Beschlussvorschlag der
CDU-Kreistagsfraktion:
Für das bisherige Mitglied des Kreisausschusses Heinrich Terwort wird das bisherige stellvertretende Mitglied des Kreisausschusses Josef Lütkecosmann als ordentlichen Mitglied und für das bisherige stellvertretende Mitglied des Kreisausschusses Josef Lütkecosmann wird das bisherige Mitglied des Kreisausschusses Heinrich Terwort zum stellvertretenden Mitglied des Kreisausschusses gewählt.
Begründung:
I. Problem
Die CDU-Kreistagsfraktion hat die umseitige Umbesetzung des Kreisausschusses beantragt.
II. Lösung
Gemäß § 51 Abs. 2 KrO NRW liegt das Vorschlagsrecht für die Ersatzwahl eines ausgeschiedenen Kreisausschussmitgliedes bei der Gruppe/Fraktion, der das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte. Für den Fall, dass eine Person Kreisausschuss ausscheidet, wählt der Kreistag gem. § 51 Abs. 2 S. 3 KrO NRW den Nachfolger. Die Nachwahl für ein ausgeschiedenes Mitglied vollzieht sich nach § 35 Abs. 2 KrO NRW.
III. Alternativen
keine
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Gemäß § 30 KrO NRW erhalten die Mitglieder der Ausschüsse und Beiräte Sitzungsgeld, Fahrtkostenentschädigung und ggf. Verdienstausfallentschädigung. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind veranschlagt.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Zuständig für die Entscheidung über die Nachbesetzung ist gemäß § 51 Abs. 2 bzw. § 26 Abs. 1 Buchstabe b) KrO NRW der Kreistag.