Beschlussvorschlag:
– ohne –
Der Finanzbericht zum Stichtag 31.08.2017 wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
I. Problem
Den Mitgliedern des Kreistages ist über die aktuelle Haushaltsausführung zum Stichtag 31.08.2017 zu berichten.
II. Lösung
Die Berichterstattung erfolgt auf Produktgruppenebene. Der Finanzbericht zum Stichtag 31.08.2017 wird in der Sitzung als Tischvorlage vorgelegt. In dem Finanzbericht sind die Entwicklungen in den einzelnen Budgets im Haushaltsjahr 2017 sowie deren Auswirkungen auf den Gesamthaushalt 2017 dargestellt.
III. Alternativen
Keine.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Auswirkungen können sich in dem Umfang ergeben, wie Abweichungen von den Festlegungen der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2017 prognostiziert werden.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Zuständigkeit ergibt sich aus § 26 Abs. 2 Satz 1 KrO NRW.