Betreff
Baubeschluss zur Abwicklung der Straßenbaumaßnahme K 17n in Dülmen
Vorlage
SV-9-0884
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen zur Realisierung der ca. 1,7 km langen Verbindungsstraße zwischen der K 27n (Lange Nase) und der Halterner Straße (L 551) in Dülmen durchzuführen.

Begründung:

I.   Problem / II. Lösung

Seit den 70er Jahren bestehen Planungen das innerstädtische Straßennetz der Stadt Dülmen durch eine Umgehungsstraße deutlich zu entlasten. 1998 - 2002 wurde durch den Bau der mit Landesmitteln geförderten K 27n (der sog. „Langen Nase“) der 1. Schritt zur Erweiterung des südlichen Ringes (K 59 / K 27) umgesetzt. Die Fortführung der Maßnahme als K 17n soll nun eine direkte Verbindung zwischen der K 27n und der Halterner Straße (L 551) ermöglichen und damit den Lückenschluss in der zwingend erforderlichen Südumgehung bilden.

 

Die Übernahme der Straßenbaulast erfolgt durch den Kreis Coesfeld (Kreistagsbeschluss vom 18.02.2004 / SV-6-0810). Die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Straßen-bauvorhaben wurden 2006 durch rechtskräftige Bebauungspläne geschaffen.

 

Eine Förderung von 60% wurde in Aussicht gestellt, aber die Bewilligung der Fördermittel immer wieder verschoben. Durch eine Änderung der Förderrichtlinien wurde zwischenzeitlich schwerpunktmäßig die Erneuerung von bestehenden Straßen gefördert, dafür der Neubau zurückgestellt. Hinzu kam zuletzt auch die Ungewissheit, ob der Bund auch über 2019 hinaus Mittel für den kommunalen Straßenbau bereitstellt.

 

Die Umsetzung der Maßnahme beinhaltet die Eisenbahnüberführung der DB-Strecke Wanne-Eickel - Bremen. Mit Blick auf die Dringlichkeit der Maßnahme und der strikten Einhaltung der Terminplanung für den Brückeneinschub wurden auch ohne eine verbindliche Förderzusage im September 2015 die Bauarbeiten für das Brückenbauwerk vergeben. Am 24.05.2016 erfolgte der Brückeneinschub. Die Stadt Dülmen hat bisher die gesamte Vorfinanzierung übernommen.

 

Mit Schreiben vom 27.04.2017 teilte die Bezirksregierung Münster mit, dass die Maßnahme in das Jahresprogramm 2017 aufgenommen wird. Eine Förderung in Höhe von 60% nach Entflechtungsgesetz wird ab 2017 in Aussicht gestellt. Sobald der Förderbescheid vorliegt, sollen die Ausschreibungsunterlagen erstellt und die Bauarbeiten öffentlich ausgeschrieben werden. Der Baubeginn ist für Anfang 2018 eingeplant. Als Bauzeit werden ca. 15 Monate einkalkuliert.

 

Weitere Einzelheiten zur gesamten Maßnahme werden in der Sitzung vorgestellt.

 

III. Alternativen

Keine.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Die Gesamtkosten für die K 17n werden mit insgesamt ca. 9,7 Mio € kalkuliert.

 

Davon entfallen auf die DB-Brücke ca. 3,4 Mio. € (Baukosten) zuzügl. 0,75 Mio. € (Ablöse an die Bahn für die Unterhaltung des Brückenbauwerks). Die Mittel wurden zwischen 2012 und 2016 im Haushalt eingestellt. Das Brückenbauwerk soll noch in 2017 abgerechnet werden.


 

Die Baukosten für den Straßenbau betragen ca. 5,5 Mio. €. Im Haushalt 2017 wurden 1,5 Mio. € für den Grunderweb und Bauleistungen veranschlagt. Darüber hinaus besteht eine Verpflichtungsermächtigung zu Lasten der Haushaltsjahre 2018 - 2019 in Höhe von 4,0 Mio. €.

 

60 % der entstehenden Bau- und Grunderwerbskosten werden vom Land als Zuwendungen nach den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau gezahlt. Den Eigenanteil des Kreises und alle nicht geförderten Kosten übernimmt die Stadt Dülmen.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach der geänderten Fassung des § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.

Anlagen:

 

Übersichtskarte