Beschlussvorschlag:
- ohne -
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
I. – III.
In
der Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit
(AASSG) am 03.12.2015 ist vereinbart worden, dass die Verwaltung unabhängig von
den Beratungen im Integrationsausschuss regelmäßig über die Betreuung der
Flüchtlinge im Kreis Coesfeld dem AASSG berichten wird.
Der
Schwerpunkt der Berichterstattung in dieser Sitzung wird bei den folgenden Themenfeldern
liegen:
1.
Zahl der Leistungsbezieherinnen und Leistungsbeziehern
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Zum Stand 30.09.2017 bezogen 1.736 Personen Leistungen
nach dem AsylbLG im Kreis Coesfeld. Nach Afghanistan (222 Personen) waren
hierbei die Länder Irak (122 Personen) und Nigeria (89 Personen) am stärksten
vertreten. Die „Sonstigen Länder“ machen den größten Anteil mit 1.068 Personen
aus.
Betrachtet man die Verteilung dieser 1.736 Personen
auf die elf kreisangehörigen Städte und Gemeinden, so hielten sich die meisten
Personen in Dülmen (387 Personen), Senden (205 Personen) sowie Coesfeld (198
Personen) auf.
2.
Entwicklung der Zahl der Übergänge vom AsylbLG in das
SGB II („Rechtskreiswechsel“)
In der Vergangenheit wurden diese Daten teilweise von
den Städten und Gemeinden händisch erhoben.
Erstmalig zum Stichtag 30.09.2017 erfolgt die
Berichterstattung aus der Fachanwendung OPEN/Prosoz, die im Kreis Coesfeld in
allen Städten und Gemeinden für die Gewährung von Leistungen nach dem
Sozialgesetzbuch (SGB) II, XII sowie AsylbLG eingesetzt wird.
Während es im Oktober 2016 noch zu insgesamt 1147
Übergängen von Personen vom AsylbLG in
das SGB II gekommen ist, so waren es bis Ende September 2017 bereits 2517 Personen.
Auffällig ist der Vergleich zwischen den Monaten
November und Dezember 2016. Während im November 2016 noch 252 Personen vom
AsylbLG ins SGB II gewechselt waren, steigerte sich diese Zahl im Dezember 2016
auf 326 Personen.
Die Zahl der Rechtskreiswechsler hat in 2017 deutlich
abgenommen. Die Zahl der Personen, die vom AsylbLG in das SGB II wechseln,
liegt im 2. Halbjahr 2017 bei 24 bis 61 Personen.
Die meisten Personen, die vom AsylbLG zum SGB II
übergehen, stammen aus Syrien (1.174 Personen), gefolgt von den Sonstigen
Ländern (549 Personen) und dem Irak (549).
3.
Zahl der erwerbsfähigen SGB II - Leistungsberechtigten
Zum Stichtag 30.09.2017 waren insgesamt 1.646 Personen
als erwerbsfähige Leistungsbezieher im
SGB II registriert.
Stammt im Bereich der Leistungsbezieher nach dem
AsylbLG die größte Personengruppe aus Afghanistan, so kommt im Bereich der
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten die größte Gruppe mit 784 Personen aus
Syrien, gefolgt vom Irak (224 Personen) und Afghanistan sowie Eritrea (je 94
Personen).
In der Ausschusssitzung werden im Rahmen einer
Powerpoint-Präsentation ergänzende Informationen sowie die aktuellen Daten zu
den o. a. Themenfeldern vorgestellt.