Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen zur Realisierung der ca. 1,7 km langen Verbindungsstraße zwischen der K 27n (Lange Nase) und der Halterner Straße (L 551) in Dülmen durchzuführen.
Begründung:
I. Problem
/ II. Lösung
Seit den 70er
Jahren bestehen Planungen das innerstädtische Straßennetz der Stadt Dülmen durch
eine Umgehungsstraße deutlich zu entlasten. 1998 - 2002 wurde durch den Bau der
mit Landesmitteln geförderten K 27n (der sog. „Langen Nase“) der 1. Schritt zur
Erweiterung des südlichen Ringes (K 59 / K 27) umgesetzt. Die Fortführung der
Maßnahme als K 17n soll nun eine direkte Verbindung zwischen der K 27n und der
Halterner Straße (L 551) ermöglichen und damit den Lückenschluss in der
zwingend erforderlichen Südumgehung bilden.
Die Übernahme der
Straßenbaulast erfolgt durch den Kreis Coesfeld (Kreistagsbeschluss vom
18.02.2004 / SV-6-0810). Die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das
Straßen-bauvorhaben wurden 2006 durch rechtskräftige Bebauungspläne geschaffen.
Eine Förderung von
60% wurde in Aussicht gestellt, aber die Bewilligung der Fördermittel immer
wieder verschoben. Durch eine Änderung der Förderrichtlinien wurde
zwischenzeitlich schwerpunktmäßig die Erneuerung von bestehenden Straßen
gefördert, dafür der Neubau zurückgestellt. Hinzu kam zuletzt auch die
Ungewissheit, ob der Bund auch über 2019 hinaus Mittel für den kommunalen Straßenbau
bereitstellt.
Die Umsetzung der
Maßnahme beinhaltet die Eisenbahnüberführung der DB-Strecke Wanne-Eickel -
Bremen. Mit Blick auf die Dringlichkeit der Maßnahme und der strikten
Einhaltung der Terminplanung für den Brückeneinschub wurden auch ohne eine
verbindliche Förderzusage im September 2015 die Bauarbeiten für das Brückenbauwerk
vergeben. Am 24.05.2016 erfolgte der Brückeneinschub. Die Stadt Dülmen hat bisher
die gesamte Vorfinanzierung übernommen.
Mit Schreiben vom
27.04.2017 teilte die Bezirksregierung Münster mit, dass die Maßnahme in das Jahresprogramm
2017 aufgenommen wird. Eine Förderung in Höhe von 60% nach Entflechtungsgesetz
wird ab 2017 in Aussicht gestellt. Sobald der Förderbescheid vorliegt, sollen
die Ausschreibungsunterlagen erstellt und die Bauarbeiten öffentlich
ausgeschrieben werden. Der Baubeginn ist für Anfang 2018 eingeplant. Als
Bauzeit werden ca. 15 Monate einkalkuliert.
Weitere
Einzelheiten zur gesamten Maßnahme werden in der Sitzung vorgestellt.
III. Alternativen
Keine.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen,
Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Die Gesamtkosten
für die K 17n werden mit insgesamt ca. 9,7 Mio € kalkuliert.
Davon entfallen auf
die DB-Brücke ca. 3,4 Mio. € (Baukosten) zuzügl. 0,75 Mio. € (Ablöse an die
Bahn für die Unterhaltung des Brückenbauwerks). Die Mittel wurden zwischen 2012
und 2016 im Haushalt eingestellt. Das Brückenbauwerk soll noch in 2017
abgerechnet werden.
Die Baukosten für den
Straßenbau betragen ca. 5,5 Mio. €. Im Haushalt 2017 wurden 1,5 Mio. € für den Grunderweb
und Bauleistungen veranschlagt. Darüber hinaus besteht eine Verpflichtungsermächtigung
zu Lasten der Haushaltsjahre 2018 - 2019 in Höhe von 4,0 Mio. €.
60 % der
entstehenden Bau- und Grunderwerbskosten werden vom Land als Zuwendungen nach
den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau gezahlt. Den Eigenanteil des
Kreises und alle nicht geförderten Kosten übernimmt die Stadt Dülmen.
V. Zuständigkeit
für die Entscheidung
Nach der
geänderten Fassung des § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb
von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss
und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung
der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt
dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der
Hauptsatzung.
Anlagen:
Übersichtskarte