Befreiung von den in dem geschützten Landschaftsbestandteil geltenden Verboten
Beschlussvorschlag:
Der Beirat stimmt der Erteilung einer Befreiung von dem Verbot zu, in
dem geschützten Landschaftsbestandteil 2.4.28 „Alte Fahrt des Dortmund-Ems-Kanals
südlich der Umgehungsstraße (B 235) von Olfen“ des Landschaftsplans
Olfen-Seppenrade bauliche Anlagen zu errichten und Aufschüttungen,
Verfüllungen, Abgrabungen, Ausschachtungen oder Sprengungen sowie sonstige
Veränderungen des Bodenreliefs vorzunehmen.
Begründung:
Die Flurbereinigung Olfen beabsichtigt in Zusammenarbeit mit der Stadt
Olfen einen Verbindungsweg samt eines Dammbauwerks durch die stillgelegte Alte
Fahrt südlich von Olfen zum Ausbau einer landwirtschaftlichen Vorrangstrecke zu
schaffen. Dieser Verbindungsweg soll die vorhandenen Wirtschaftswege Lehmhegge
im Westen und Sülsen im Osten zusammenführen. Das Dammbauwerk verläuft von
Nordwest- in Südostrichtung nordöstlich der Hofstelle Westrup bzw. südwestlich
der Hofstelle Schollbrock durch die stillgelegte Alte Fahrt des Dortmund-Ems-Kanals.
Die Baumaßnahme soll in der ersten Jahreshälfte 2018 durchgeführt werden.
Das geplante Bauvorhaben durchschneidet den in Nord-Südrichtung
verlaufenden geschützten Landschaftsbestandteil 2.4.28 „Alte Fahrt des
Dortmund-Ems-Kanals südlich der Umgehungsstraße (B 235) von Olfen“ des
Landschaftsplans Olfen-Seppenrade, dessen 1. Änderung seit dem 18.05.2005
rechtskräftig ist. Das Vorhaben bedarf einer Befreiung von dem Verbot, Aufschüttungen,
Verfüllungen etc. sowie sonstige Veränderungen des Bodenreliefs vorzunehmen
sowie bauliche Anlagen im geschützten Landschaftsbestandteil zu errichten
(Ziffer 2.4. B Nr. 4 und 7 Landschaftsplan Olfen-Seppenrade).
Der Damm, der für den landwirtschaftlichen Schwerlastverkehr ausgelegt
sein wird, wird auf einer Breite von ca. 35 m aus Grobschotter hergestellt, der
aus der Baumaßnahme der Lippeumgestaltung bezogen werden soll. Sollte sich das
Material als nicht brauchbar erweisen, kommt alternativ Grobschotter aus
Steinbrüchen zum Einsatz. Auf einer Breite von 12 m erfolgt ein Sandauftrag.
Der Straßenaufbau auf einer Breite von 6 m besteht aus 40 cm Schottertragschicht
und 5 cm Brechsandsplit. In den Damm wird ein Durchlass mit einem Durchmesser
von 1,70 m (DN 1700) eingebracht. Die Wege Lehmhegge und Sülsen werden durch
Anrampungen an die Höhe des geplanten Dammbauwerkes angeschlossen. Die
Anrampung wird über das Dezernat 33 der Bezirksregierung Münster im Rahmen des
Flurbereinigungsverfahrens Olfen erstellt, das Dammbauwerk von der Stadt Olfen.
Im Zuge der Aufstellung des Wege- und Gewässerplans der Flurbereinigung
Olfen, bei der die Träger öffentlicher Belange beteiligt wurden, sind die
Anrampungen bereits genehmigt und der Eingriff bilanziert worden. Am 07.05.2014
fand eine Bereisung der Flurbereinigungsbehörde mit dem amtlichen und
ehrenamtlichen Naturschutz im Flurbereinigungsgebiet statt, bei der auch der
Standort des Dammbauwerkes besichtigt wurde. Hier wurde bereits der Hinweis
gegeben, dass das Bauwerk über ein eigenes Verfahren abgewickelt wird.
Im Zuge der Bilanzierung wird festgestellt, dass 1.137 m²
Fläche/Wasserfläche in Anspruch genommen werden. 11 Bäume - 4 mit starkem bis
sehr starkem Baumholz und 7 mit geringem bis mittlerem Baumholz - müssen
gefällt werden.
Bei der Schüttung des Dammes wird es partiell zu einer Eintrübung durch
Schwebstoffe kommen, die sich aber schnell wieder legen wird. Die
artenschutzrechtliche Vorprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass unter
Berücksichtigung der nachstehenden konfliktmindernden Maßnahmen
artenschutzrechtliche Konflikte und somit die Verletzung der Verbotstatbestände
des § 44 BNatSchG auszuschließen sind:
·
Erhalt
von Altbäumen,
·
Bauzeit
außerhalb der Brutsaison,
Ausnahme: Sofern die Arbeiten bis in die
Brutzeit andauern, müssen sie kontinuierlich, ohne mehrtägige Pause fortgeführt
werden, damit brutwillige Tiere ausweichen können,
·
Gehölzfällung
im Winter.
Da die Alte Fahrt Angelgewässer ist, werden hier regelmäßig Fische
eingesetzt. Durch den Damm wird das Gewässer weiter parzelliert. Der
einzubauende Durchlass wird mit einem Durchmesser von 1,70 m versehen, so dass
ein effektiver Gewässeraustausch gegeben ist und die Fische ungehindert die
einzelnen Streckenabschnitte erreichen können.
Das Kompensationsdefizit von 11.702 ökologischen Werteinheiten (=
Ökopunkten) wird nach Abstimmung mit der Bezirksregierung Münster, Dezernat 33 -
Bodenordnung, vollständig über die positive Ausgleichsbilanz des Wege- und
Gewässerplans der Flurbereinigung Olfen ausgeglichen, die über einen Überhang
von 113.606 Wertpunkten verfügt (Umwandlung von 6,42 km Wirtschaftsweg in
landschaftsgestaltende Anlagen).
Anlagen:
Kartenausschnitte und Lageplan