Beschlussvorschlag:
- Der Elterninitiative Pinocchio e.V. wird für ihre KiBiz-finanzierte Gruppe der KiTa Pinocchio in Senden für das Kindergartenjahr 2016/17 eine zusätzliche Pauschale nach § 20 Abs. 3 KiBiz in Höhe von 8.222,59 € gewährt.
Begründung:
I. Problem
Nach § 20 Abs. 3 KiBiz kann bei eingruppigen Einrichtungen, die am 28.02.2007 in Betrieb waren, unter Berücksichtigung des in Absatz 1 zugrunde liegenden Eigenanteils (= Anteil Träger an den Betriebskosten) ein weiterer Pauschalbetrag von bis zu 15.000 € geleistet werden, wenn der Träger ohne diesen zusätzlichen Betrag die Einrichtung nicht ausreichend finanzieren kann. Über die Gewährung des Betrages entscheidet das Jugendamt im Benehmen mit dem Träger der Einrichtung.
Ziel des Gesetzgebers ist es damit, eingruppige Einrichtungen, die zu Zeiten des GTK bereits bestanden, durch die Gesetzesänderung zum KiBiz nicht schlechter zu stellen, als wenn
das GTK noch gelten würde. Erste Voraussetzung ist danach, dass es sich um eine eingruppige Tageseinrichtung handeln muss, die am 28.02.2007 bereits in Betrieb war, und diese
Einrichtung muss auf Basis der Zuschussgewährung nach dem KiBiz defizitär sein. Würden die Aufwendungen die gewährten Zuschüsse und den Trägeranteil überwiegen, könnte der Differenzbetrag bis zur Höhe von 15.000 € ausgeglichen werden.
Für das Kindergartenjahr 2016/17 wurden von 2 eingruppigen Tageseinrichtungen zunächst die zusätzliche Förderung nach § 20 Abs. 3 KiBiz von den Trägern beantragt. Die Träger von einer Kindertageseinrichtung hat den Antrag zurückgezogen.
Eine Entscheidung für den
vorliegenden Antrag der KiTa Pinocchio für das Kindergartenjahr 2016/17 steht noch aus.
II.
Lösung
Für die KiTa Pinocchio stellt sich die
Situation wie folgt dar. Die Aufwendungen betragen gemäß der nachfolgenden
Aufstellung insgesamt 233.765,89 €. Die Aufwendungen erscheinen nach Prüfung
plausibel. Geprüft wurden insbesondere die Personalkosten und die Aufwendungen
für Neu- und Ersatzbeschaffungen.
Aufwendungen |
Summe |
Personalkosten |
171.319,49 € |
Fortbildung |
627,00 € |
Personalnebenkosten |
2.692,70 € |
Personalkosten Küche Reinigung |
13.190,32 € |
Kaltmiete |
17.114,04 € |
Mietnebenkosten |
2.110,01 € |
Gas, Wasser, Abgaben |
44,40 € |
Versicherungen |
857,22 € |
Fachverband/-beratung |
3.528,00 € |
Telefon |
680,73 € |
Bastelmaterial |
1.501,50 € |
Getränke |
1.553,97 € |
Lebensmittel päd. Arbeit |
167,88 € |
Haushaltswaren |
214,93 € |
päd. Fachbücher |
942,25 € |
Porto |
92,44 € |
Büromaterial |
970,26 € |
Reinigungs-Hygienemittel |
1.223,04 € |
Aussenanlagen |
2.589,27 € |
Dekomaterial |
184,62 € |
Instandhaltung/Reparaturen |
2.345,76 € |
Neu-Ersatzbeschaffungen |
7.444,29 € |
Sonstige Sachkosten |
232,72 € |
Verwaltungskosten |
2.139,05 € |
Ergebnis |
233.765,89 € |
Die Förderung nach dem Kinderbildungsgesetz
inklusive des Trägeranteils beträgt 225.543,30 €. Bei der Berechnung wurde
berücksichtigt, dass die Gemeinde Senden den kompletten Trägeranteil für den
Träger übernimmt. Dem rechnerischen Trägeranteil in Höhe von 8.319,95 € steht
eine Zuweisung in Höhe von 9.400,00 € für das Kindergartenjahr 2016/17 durch
die Gemeinde Senden gegenüber. Die Berechnung kann der nachfolgenden Tabelle
entnommen werden.
Erträge |
Summe |
Kindpauschalen |
193.767,41 € |
bezuschussfähiger Mietanteil |
14.231,31 € |
abzgl. Trägeranteil |
- 8.319,95 € |
zzgl. Übernahme Trägeranteil durch Gemeinde Senden |
9.400,00 € |
Zusätzlicher Zuschuss zu den Kindpauschalen gem. § 21a
Abs. 2 KiBiz |
4.464,53 € |
Zuschuss Verfügungspauschale |
1.000,00 € |
Zuschuss für zusätzliche U3-Pauschalen |
11.000,00 € |
Ergebnis |
225.543,30 € |
Die Aufwendungen überwiegen die Erträge
gemäß der nachfolgenden Aufstellung um insgesamt 8.222,59 €.
Gesamtrechnung |
Summe |
Erträge |
225.543,30 € |
abzgl. Aufwendungen |
233.765,89 € |
Saldo |
- 8.222,59 € |
Es wird vorgeschlagen, diesen Mehraufwand
durch die Gewährung eines Eingruppenzuschlags in Höhe von 8.222,59 €
auszugleichen.
III.
Alternativen
keine
IV.
Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Entsprechende finanzielle Mittel sind im
Produkthaushalt 2017 berücksichtigt. Die Die Coe-Finanzierung des Landes wurde
zum 15.03.2016 beantragt und bewilligt.
V.
Zuständigkeit für die Entscheidung
Für die Entscheidung über zusätzliche
Förderung nach § 20 Abs. 3 KiBiz für eingruppige Tageseinrichtungen ist nach §
5 Abs. 2 der Jugendamtssatzung der Jugendhilfeausschuss zuständig.