Beschlussvorschlag:
Der Kreis gewährt den Wirtschaftsbetrieben Kreis Coesfeld GmbH ein Darlehen in Höhe von 750.000 €.
Begründung:
I. Problem
Basierend
auf der Beschlussfassung zur Sitzungsvorlage SV -9-0573 haben die Stadt Olfen und der Kreis Coesfeld eine
öffentlich-rechtliche Vereinbarung gemäß § 23 Absatz 1 des Gesetzes über die
kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG) in Verbindung mit § 5 Absatz 6 Satz 4 Landesabfallgesetz
(LAbfG) über die Delegation von Aufgaben im Bereich der Sammlung und des
Transportes von sperrigen Abfällen, die im Rahmen des kommunalen Anschluss- und
Benutzungszwanges anfallen, am 28.11.2016 abgeschlossen.
Zweck der
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 28.11.2016 ist die ordnungsgemäße und
kostengünstige Durchführung der Dienstleistungen Sammlung, Transport und
Entsorgung im Zusammenhang mit der Übertragung der der Stadt Olfen obliegenden
kommunalen Aufgabe der Sammlung und des Transportes von sperrigen Abfällen
gemäß den o.g. Vorschriften auf den Kreis.
In der
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ist die Beauftragung der kreiseigenen WBC
ausdrücklich vorgesehen. Zwischen der Stadt Olfen, der WBC und dem Kreis
Coesfeld wurde unter dem 29.06./12.07.2017 ein Durchführungsvertrag zur
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung geschlossen. Danach ist die WBC
verpflichtet, auf eigene Kosten und im eigenen Namen einen Wertstoffhof auf dem
Grundstück auf dem Grundstück der Gemarkung Olfen-Stadt, Flur 13, Flurstück 876
zu errichten. Die Stadt Olfen ist als Erbbauberechtigte des v.g. Grundstückes mit
der Errichtung des Wertstoffhofes durch die WBC einverstanden.
Nach derzeitigem
Planungsstand ist von einem Baukostenvolumen in Höhe von 750.000 € auszugehen.
II. Lösung
Zur Finanzierung der
Baukosten des Vorhabens schließen der Kreis Coesfeld und die WBC einen Darlehensvertrag
im Wege der Ausleihung (vgl. § 41 Gemeindehaushaltsverordnung NRW) über einen
Kreditvertrag in Höhe von 750.000 €. Mit Blick auf die Dauer der Erbbauberechtigung
durch die Stadt Olfen wird die Laufzeit des Darlehens bis längstens zum
31.12.2036 festgeschrieben. Während der gesamten Laufzeit beträgt
der Zinssatz 2,5 % per anno. Das Darlehen wird mit
gleichbleibenden Tilgungsraten im Jahr nach der Vollauszahlung des Darlehens
getilgt. Sondertilgungen ohne Vorfälligkeitsentschädigungen sind möglich und
werden seitens der WBC angestrebt.
Durch die Darlehensgewährung des Kreises
Coesfeld an die WBC würde ein kontinuierlicher Zinsertrag von 2,5 % bis zum
31.12.2036 gesichert. Mit dieser langfristigen Bindung wird für diesen
Teilbetrag die erforderliche Mindestverzinsung der Rekultivierungsrücklage
sichergestellt. Die Mindestverzinsung von 2,5 % ist erforderlich, um die
errechneten Gesamtbelastungen aus dem Deponieabschluss innerhalb der nächsten
30 Jahre zu finanzieren.
Die Finanzierung des Darlehens erfolgt aus
Mitteln der Rekultivierungsrücklage.
Im Entwurf der Finanzplanung für das
Haushaltsjahr 2018 ist eine Auszahlungsermächtigung in Höhe von insgesamt 0,75 Mio. € aufgenommen worden.
III. Alternativen
Die WBC erhält am Kreditmarkt ein Darlehen.
Dann sind jedoch Bürgschaftserklärungen gegenüber den Banken erforderlich, um möglichst
günstige Zinssätze erzielen zu können. Zudem werden die Zinserträge dann nicht
beim Kreis erzielt. Auf einen Beitrag zur Schließung des Unterschiedsbetrages
zwischen der Rekultivierungsrückstellung (Bilanzwert zum Stande
31.12.2016: 27.601.496,94 €) und der
Rekultivierungsrücklage (Kurswert laut Finanzbericht zum 31.08.2017: 26.545.166,45 €) würde somit verzichtet.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Zu Gewährung des
Darlehens ist eine Auszahlungsermächtigung im Finanzplan 2018 eingestellt.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Gemäß § 26 KrO ist der Kreistag für die Entscheidung zuständig.