Betreff
Sachstandsbericht zur Sperrung und Erneuerung der Lippebrücke zwischen Olfen und Ahsen
Vorlage
SV-9-0896
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bericht  der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen

Begründung:

 

Problem, Lösung

Im Bereich Olfen und Datteln-Ahsen bildet die Lippe die Kreisgrenze zwischen den Kreisen Coesfeld und  Recklinghausen. Die Brücke im Zuge der K9 über die Lippe zwischen Olfen und Datteln-Ahsen berührt daher sowohl  den Kreis Coesfeld als auch den Kreis Recklinghausen. Zur  ordnungsgemäßen Unterhaltung und zum Neubau der Brücke besteht zwischen den Kreisen Recklinghausen und Coesfeld seit 1978 eine Vereinbarung, nach der der Kreis Recklinghausen vollinhaltlich die Baulast, Unterhaltung und Verkehrssicherungspflicht für die Lippebrücke übernimmt. Darüber hinaus ist nach dem Vertrag ein Neubau für den Fall vorzunehmen, dass die  ursprünglich geplante Verlängerung der L 889 um Ahsen nicht verwirklicht werden sollte. Die anfallenden Bau- und Grunderwerbskosten für die Brückenerneuerung werden je zur Hälfte von beiden Kreisen getragen.

 

Mit der Fortschreibung des Landesstraßenbedarfsplan 2006 entfiel die zuvor enthaltene L 889 Ortsumgehung (OU) Ahsen. Die ursprünglichen Planungen sahen vor, im Zuge der OU Ahsen eine neue Lippequerung herzustellen. Zwischenzeitlichen Initiativen, die OU Ahsen wieder in den Landesstraßenbedarfsplan aufnehmen zu lassen, waren vergebens. Dennoch soll noch einmal das Gespräch mit dem Verkehrsminister gesucht werden.  Mit Schreiben vom 21.07.2017 ist der Verkehrsminister um eine kurzfristige Gesprächsmöglichkeit  gebeten worden, in dem  die Landräte der Kreise Coesfeld und Recklinghausen die prekäre Verkehrssituation erläutern und mit ihm gerne mögliche Lösungsvorschläge vor Ort erörtern würden. Eine Antwort des Ministeriums steht noch aus.

Die 5- feldrige, ca. 70m lange Stahlbetonbrücke, wurde 1922 errichtet, nach der teilweisen Zerstörung im Krieg in 1950 wieder aufgebaut und 1971 saniert. Bisher war die einspurige Brücke mit einer Fahrbahnbreite von 3,50 m konstruktionsbedingt für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 12 to gesperrt. Im Rahmen der im Juni aktuell durchgeführten  Brückenprüfung wurden durch einen Gutachter so gravierende Schäden am Brückenbauwerk festgestellt, die eine Sperrung der Brücke für Fahrzeuge über 3,5 t Gesamtgewicht erforderlich machen. Darüber hinaus prognostiziert der Gutachter eine Restnutzungszeit von 5-6 Jahren, sodass bis 2022/23 der Verkehr über ein neues Brückenbauwerk geführt werden muss. Nach Ansicht des Gutachters, der Verkehrsbehörden und der Straßenbaulastträger reicht eine  alleinige gewichstbeschränkende Beschilderung hier nicht aus. Daher sollen nun zusätzlich zur Beschilderung  beidseitig  vor der Brücke  fest installierte Rahmen (Portale) aufgestellt werden. Da die Portale die Einsicht von beiden Seiten auf den Gegenverkehr weiter einschränken, ist die Installation einer Lichtsignalanlage erforderlich. Eine Einbahnstraßenregelung wurde aufgrund der möglichen Missachtung verworfen. Nach derzeitiger Planung ist vorgesehen bis zum Ende der Sommerferien die Brücke für Fahrzeuge bis 3,5 t Gesamtgewicht wieder freizugeben.

 

Da die Brücke aufgrund des Zustandes und der konstruktiven Defizite weder ertüchtigt noch verbreitert werden kann und darüber hinaus auch die Ortsdurchfahrt Ahsen für einen Schwerverkehr ungeeignet ist, ist die Erneuerung der Brücke mit gleichzeitiger Entlastung des Ortskernes ohne Alternative. Die neue Brücke sollte so nah wie möglich an dem bisherigen Standort vorgesehen werden um die Eingriffe in die Natur möglichst gering zu halten. Der betreffende Bereich ist Flora- Fauna- Habitat (FFH) -Gebiet, sodass eine UVS  notwendig sein wird. Mit Blick auf die Bedeutung der Lippequerung und die Sensibilität des Planungsraumes sowie die prognostizierte Restnutzungsdauer soll nach dem Gespräch mit dem Verkehrsminister mit den Untersuchungen und Vorplanungen kurzfristig begonnen werden.