Betreff
Liquidation der Regionale 2016 Agentur GmbH
Vorlage
SV-9-0939
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.  Der Auflösung der Regionale 2016 Agentur GmbH sowie der Einleitung und Durchführung des Liquidationsverfahrens wird zugestimmt.

 

2.  Der Vertreter des Kreises Coesfeld in der Gesellschafterversammlung der Regionale 2016

     Agentur GmbH wird ermächtigt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

  1. Die Gesellschaft wird mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2017 aufgelöst. Frau Uta Schneider, geb. am 17.09.1958, ist mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2017 nicht mehr Geschäftsführerin.

b.    Zur alleinigen Liquidatorin wird Frau Uta Schneider, geb. am 17.09.1958, wohnhaft in Haltern am See, bestellt.

Der Liquidatorin wird von der Gesellschafterversammlung Alleinvertretungsbefugnis erteilt.

Die allgemeine Vertretungsregelung des Liquidators lautet wie folgt:

Die Gesellschafterversammlung kann einen oder mehrere Liquidatoren bestellen. Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinschaftlich vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann einzelne Liquidatoren zur Alleinvertretung ermächtigen.

  1. Die Bücher und Schriften der Gesellschaft werden nach Beendigung der Liquidation durch den Kreis Borken verwahrt.
  2. Der Notar Gerd Steffen Mohnfeld, LL.M., Coesfeld, wird beauftragt und bevollmächtigt, für die Veröffentlichung der Liquidation im elektronischen Bundesanzeiger Sorge zu tragen.

3.  Der Vertreter des Kreises Coesfeld in der Gesellschafterversammlung der Regionale 2016 Agentur GmbH wird ermächtigt, weiteren für die Liquidation der Regionale 2016 Agentur GmbH nötigen Beschlüssen zuzustimmen.

 

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

Das Präsentationsjahr der Regionale 2016 im westlichen Münsterland endete offiziell mit einer Abschlussveranstaltung am 30. Juni 2017. Ab diesem Zeitpunkt stand die Vorbereitung der Abwicklung der Regionale 2016 Agentur GmbH sowie die Erstellung einer umfangreichen Dokumentation des Regionale-Prozesses und der Projekte im Fokus.

 

Fortan besteht keine Notwendigkeit mehr, die Regionale 2016 Agentur GmbH mit Sitz in Velen als zentrale Steuerungsstelle des Regionale-Prozesses vorzuhalten. Die Städtebauförderung der Agentur läuft ebenfalls aus. Auch die Arbeitsverträge der letzten Mitarbeiter sowie der Geschäftsführung endet mit Ablauf des Jahres 2017.

II.  Lösung

Die Regionale 2016 Agentur GmbH soll mit Ablauf des 31.12.2017 aufgelöst und in das Liquidationsverfahren überführt werden.

 

III. Alternativen

Keine Zustimmung zum Auflösungsbeschluss.

Für diesen Fall wird darauf hingewiesen, dass die Auflösung trotzdem mit einer Mehrheit von drei Vierteln aller Stimmen der  Gesellschafterversammlung beschlossen werden kann. Soweit kein Auflösungsbeschluss zustande kommen sollte, müsste die Regionale 2016 Agentur GmbH mit den entsprechenden Kosten trotz Wegfalls der eigentlichen Aufgabe weitergeführt werden. 

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Nach der Liquidation wird das vom Kreis Coesfeld eingebrachte Stammkapital (3.500 €) ausgeschüttet.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Kreistag gemäß § 108 Abs. 6 GO NRW i.V.m. § 53 Abs. 1 KrO NRW