Betreff
Umbesetzungen des Integrationsausschusses und des Ausschusses für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr; hier: Anträge der FDP-Kreistagsfraktion und der Kreistagsfraktion FAMILIE/DIE LINKE
Vorlage
SV-9-0931
Aktenzeichen
01-10.24
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Auf Vorschlag der FDP-Kreistagsfraktion wird im Integrationsausschuss folgende Umbesetzung vorgenommen:

 

Ktabg. Enrico Zanirato wird zum ordentlichen Mitglied bestellt.

Ktabg. Henning Höne, bisher ordentliches Mitglied, wird zum stv. Mitglied bestellt.

 

Auf Vorschlag der Kreistagsfraktion FAMILIE/DIE LINKE wird im Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr folgende Umbesetzung vorgenommen:

 

Herr Dr. Gernod Röken wird als sachkundiger Bürger (SB) zum ordentlichen Mitglied für das bisherige ordentliche Mitglied SB Jürgen Jendroska bestellt.

Begründung:

I.   Problem

Mit Schreiben vom 22.09.2017 (Anlage 1 zur Sitzungsvorlage) beantragte die FDP-Kreistagsfraktion die im Beschlussvorschlag dargestellte Umbesetzung im Integrationsausschuss. Eine Vertretungsregelung für Ktabg. Henning Höne gab es bisher nicht – sie erfolgte in alphabetischer Reihenfolge aus der FDP-Kreistagsfraktion.

 

SB Jürgen Jendroska erklärte mit Schreiben vom 25.09.2017, dass er die Partie DIE LINKE verlassen habe und daher seine Funktion als SB zur Verfügung stelle. Herr Jendroska ist ordentliches Mitglied im Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr.

 

Mit Schreiben vom 03.10.2017 (Anlage 2 zur Sitzungsvorlage) beantragte die Kreistagsfraktion FAMILIE/DIE LINKE die Bestellung von Herrn Dr. Gernod Röken zum SB und ordentlichen Mitglied des Ausschusses für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr für SB Jürgen Jendroska.

II.  Lösung

Gemäß § 35 Abs. 3 S. 7 KrO NRW liegt das Vorschlagsrecht für die Ersatzwahl eines ausgeschiedenen Ausschussmitgliedes bei der Fraktion, der das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte. Für den Fall, dass eine Person vorzeitig aus dem Gremium ausscheidet, für das sie bestellt oder vorgeschlagen worden war, wählt der Kreistag gem. § 35 Abs. 4 S. 3  KrO NRW den Nachfolger für die restliche Zeit nach § 35 Abs. 2 KrO NRW.

III. Alternativen

keine

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Gemäß § 30 KrO NRW erhalten die Mitglieder der Ausschüsse und Beiräte Sitzungsgeld, Fahrtkostenentschädigung und ggf. Verdienstausfallentschädigung. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind veranschlagt.

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Zuständig für die Entscheidung über die Besetzung der Ausschüsse und Gremien ist gemäß § 41 bzw. § 26 Abs. 1 Buchstabe c) KrO NRW der Kreistag.