Beschlussvorschlag:
Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2016 einschließlich Anlagen wird vom Kreistag zur Kenntnis genommen und dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zugeleitet.
Begründung:
I. Problem
Nach § 53 Abs. 1
KrO NRW i. V. m. § 116 Abs. 1 und 5 GO NRW und § 95 Abs. 3 GO NRW hat der Kreis
Coesfeld in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31. Dezember einen
Gesamtabschluss innerhalb der ersten neun Monate nach dem Abschlussstichtag
aufzustellen. Er besteht aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz und
dem Gesamtanhang und ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Ferner ist dem
Gesamtabschluss ein Beteiligungsbericht beizufügen. Der Entwurf des
Gesamtabschlusses wird vom Kämmerer aufgestellt und vom Landrat bestätigt. Der
Landrat leitet den Entwurf des Gesamtabschlusses dem Kreistag zu.
Der Kreistag ist
gem. § 26 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe i) KrO NRW zuständig für die Bestätigung des
Gesamtabschlusses. Dieser Beschlussfassung geht die Prüfung des
Gesamtabschlusses durch den Rechnungsprüfungsausschuss voraus. Zur Durchführung
dieser Aufgabe bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss gem. § 53 Abs. 1 KrO
NRW i. V. m. § 101 Abs. 8 GO NRW der
örtlichen Rechnungsprüfung des Kreises Coesfeld (vgl. Ziffer 5.5 der Richtlinie
für die Erstellung des Gesamtabschlusses des Kreises
Coesfeld/Gesamtabschlussrichtlinie vom 18.12.2013 und § 12 der Rechnungsprüfungsordnung des Kreises
Coesfeld vom 17.12.2014).
Nach § 53 Abs. 1 KrO NRW i. V. m. § 101 GO
NRW hat der Rechnungsprüfungsausschuss über Art und Umfang der Prüfung sowie
über das Ergebnis der Prüfung einen Prüfungsbericht zu erstellen. Der
Bestätigungsvermerk oder der Vermerk über seine Versagung ist in den
Prüfungsbericht aufzunehmen. Der Rechnungsprüfungsausschuss fasst das Ergebnis
der Prüfung in einem Bestätigungsvermerk zusammen.
II. Lösung
Der Kreis Coesfeld stellt jährlich
zum Abschlussstichtag 31.12. einen Gesamtabschluss auf. Um einen
Gesamtabschluss erstellen zu können, müssen geprüfte bzw. testierte
Jahresabschlüsse des Vollkonsolidierungskreises vorliegen. Die Prüfung des
Jahresabschlusses 2016 des Kreises Coesfeld ist abgeschlossen. Nachdem die
Feststellung des Jahresabschlusses 2016 durch den Kreistag in der Sitzung am
27.09.2017 erfolgt ist, wird nunmehr zu dieser Sitzung der Entwurf des Gesamtabschlusses
2016 des Kreises Coesfeld vorgelegt.
Die anschließende
Prüfung und Testierung des Gesamtabschlusses 2016 erfolgt durch den
Rechnungsprüfungsausschuss. Die nächste Sitzung des
Rechnungsprüfungsausschusses findet am 07.12.2017 statt, sodass die
abschließende Behandlung des Gesamtabschlusses 2016 in der Sitzung des
Kreistages am 20.12.2017 erfolgen könnte.
III. Alternativen
Keine.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Es entstehen Personal- und Sachaufwendungen für die Erstellung, Prüfung
und Beratung des Gesamtabschlusses 2016 einschl. Anlagen sowie Aufwendungen für
den Sitzungsdienst.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Nach § 53 Abs. 1
KrO NRW i. V. m. § 116 Abs. 5 GO NRW und § 95 Abs. 3 GO NRW ist der Entwurf des
Gesamtabschlusses 2016 vom Landrat dem Kreistag zuzuleiten.
Anlagen:
Gesamtabschluss 2016
des Kreises Coesfeld (wird zur Sitzung vorgelegt).