Beschlussvorschlag:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen
Begründung:
Problem, Lösung
Im Bereich Olfen
und Datteln-Ahsen bildet die Lippe die Kreisgrenze zwischen den Kreisen
Coesfeld und Recklinghausen. Die Brücke
im Zuge der K9 über die Lippe zwischen Olfen und Datteln-Ahsen berührt daher
sowohl den Kreis Coesfeld als auch den
Kreis Recklinghausen. Zur
ordnungsgemäßen Unterhaltung und zum Neubau der Brücke besteht zwischen
den Kreisen Recklinghausen und Coesfeld seit 1978 eine Vereinbarung, nach der
der Kreis Recklinghausen vollinhaltlich die Baulast, Unterhaltung und
Verkehrssicherungspflicht für die Lippebrücke übernimmt. Darüber hinaus ist
nach dem Vertrag ein Neubau für den Fall vorzunehmen, dass die ursprünglich geplante Verlängerung der L 889
um Ahsen nicht verwirklicht werden sollte. Die anfallenden Bau- und Grunderwerbskosten
für die Brückenerneuerung werden je zur Hälfte von beiden Kreisen getragen.
Mit der
Fortschreibung des Landesstraßenbedarfsplan 2006 entfiel die zuvor enthaltene L
889 Ortsumgehung (OU) Ahsen. Die ursprünglichen Planungen sahen vor, im Zuge
der OU Ahsen eine neue Lippequerung herzustellen. Zwischenzeitlichen Initiativen,
die OU Ahsen wieder in den Landesstraßenbedarfsplan aufnehmen zu lassen, waren
vergebens. Dennoch soll noch einmal das Gespräch mit dem Verkehrsminister
gesucht werden. Mit Schreiben vom
21.07.2017 ist der Verkehrsminister um eine kurzfristige
Gesprächsmöglichkeit gebeten worden, in
dem die Landräte der Kreise Coesfeld und
Recklinghausen die prekäre Verkehrssituation erläutern und mit ihm gerne mögliche
Lösungsvorschläge vor Ort erörtern würden. Eine Antwort des Ministeriums steht
noch aus.
Die 5- feldrige, ca.
70m lange Stahlbetonbrücke, wurde 1922 errichtet, nach der teilweisen
Zerstörung im Krieg in 1950 wieder aufgebaut und 1971 saniert. Bisher war die
einspurige Brücke mit einer Fahrbahnbreite von 3,50 m konstruktionsbedingt für
Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 12 to gesperrt. Im Rahmen der im Juni aktuell durchgeführten Brückenprüfung wurden durch einen Gutachter so
gravierende Schäden am Brückenbauwerk festgestellt, die eine Sperrung der
Brücke für Fahrzeuge über 3,5 t Gesamtgewicht erforderlich machen. Darüber
hinaus prognostiziert der Gutachter eine Restnutzungszeit von 5-6 Jahren,
sodass bis 2022/23 der Verkehr über ein neues Brückenbauwerk geführt werden muss.
Nach Ansicht des Gutachters, der Verkehrsbehörden und der Straßenbaulastträger
reicht eine alleinige
gewichstbeschränkende Beschilderung hier nicht aus. Daher sollen nun zusätzlich
zur Beschilderung beidseitig vor der Brücke fest installierte Rahmen (Portale)
aufgestellt werden. Da die Portale die Einsicht von beiden Seiten auf den
Gegenverkehr weiter einschränken, ist die Installation einer Lichtsignalanlage
erforderlich. Eine Einbahnstraßenregelung wurde aufgrund der möglichen
Missachtung verworfen. Nach derzeitiger Planung ist vorgesehen bis zum Ende der
Sommerferien die Brücke für Fahrzeuge bis 3,5 t Gesamtgewicht wieder
freizugeben.
Da
die Brücke aufgrund des Zustandes und der konstruktiven Defizite weder
ertüchtigt noch verbreitert werden kann und darüber hinaus auch die
Ortsdurchfahrt Ahsen für einen Schwerverkehr ungeeignet ist, ist die Erneuerung
der Brücke mit gleichzeitiger Entlastung des Ortskernes ohne Alternative. Die
neue Brücke sollte so nah wie möglich an dem bisherigen Standort vorgesehen
werden um die Eingriffe in die Natur möglichst gering zu halten. Der
betreffende Bereich ist Flora- Fauna- Habitat (FFH) -Gebiet, sodass eine
UVS notwendig sein wird. Mit Blick auf
die Bedeutung der Lippequerung und die Sensibilität des Planungsraumes sowie
die prognostizierte Restnutzungsdauer soll nach dem Gespräch mit dem
Verkehrsminister mit den Untersuchungen und Vorplanungen kurzfristig begonnen
werden.