Betreff
Schlussbericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW zur überörtlichen Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Kreises Coesfeld
Vorlage
SV-9-0918
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

- ohne -

 

Der Kreistag nimmt die Unterrichtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss gem. § 53 Abs. 1 KrO NRW in Verbindung mit § 105 Abs. 5 GO NRW über die wesentlichen Inhalte des Berichtes der Gemeindeprüfungsanstalt über die überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Kreises Coesfeld und das Ergebnis der Beratung im Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis.

 

Begründung:

 

I.-V.    

 

Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW) hat auf der Grundlage der Bestimmungen des § 105 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in Verbindung mit § 53 der Kreisordnung NRW (KrO NRW) die überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Kreises Coesfeld durchgeführt. Mit der Prüfung wurde bereits am 28.09.2015 begonnen. Im Prüfgebiet Aufgabenbezogene Personalanalyse wurde ein interkommunaler Vergleich für das Jahr 2014 durchgeführt. Auch im Prüfgebiet Finanzen ist grundsätzlich 2014 das Vergleichsjahr. Lediglich bei den aus den Gesamtabschlüssen entnommenen Daten erfolgt der Vergleich auf Basis des Jahres 2013. Hier lagen der GPA NRW nach eigenen Angaben für das Folgejahr zum Prüfungszeitpunkt noch nicht ausreichend viele Vergleichsdaten vor. Neben den Daten früherer Jahre wurde in diesem Prüfgebiet ebenfalls Aktuelles berücksichtigt, um Aussagen für die Zukunft machen zu können.

Mit der Vorlage des Prüfungsberichts am 12.07.2017 galt die Prüfung als abgeschlossen. Der Prüfungsbericht wurde in Form mehrerer Teilberichte erstellt. 

 

Die Teilberichte der Gemeindeprüfungsanstalt NRW sind allen Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses in Papierform, den übrigen Kreistagsabgeordneten in elektronischer Form, zur Verfügung gestellt worden.  

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 18.09.2017 den mit SV-9‑0868 vorgelegten Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW über die örtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Kreises Coesfeld 2010/2011 zur Kenntnis genommen.  

Gem. § 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. § 105 Abs. 5 GO NRW unterrichtet der Rechnungsprüfungsausschuss den Kreistag über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes sowie über das Ergebnis seiner Beratungen. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Ktabg. Claus Löcken, wird in der Sitzung über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes der GPA sowie über das Ergebnis der Beratungen im Rechnungsprüfungsausschuss mündlich vortragen. Im Übrigen wird auf die SV-9-0868 verwiesen.