordnet.
*2) Eine
außerplanmäßige Abschreibung ist vorzunehmen, wenn bei einer Straße mit einer Zustandsbewertung
4 und besser durch das Abfräsen der Asphaltschichten eine Wertminderung erfolgt.
*3) Die
Herstellungskosten setzen sich zusammen aus den Baukosten + Herstellungsnebenkosten
sowie den aktivierten Eigenleistungen (pauschal 10% der Baukosten). Die
aktivierten Eigenleistungen sind nicht zahlungswirksam.
*4) Nach
Fertigstellung wird der zur Verkehrsfreigabe aktuelle Buchwert zuzgl. der
Herstellungskosten über 45 Jahre abgeschrieben.
V. Zuständigkeit
für die Entscheidung
Nach der geänderten Fassung des § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.
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