Betreff
Übernahme einer Ausfallbürgschaft zugunsten der Regionalverkehr Münsterland GmbH
Vorlage
SV-9-0894
Aktenzeichen
01.81-ÖPNV - RVM-Bürgschaft
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Landrat wird beauftragt, eine Bürgschaftsverpflichtung zugunsten der Regionalverkehr Münsterland GmbH in Höhe von 1.350.000 EUR einzugehen.

 

  1. Der Landrat wird ermächtigt, die für die Übernahme der Ausfallbürgschaft im Einzelfall notwendigen Bürgschaftserklärungen abzugeben.

Begründung:

 

I.   Problem

Die Regionalverkehr Münsterland GmbH (RVM) hat den Kreis Coesfeld als Gesellschafter mit Schreiben vom 15.05.2017 um Übernahme einer Bürgschaft in Höhe von 1.350.000 EUR für ein Darlehen gebeten. Mit der Aufnahme des Darlehens sollen im Wirtschaftsplan vorgesehene Investitionen (Beschaffung von Linienomnibussen) getätigt werden.

 

Die am 13.12.2016 durch die Aufsichtsräte der RVM und VBK (Verkehrsbetriebe Kipp GmbH) verabschiedeten Wirtschaftspläne 2017 sehen Investitionen in Linienomnibusse durch die RVM von 2.700.000 € (8 Linienbusse) und durch die VBK von 500.000 € (3 Linienbusse). Gleichzeitig mit der Genehmigung der Investition wurde eine Fremdfinanzierung in Höhe von 2.500.000 EUR beschlossen.

 

Die Fahrzeuge wurden im Frühjahr 2017 ausgeschrieben und bestellt. Die Auslieferung und Bezahlung der Rechnungen sollen zum Ende des Jahres 2017 erfolgen.

II.  Lösung

In den vergangenen RVM-Kämmerergesprächen wurde festgelegt, dass die Hauptgesellschafter die Bürgschaften für die Fahrzeuginvestitionen im gleichen Verhältnis ihrer Gesellschafteranteile übernehmen sollen. Dieser Vorgabe wurde bei der Verteilung der Bürgschaften entsprochen. Aus den der Sitzungsvorlage beigefügten Anlagen ist die Verteilung der verbürgten Restvaluta vor und nach der diesjährigen Bürgschaftsgewährung ersichtlich. Für eine annähernd optimale Angleichung des Verhältnisses der Haftungsquoten gegenüber den Beteiligungsquoten zum Stand 12/2017 hat die Gesellschafterversammlung der folgenden aufgeteilten Bürgschaftsgewährung zugestimmt:

  • Kreis Coesfeld            1.350.000 €
  • Kreis Steinfurt             1.115.000 €

 

Die Bürgschaft stellt keine EU-notifizierungspflichtige Beihilfe dar. Die EU-Konformität der Bürgschaft ist u.a. durch die Abschöpfung des Wettbewerbsvorteils durch die Aval-Provision in Höhe von 0,5 % gewährleistet. Weiter kann lt. Ziffer 3.2c der Mitteilung der Kommission (Amtsblatt EU C155/10DE vom 20.08.2008) die Bürgschaft zu 100 % gewährt werden, wenn ein von der Behörde ordnungsgemäßer Dienstleistungsauftrag vorliegt. Einer weiteren Prüfung einer evtl. Notifizierungspflicht bedarf es nicht.

 

Nach Beschlussfassung durch den Kreistag ist gem. § 87 Abs. 2 GO in Verbindung mit § 53 KrO die beabsichtigte Bürgschaftsübernahme der Bezirksregierung als Aufsichtsbehörde anzuzeigen, bevor die Umsetzung erfolgen kann.

 

III. Alternativen

Keine.

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Die RVM zahlt an den Kreis Coesfeld eine jährliche Aval-Provision in Höhe von 0,5 %. Haushaltsrechliche Abwicklung erfolgt durch ZVM, Fachbereich Bus. Ansonsten hat der Beschluss zunächst keine Ressourcenauswirkungen.

 

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Der Kreistag ist für die Entscheidung gem. § 26 Abs. 1 Satz 2 lit. o) KrO NRW zuständig.