Betreff
Sachstandsbericht zur Flüchtlingsbetreuung im Kreis Coesfeld
Vorlage
SV-9-0936
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

- ohne -

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Begründung:

 

 

I. – III.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit (AASSG) am 03.12.2015 ist vereinbart worden, dass die Verwaltung unabhängig von den Beratungen im Integrationsausschuss regelmäßig über die Betreuung der Flüchtlinge im Kreis Coesfeld dem AASSG berichten wird.

 

Der Schwerpunkt der Berichterstattung in dieser Sitzung wird bei den folgenden Themenfeldern liegen:

 

1.    Zahl der Leistungsbezieherinnen und Leistungsbeziehern nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

 

Zum Stand 30.09.2017 bezogen 1.736 Personen Leistungen nach dem AsylbLG im Kreis Coesfeld. Nach Afghanistan (222 Personen) waren hierbei die Länder Irak (122 Personen) und Nigeria (89 Personen) am stärksten vertreten. Die „Sonstigen Länder“ machen den größten Anteil mit 1.068 Personen aus.

 

Betrachtet man die Verteilung dieser 1.736 Personen auf die elf kreisangehörigen Städte und Gemeinden, so hielten sich die meisten Personen in Dülmen (387 Personen), Senden (205 Personen) sowie Coesfeld (198 Personen) auf.

 

 

2.    Entwicklung der Zahl der Übergänge vom AsylbLG in das SGB II („Rechtskreiswechsel“)

 

In der Vergangenheit wurden diese Daten teilweise von den Städten und Gemeinden händisch erhoben.

 

Erstmalig zum Stichtag 30.09.2017 erfolgt die Berichterstattung aus der Fachanwendung OPEN/Prosoz, die im Kreis Coesfeld in allen Städten und Gemeinden für die Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II, XII sowie AsylbLG eingesetzt wird.

 

Während es im Oktober 2016 noch zu insgesamt 1147 Übergängen von Personen vom  AsylbLG in das SGB II gekommen ist, so waren es bis Ende September 2017 bereits 2517 Personen.

 

Auffällig ist der Vergleich zwischen den Monaten November und Dezember 2016. Während im November 2016 noch 252 Personen vom AsylbLG ins SGB II gewechselt waren, steigerte sich diese Zahl im Dezember 2016 auf 326 Personen.

 

Die Zahl der Rechtskreiswechsler hat in 2017 deutlich abgenommen. Die Zahl der Personen, die vom AsylbLG in das SGB II wechseln, liegt im 2. Halbjahr 2017 bei 24 bis 61 Personen.

 

Die meisten Personen, die vom AsylbLG zum SGB II übergehen, stammen aus Syrien (1.174 Personen), gefolgt von den Sonstigen Ländern (549 Personen) und dem Irak (549).

 

 

3.    Zahl der erwerbsfähigen SGB II - Leistungsberechtigten

 

Zum Stichtag 30.09.2017 waren insgesamt 1.646 Personen als erwerbsfähige Leistungsbezieher  im SGB II registriert.

 

Stammt im Bereich der Leistungsbezieher nach dem AsylbLG die größte Personengruppe aus Afghanistan, so kommt im Bereich der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten die größte Gruppe mit 784 Personen aus Syrien, gefolgt vom Irak (224 Personen) und Afghanistan sowie Eritrea (je 94 Personen).

 

 

In der Ausschusssitzung werden im Rahmen einer Powerpoint-Präsentation ergänzende Informationen sowie die aktuellen Daten zu den o. a. Themenfeldern vorgestellt.