Beschlussvorschlag:
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ohne -
Der
Kreistag nimmt die Unterrichtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss gem. § 53
Abs. 1 KrO NRW in Verbindung mit § 105 Abs. 5 GO NRW über die
wesentlichen Inhalte des Berichtes der Gemeindeprüfungsanstalt über die
überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Kreises Coesfeld
und das Ergebnis der Beratung im Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis.
Begründung:
I.-V.
Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW) hat auf
der Grundlage der Bestimmungen des § 105 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in
Verbindung mit § 53 der Kreisordnung NRW (KrO NRW) die überörtliche Prüfung der
Haushalts- und Wirtschaftsführung des Kreises Coesfeld durchgeführt. Mit der
Prüfung wurde bereits am 28.09.2015 begonnen. Im Prüfgebiet Aufgabenbezogene
Personalanalyse wurde ein interkommunaler Vergleich für das Jahr 2014
durchgeführt. Auch im Prüfgebiet Finanzen ist grundsätzlich 2014 das Vergleichsjahr.
Lediglich bei den aus den Gesamtabschlüssen entnommenen Daten erfolgt der
Vergleich auf Basis des Jahres 2013. Hier lagen der GPA NRW nach eigenen
Angaben für das Folgejahr zum Prüfungszeitpunkt noch nicht ausreichend viele
Vergleichsdaten vor. Neben den Daten früherer Jahre wurde in diesem Prüfgebiet
ebenfalls Aktuelles berücksichtigt, um Aussagen für die Zukunft machen zu
können.
Mit der Vorlage des Prüfungsberichts am 12.07.2017
galt die Prüfung als abgeschlossen. Der Prüfungsbericht wurde in Form mehrerer
Teilberichte erstellt.
Die Teilberichte der Gemeindeprüfungsanstalt NRW sind
allen Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses in Papierform, den übrigen
Kreistagsabgeordneten in elektronischer Form, zur Verfügung gestellt worden.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung
am 18.09.2017 den mit SV-9‑0868 vorgelegten Prüfungsbericht der
Gemeindeprüfungsanstalt NRW über die örtliche Prüfung der Haushalts- und
Wirtschaftsführung des Kreises Coesfeld 2010/2011 zur Kenntnis genommen.
Gem. § 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. § 105 Abs. 5 GO NRW
unterrichtet der Rechnungsprüfungsausschuss den Kreistag über den wesentlichen
Inhalt des Prüfungsberichtes sowie über das Ergebnis seiner Beratungen. Der
Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Ktabg. Claus Löcken, wird in
der Sitzung über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes der GPA sowie
über das Ergebnis der Beratungen im Rechnungsprüfungsausschuss mündlich
vortragen. Im Übrigen wird auf die SV-9-0868 verwiesen.