Betreff
Umbesetzung des Kreisausschusses; Antrag der CDU-Kreistagsfraktion
Vorlage
SV-9-0923
Aktenzeichen
01-10.24.30-009
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag der CDU-Kreistagsfraktion:

 

Für das bisherige Mitglied des Kreisausschusses Heinrich Terwort wird das bisherige stellvertretende Mitglied des Kreisausschusses Josef Lütkecosmann als ordentlichen Mitglied und für das bisherige stellvertretende Mitglied des Kreisausschusses Josef Lütkecosmann wird das bisherige Mitglied des Kreisausschusses  Heinrich Terwort zum stellvertretenden Mitglied des Kreisausschusses gewählt.

Begründung:

 

I.   Problem

Die CDU-Kreistagsfraktion hat die umseitige Umbesetzung des Kreisausschusses beantragt.

 

II.  Lösung

Gemäß § 51 Abs. 2 KrO NRW liegt das Vorschlagsrecht für die Ersatzwahl eines ausgeschiedenen Kreisausschussmitgliedes bei der Gruppe/Fraktion, der das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte. Für den Fall, dass eine Person Kreisausschuss ausscheidet, wählt der Kreistag gem. § 51 Abs. 2 S. 3  KrO NRW den Nachfolger. Die Nachwahl  für ein ausgeschiedenes Mitglied vollzieht sich nach § 35 Abs. 2 KrO NRW.

III. Alternativen

keine

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Gemäß § 30 KrO NRW erhalten die Mitglieder der Ausschüsse und Beiräte Sitzungsgeld, Fahrtkostenentschädigung und ggf. Verdienstausfallentschädigung. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind veranschlagt.

 

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Zuständig für die Entscheidung über die Nachbesetzung ist gemäß § 51 Abs. 2 bzw. § 26 Abs. 1 Buchstabe b) KrO NRW der Kreistag.