Betreff
Baubeschluss zur Abwicklung der Straßenbaumaßnahme K 58 (Dülmener Str.) in Coesfeld
Vorlage
SV-9-0883
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die Erneuerung der Fahr-bahndecke auf der K 58 (Dülmener Str.) in Coesfeld zu veranlassen.

Begründung:

I.   Problem / II. Lösung

Die K 58 (Dülmener Straße) ist eine innerörtliche Hauptverkehrsstraße in Coesfeld. Die Baumaßnahme umasst den Bereich (AN 1.2 + 1.3) von der B 525 bis zur K 46 (Bahnhofsstraße). Der 1,5 km lange Streckenabschnitt mit einer Fahrbahnbreite von 6,50 m hat eine Verkehrsbelastung von ca. 12.200 KFZ/24h.

 

Wie den Mitgliedern des Fachausschusses bereits bei der Straßenbereisung im August 2016 gezeigt, ist die Kreisstraße in einem schlechten Zustand. Punktuell löst sich der Mikrobelag und es entstehen Schlaglöcher. Zudem sind Spurrinnen und starke Verformungen insbesondere vor den Lichtsignalanlagen vorhanden. Die Strecke wurde bei der letzten Zustandsbewertung als mangelhaft (AN 1.2 / ca. 1,1 km) bzw. ausreichend (AN 1.3 / ca. 0,4 km) eingestuft. Da der vorhandene Aufbau insgesamt den Anforderungen einer innerörtlichen Hauptverkehrsstraße (Bk 3,2) entspricht, sollen nur Deck- und Binderschicht erneuert werden. Nach dem Abfräsen der vorhandenen Asphaltschichten wird der neue Fahrbahnbelag 2-lagig mit 6,5 cm Asphaltbinder und 3,5 cm Splittmastixasphalt wiederhergestellt.

 

Für die Deckenerneuerung im Tiefeinbau wurden 500.000 € veranschlagt. Sobald der Baubeschluss vorliegt, sollen die Ausschreibungsunterlagen erstellt und die Bauarbeiten öffentlich ausgeschrieben werden. Die Auftragsvergabe ist für Ende 2017 vorgesehen. Sobald es die Witterungsverhältnisse zu lassen, soll mit den Bauarbeiten im Frühjahr 2018 begonnen werden. Als Bauzeit sind ca. 8 Wochen einkalkuliert.

III. Alternativen

Keine.

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Die Maßnahme ist Bestandteil des Rahmenbauprogramms 2018 – 2020 und ausschließlich aus Eigenmittel zu finanzieren. Fördermöglichkeiten bestehen nicht. Mit den Bauarbeiten soll im Frühjahr 2018 begonnen werden Die Vergabe ist für Ende 2017 vorgesehen. Im Haushalt 2017 ist eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1,5 Mio. € zu Lasten 2018 veranschlagt.

 


 

Die Auswirkung der Investition auf die jährliche Abschreibung stellt sich wie folgt dar:

 

Buchwert zum 31.12.2017

Ab-schreibung jährlich
bisher *1)

außer-planmäßige Abschrei-bung *2)

Herstellungskosten
einschl. aktiv. Eigenleist. *3)

Buchwert
zur Verkehrsfreigabe
(30.05.2018)

Ab-schreibung jährlich
neu *4)

177.074 €

12.114 €

13.283 €

ca. 550.000 €

ca. 710.000 €

ca. 15.750 €

*1)   Die Kreisstraße wurde bei der Zustandsbewertung 2015 in „5“ (AN 1.2 / ca. 1,1 km) bzw. in „4“ (AN 1.3 / ca. 0,4 km) eingestuft. Der Zustandsklasse 5 (4) ist in der Anlagenbuchhaltung eine Nutzungsdauer von 15 (22,5) Jahre zugeordnet.

*2)   Eine außerplanmäßige Abschreibung ist vorzunehmen, wenn bei einer Straße mit einer Zustandsbewertung 4 und besser durch das Abfräsen der Asphaltschichten eine Wertminderung erfolgt.

*3)   Die Herstellungskosten setzen sich zusammen aus den Baukosten + Herstellungsnebenkosten sowie den aktivierten Eigenleistungen (pauschal 10% der Baukosten). Die aktivierten Eigenleistungen sind nicht zahlungswirksam.

*4)   Nach Fertigstellung wird der zur Verkehrsfreigabe aktuelle Buchwert zuzgl. der Herstellungskosten über 45 Jahre abgeschrieben.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach der geänderten Fassung des § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.

 

 

Anlagen:

 

Übersichtskarte