Betreff
Zuschlag nach § 20 Abs. 3 KiBiz für eingruppige Kindertageseinrichtungen
Vorlage
SV-9-0899
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Elterninitiative Pinocchio e.V. wird für ihre KiBiz-finanzierte Gruppe der KiTa Pinocchio in Senden für das Kindergartenjahr 2016/17 eine zusätzliche Pauschale nach § 20 Abs. 3 KiBiz in Höhe von 8.222,59 € gewährt.

 

Begründung:

 

I.   Problem

 

Nach § 20 Abs. 3 KiBiz kann bei eingruppigen Einrichtungen, die am 28.02.2007 in Betrieb waren, unter Berücksichtigung des in Absatz 1 zugrunde liegenden Eigenanteils (= Anteil Träger an den Betriebskosten) ein weiterer Pauschalbetrag von bis zu 15.000 € geleistet werden, wenn der Träger ohne diesen zusätzlichen Betrag die Einrichtung nicht ausreichend finanzieren kann. Über die Gewährung des Betrages entscheidet das Jugendamt im Benehmen mit dem Träger der Einrichtung.

 

Ziel des Gesetzgebers ist es damit, eingruppige Einrichtungen, die zu Zeiten des GTK bereits bestanden, durch die Gesetzesänderung zum KiBiz nicht schlechter zu stellen, als wenn

das GTK noch gelten würde. Erste Voraussetzung ist danach, dass es sich um eine eingruppige Tageseinrichtung handeln muss, die am 28.02.2007 bereits in Betrieb war, und diese

Einrichtung muss auf Basis der Zuschussgewährung nach dem KiBiz defizitär sein. Würden die Aufwendungen die gewährten Zuschüsse und den Trägeranteil überwiegen, könnte der Differenzbetrag bis zur Höhe von 15.000 € ausgeglichen werden.

 

Für das Kindergartenjahr 2016/17 wurden von 2 eingruppigen Tageseinrichtungen zunächst die zusätzliche Förderung nach § 20 Abs. 3 KiBiz von den Trägern beantragt. Die Träger von einer Kindertageseinrichtung hat den Antrag zurückgezogen.

 

Eine Entscheidung für den vorliegenden Antrag der KiTa Pinocchio für das Kindergartenjahr 2016/17 steht noch aus.

 

II. Lösung

 

Für die KiTa Pinocchio stellt sich die Situation wie folgt dar. Die Aufwendungen betragen gemäß der nachfolgenden Aufstellung insgesamt 233.765,89 €. Die Aufwendungen erscheinen nach Prüfung plausibel. Geprüft wurden insbesondere die Personalkosten und die Aufwendungen für Neu- und Ersatzbeschaffungen.

 

Aufwendungen

Summe

Personalkosten

   171.319,49 €

Fortbildung

           627,00 €

Personalnebenkosten

       2.692,70 €

Personalkosten Küche Reinigung

     13.190,32 €

Kaltmiete

     17.114,04 €

Mietnebenkosten

       2.110,01 €

Gas, Wasser, Abgaben

             44,40 €

Versicherungen

           857,22 €

Fachverband/-beratung

       3.528,00 €

Telefon

           680,73 €

Bastelmaterial

       1.501,50 €

Getränke

       1.553,97 €

Lebensmittel päd. Arbeit

           167,88 €

Haushaltswaren

           214,93 €

päd. Fachbücher

           942,25 €

Porto

             92,44 €

Büromaterial

           970,26 €

Reinigungs-Hygienemittel

       1.223,04 €

Aussenanlagen

       2.589,27 €

Dekomaterial

           184,62 €

Instandhaltung/Reparaturen

       2.345,76 €

Neu-Ersatzbeschaffungen

       7.444,29 €

Sonstige Sachkosten

           232,72 €

Verwaltungskosten

       2.139,05 €

Ergebnis

   233.765,89 €

 

Die Förderung nach dem Kinderbildungsgesetz inklusive des Trägeranteils beträgt 225.543,30 €. Bei der Berechnung wurde berücksichtigt, dass die Gemeinde Senden den kompletten Trägeranteil für den Träger übernimmt. Dem rechnerischen Trägeranteil in Höhe von 8.319,95 € steht eine Zuweisung in Höhe von 9.400,00 € für das Kindergartenjahr 2016/17 durch die Gemeinde Senden gegenüber. Die Berechnung kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

 

Erträge

Summe

Kindpauschalen

   193.767,41 €

bezuschussfähiger Mietanteil

     14.231,31 €

abzgl. Trägeranteil

-      8.319,95 €

zzgl. Übernahme Trägeranteil durch Gemeinde Senden

       9.400,00 €

Zusätzlicher Zuschuss zu den Kindpauschalen gem. § 21a Abs. 2 KiBiz

       4.464,53 €

Zuschuss Verfügungspauschale

       1.000,00 €

Zuschuss für zusätzliche U3-Pauschalen

     11.000,00 €

Ergebnis

   225.543,30 €

 

Die Aufwendungen überwiegen die Erträge gemäß der nachfolgenden Aufstellung um insgesamt 8.222,59 €.

 

Gesamtrechnung

Summe

Erträge

   225.543,30 €

abzgl. Aufwendungen

 233.765,89 €

Saldo

-      8.222,59 €

 

Es wird vorgeschlagen, diesen Mehraufwand durch die Gewährung eines Eingruppenzuschlags in Höhe von 8.222,59 € auszugleichen.

 

 

 

III. Alternativen

 

keine

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Entsprechende finanzielle Mittel sind im Produkthaushalt 2017 berücksichtigt. Die Die Coe-Finanzierung des Landes wurde zum 15.03.2016 beantragt und bewilligt.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Für die Entscheidung über zusätzliche Förderung nach § 20 Abs. 3 KiBiz für eingruppige Tageseinrichtungen ist nach § 5 Abs. 2 der Jugendamtssatzung der Jugendhilfeausschuss zuständig.