Beschlussvorschlag:
Der Beirat stimmt dem Antrag auf Erteilung einer Befreiung von dem Verbot zu, Veränderungen des vorhandenen Gewässers und des Bodenreliefs innerhalb des Geschützten Landschaftsbestandteiles 2.4.05 „Mühlenbach westlich Darfeld“ vorzunehmen.
Begründung:
Die
Arbeitsgemeinschaft der Wasser- und Bodenverbände (AG WuB) beabsichtigt in
einem ca. 225 m langen Abschnitt die Neutrassierung des Gewässerlaufs mit
der Anlage einer Sekundäraue und weiteren biotopanreichernden Maßnahmen.
Im
Maßnahmenbereich fließt das Gewässer parallel zur östlich verlaufenden Straße Jägerheide. Die beanspruchte Fläche des
Geschützten Landschaftsbestandteils liegt innerhalb des landwirtschaftlichen
Feldblocks DENWLI0539092860. Ein Grünlandstatus besteht für die Fläche nicht.
Derzeit liegt auf der Fläche ein Vertrag nach dem Uferrandstreifenprogramm, der
am 31.12.2017 endet.
Ziel
der geplanten Gewässerentwicklungsmaßnahme ist es, über die Verbesserung der
Gewässerstruktur einen Trittstein im Sinne des Strahlwirkungskonzeptes zu
schaffen, der der Ansiedlung und Verbreitung von fließgewässertypspezifischen
Lebewesen dient und den Organismenaustausch, ausgehend von den oberhalb
gelegenen naturnäheren Bereichen, in Richtung Unterwasser zu erweitern. Durch
die Schaffung einer Sekundäraue und dem damit verbunden zusätzlichen
Retentionsraum soll die Überflutungsdynamik verbessert und der ökologische
Hochwasserschutz gefördert werden.
Der
Gewässerabschnitt liegt innerhalb des geschützten Landschaftsbestandteils
2.4.05 „Mühlenbach westlich Darfeld“ des Landschaftsplans Rosendahl, der seit
dem 16.10.2004 rechtskräftig ist.
Das
Vorhaben bedarf einer Befreiung von dem Verbot, Abgrabungen oder
Ausschachtungen vorzunehmen, Senken, Böschungen, Gräben oder andere Formen des
Kleinreliefs zu zerstören oder zu beschädigen sowie ein fließendes Gewässer zu
verändern. (2.4. Buchstabe B Nr. 4, 6 und 10).
Anlagen:
1. Kartenausschnitt
der Festsetzungskarte des Landschaftsplans Rosendahl
2. Entwurfsplan der
Gewässerentwicklungsmaßnahme