Betreff
Entwurf Haushalt 2018 - 04.00.02
Vorlage
SV-9-0945
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2018 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den

Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen mit den jeweiligen Finanzmittelüberschüssen bzw. - fehlbeträgen der Produktgruppen

 

im Budget 04

 

Produktgruppe

00.02 Kommunales Integrationszentrum                                          

 

inklusiv der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

 

 

Anmerkungen: Die sich in dieser Sitzung des Ausschusses für Integration ergebenden Änderungen werden in einer Änderungsliste zusammengestellt und dem AfFWuK/Kreisausschuss/Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt. Die Nummerierung der Papierausgabe des Haushaltsentwurfs 2018 stand zum Zeitpunkt der Aufstellung dieser Sitzungsvorlage noch nicht fest.

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

 

Aufgrund des § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in Verbindung mit den §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.

II.  Lösung

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2018 wurde vom Kämmerer am 30.10.2017 aufgestellt und vom Landrat am gleichen Tag ohne Abweichungen bestätigt. Nach Einbringung in den Kreistag am 09.11.2017 finden die weiteren Beratungen in den Fachausschüssen und im Kreisausschuss in der Zeit vom 21.11.2017 – 13.12.2017 statt. Die Beschlussfassung durch den Kreistag ist für die Sitzung am 20.12.2017 vorgesehen.

 

Der Haushalt 2018 ist auf Produktgruppenebene dargestellt und zu beraten. Für die gebildeten Produktgruppen sind Teilergebnis- und Teilfinanzpläne nach der haushaltsrechtlichen Ordnung im Haushaltsplan ausgewiesen. Die nach den Organisationsstrukturen des Kreises Coesfeld gebildeten Produktbereiche weichen von den haushaltsrechtlich normierten Produktbereichen ab. Gem. § 4 Abs. 2 Satz 2 GemHVO NRW  ist eine Zusammenfassung der Teilergebnis- und Teilfinanzpläne auf NKF-Produktbereichsebene jedoch zwingend vorgeschrieben. Um den gesetzlichen Erfordernissen zu genügen, ist dem Produktbuch daher eine Zusammenfassung der Teilergebnisse der Produktgruppen auf NKF-Produktbereichsebene beigefügt. Hierbei kann es durchaus vorkommen, dass die Ergebnisse der Produktgruppen eines Produktbereiches (Abteilung) des Kreises Coesfeld in unterschiedliche NKF-Produktbereiche einfließen.

 

Haushalt 2018

Der Integrationsausschuss ist für die Beratung der in dem Beschlussvorschlag aufgeführten Produktgruppe zuständig.

 

In den folgenden Übersichten sind die im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesenen Jah-resergebnisse aus Zeile 26 der Teilergebnispläne dargestellt. Zur näheren Erläuterung wird auf die im Haushaltsplanentwurf 2018 enthaltenen Ausführungen verwiesen.

 

 

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2018 zu 2017
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)

2016

2017

2018

00.02 Kommunales Integrationszentrum

Ertrag

234.349

470.105

574.613

104.509

Aufwand

-260.838

-619.333

-848.053

-228.720

Ergebnis

-26.490

-149.228

-273.439

-124.211

 

 

 

 

 

 

Hinweis: Die aktuelle Richtlinie zur Förderung Kommunaler Integrationszentren läuft zum 31.12.2017 aus. Das Land NRW kündigte inzwischen an, die Förderung im Grundsatz bis zum Jahr 2022 zu gewährleisten, vgl. SV-9-0947. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser SV liegen die aktualisierten Richtlinien allerdings noch nicht vor. In Absprache mit der zuständigen Bewilligungsbehörde, Bezirksregierung Arnsberg, wurde fristwahrend zur Förderung für das Jahr 2018 bereits ein vorläufiger Antrag  gestellt. Bei der Haushaltsplanung 2018 wird deshalb davon ausgegangen, dass die Landesförderung 2018 im gleichen Umfang und inhaltlich unverändert erfolgen wird.

 

 

 

Erträge

 

1. Personalkostenzuschuss gem. Förderrichtlinie für Kommunale Integrationszentren
(Grundförderung) des Landes NRW

Die Förderrichtlinie sieht eine Förderung von bis zu sechs Vollzeitstellen mit jeweils bis zu 50.000 € pro Stelle sowie eine halbe Stelle für die Verwaltungsassistenz mit bis zu 20.000 € vor. Maximal förderfähig sind aber immer nur die tatsächlichen Personalkosten.

Aktuell sind drei (der sechs) Vollzeitstellen sowie die halbe Stelle Verwaltungsassistenz im Stellenplan vorgesehen und auch besetzt. Die Einrichtung einer weiteren Stelle wurde vom Kreistag am 29.03.2017 beschlossen. Das Auswahlverfahren ist abgeschlossen, die neue Stelle wird voraussichtlich zum 01.01.2018 besetzt.

Über die verbleibenden zwei grundsätzlich förderfähigen Vollzeitstellen soll aktuell nicht entschieden werden. Hier soll die weitere Aufbauphase des KI und die Entwicklung im Asyl,- Flüchtlings- und Integrationsgeschehen abgewartet werden.

 

Geplanter Ansatz: 220.000.-- €

 

2. Personalkostenzuschuss gem. Förderrichtlinie für Kommunale Integrationszentren (KOMM-AN-NRW)

Die Förderrichtlinie sieht eine Förderung von bis zu 1,5 Vollzeitstellen mit bis zu 50.000 € pro Stelle vor. Nach zwischenzeitlicher kompletter Besetzung ist seit dem Frühjahr d. J. eine  0,75 Stellen vakant. Nach der Ankündigung des Landes zur Fortsetzung des „Komm-An-Pakets“ in 2018 wurde ein Auswahlverfahren durchgeführt, die 0,75 Stelle wird befristet bis zum 31.12.2018 voraussichtlich zum 01.01.2018 wieder besetzt werden können.

 

Geplanter Ansatz: 75.000.-- €

 

3. Sachkostenzuschuss für Dolmetscherpool

Die Förderrichtlinie sieht einen Zuschuss von bis zu 50.000 € für den Aufbau, den Einsatz und die fachliche Begleitung von Übersetzungs- bzw. Dolmetscherpools vor.

 

Geplanter Ansatz: 50.000.-- €




4. Sachkostenzuschuss „KOMM-AN-NRW“

Die Förderrichtlinie sieht einen Zuschuss an das KI von bis zu 15.000.-- € für Veranstaltungen im Rahmen des „KOMM-AN-Pakets“ (Ehrenamtsförderung) vor.

 

Geplanter Ansatz: 15.000,- €

 

5. Personal- und Reisekostenzuschuss Bildungskoordinatoren

Dem Kreis Coesfeld wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eine Zuwendung für zwei Vollzeitstellen „Bildungskoordinatoren“ aus dem Förderprogramm „Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ gewährt. Die Förderung ist auf zwei Jahre befristet, vorerst bis zum 31.05.2019. Das BMBF kündigte kürzlich an, die Förderung um zwei weitere Jahre verlängern und entsprechende Richtlinien erarbeiten zu wollen. Für das Haushaltsjahr 2018 stehen bis zu 107.000 € Personalkosten sowie 7.000 € Reisekosten zur Verfügung. Beide Stellen sind aktuell besetzt.

 

Geplanter Ansatz: 114.000,- €

 

6. Förderung KOMM-AN Programmteil II („Maßnahmen zur Ehrenamtsförderung vor Ort“)

Für Maßnahmen zur Unterstützung der ehrenamtlichen Projekte und Maßnahmen vor Ort durch die Städte und Gemeinden, die Wohlfahrtsverbände, Vereine und Flüchtlingsinitiativen  werden in 2018 voraussichtlich erneut ca. 100.500.-- € Landesmittel zur Verfügung stehen. Das KI entscheidet über die Vergabe dieser Mittel an Dritte und prüft die Verwendung. In 2017 wurden sämtliche Mittel an die „Durchführungsträger“ weitergeleitet.

 

Geplanter Ansatz: 100.500,- €

 

 

Insgesamt ergeben sich somit voraussichtlich Erträge in Höhe von 574.613.-- € (vgl. Zeile 2 Teilergebnisplan, davon 113.-- € aus der Auflösung von Sonderposten).

 

 

 

Aufwendungen:

 

1. Personalkosten

Die Personalkosten enthalten wie oben bereits beschrieben die voraussichtlichen Kosten für die regelhaften Mitarbeiter im KI, die „Komm-An-Kräfte“ und die zwei Bildungskoordinatoren und belaufen sich nach den Berechnungen der Personalabteilung auf 432.066 € (Zeile 11 Teilergebnisplan).

 

 

2. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

 

Hinweis

Nachfolgend werden die absehbaren Projekte und Maßnahmen beschrieben. Den geplanten Ausgabenansätzen liegen soweit wie möglich Kostenkalkulationen auf der Basis der Erfahrungswerte 2017 zugrunde. Allerdings soll an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass die Kalkulationen gewissen Unsicherheiten unterliegen. So kündigten die Familienbildungsstätten (FBS) im Kreis als Kooperationspartner des KI für das Programm „Griffbereit“ bereits an, ab 2018 auf  höhere Zuwendungen des Kreises angewiesen zu sein. Auch der Sozialdienst Katholischer Frauen (SKF) in Coesfeld bekundete inzwischen sein Interesse, sich an diesem Programm zu beteiligen.

Auf der anderen Seite erhält die FBS Lüdinghausen im Rahmen des Bundesmodellprogramms „Starke Netzwerke – Elternbegleitung für geflüchtete Familien, Elternchance II“ seit diesem Jahr weitere öffentliche Mittel für einen vergleichbaren Zweck. Gewährte Landesmittel wurden bei der Kooperation zwischen FBS und Kreis bereits in 2017 berücksichtigt, zukünftig müssen auch die Bundesmittel Beachtung finden.

 

Die quantitativen Annahmen zur Umsetzung der verschiedenen Maßnahmen erfolgen im Haushaltsansatz in einer mittleren Größenordnung. Es ist durchaus denkbar, dass die tatsächlichen Bedarfe sich im Laufe des kommenden Jahres in beide Richtungen anders darstellen oder bisher nicht berücksichtigte Hilfen erforderlich werden. Diesem Umstand kann durch die „gegenseitige Deckungsfähigkeit“ der geplanten Ansätze sicherlich zum Teil begegnet werden. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, 20.000.-- € in den Haushalt 2018 für bisher nicht absehbare Maßnahmen aufzunehmen. 

         

 

Programm „Griffbereit“

Das Programm „Griffbereit“ wird seit 2017 im Kreis Coesfeld in Kooperation zwischen KI und den Familienbildungsstätten durchgeführt. 2018 ist geplant, das Programm möglichst auf alle Städte und Gemeinden im Kreisgebiet auszuweiten. Hierfür fallen je nach Ausgestaltung der jeweiligen Gruppen für das KI Kosten von bis zu 70.000 € an.

 

Geplanter Ansatz: 70.000,- €

      

 

Programme „Rucksack KiTa“ und „Rucksack Schule“

Es ist geplant, die Programme „Rucksack KiTa“ und „Rucksack Schule“ in Zukunft im Kreis Coesfeld zu etablieren. Im Jahr 2018 soll mit der Umsetzung begonnen werden. Die Erfahrungen aus dem Jahr 2017 mit dem Programm „Griffbereit“ (s.o.) sprechen für eine relativ hohe  Inanspruchnahme. Bei der Kalkulation wird davon ausgegangen, dass rechnerisch in jeder Stadt und Gemeinde jeweils eine Kita oder eine Schule sich an einem der  Programme beteiligen wird.

Geplanter Ansatz: 50.000,- €

 

 

Multiplikatorenschulung politische Bildung, Projekt „Jugendliche ohne Grenzen“

Gemeinsam mit der Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) führt das KI im Jahr 2017 das erste Blockmodul einer Multiplikatorenschulung zur politischen Bildung für junge Geflüchtete durch. Hierfür fallen für den Kreis Coesfeld in diesem Jahr Kosten in Höhe von ca. 21.000.-- € an. Die Konrad Adenauer Stiftung trägt Kosten in ca. der gleichen Höhe.

Die Schulung besteht aus insgesamt 4 Blockmodulen, jedes Blockmodul aus 4 Wochenenden (Freitag – Sonntag). Sollte das erste Blockmodul in November und Dezember 2017 erfolgreich verlaufen, sollen in 2018 voraussichtlich zwei weitere Module der Schulung durchgeführt werden.

Mit Rücksicht auf die Landesförderung im Rahmen des „Komm-An-Pakets“ für das KI selbst (15.000.-- € sog. „Bordmittel“) sind in der aktuellen Haushaltsplanung für 2018 lediglich die  Kosten für ein weiteres Modul (21.000.-- €) vorgesehen. Die KAS kündigte ihre Beteiligung für das 2. Modul in gleicher Höhe an, wies aber in einer (nach Zusammenstellung des Entwurfs der Haushaltsansätze 2018) Unterredung darauf hin, ein 3. Modul in 2018 nicht mehr mitfinanzieren zu können. Das KI wird sich deshalb für das 3. (und ggfs. 4.) Modul um einen alternativen Mitkostenträger bemühen. 

 

 

Transferlernen

Die Schulungen zum sog. „Transferlernen“ sollen 2018 fortgeführt werden.

 

Geplanter Ansatz: 10.000,- €

 

 

Sprachpatenschulungen

In der Sprachpatenschulung werden Ehrenamtliche auf ihre Aufgaben als Sprachpaten für Neuzugewanderte vorbereitet. Die Schulungen werden in Zusammenarbeit mit den Volkshochschulen durchgeführt. Bei Bedarf soll dies in 2018 erneut erfolgen.

 

Geplanter Ansatz: 10.000,- €

 

 

Dolmetscherpool

Der Aufbau und die Pflege eines Dolmetscherpools sowie die Vermittlung der Dolmetschereinsätze sollen weiter fortgeführt werden. Die Finanzierung erfolgt über den unter Punkt 3 bei den Erträgen genannten Sachkostenzuschuss „Dolmetscherpool“.

 

Geplanter Ansatz: 50.000,- €

 

 

Dolmetscher (450 € - Kräfte)

Lt. Auskunft der Bezirksregierung Arnsberg als zuständige Bewilligungsbehörde dürfen die vom Land zur Verfügung gestellten 50.000.-- €  zum Aufbau eines Dolmetscherpools nicht zur Finanzierung von 450.-- € Kräften genutzt werden. Darüber hinaus sind weitere Finanzierungspunkte noch zu klären (vgl. SV-9-0947).

Für die sog. „Seiteneinsteigerberatung“ durch die Lehrkräfte im KI wären an festen Terminen in der Woche verlässlich zur Verfügung stehende Übersetzer sinnvoll. Zudem könnten bei „sensiblen“ oder besonderen behördlichen Angelegenheiten diese Kräfte - auch kurzfristig - Übersetzungsleistungen erbringen. Denkbar wäre die Beschäftigung von 450.- € Kräften insbesondere für die Sprachen arabisch und farsi/dari.

 

Geplanter Ansatz: 20.000,- €

 

 

 

Wohnschule

Das DRK führt in Zusammenarbeit mit dem Sozialwerk St. Georg und dem KI ein Projekt zur Verbesserung des Wohnverständnisses und der Wohnungssuche von erwachsenen Geflüchteten durch. Der Kreis Coesfeld unterstützt das Modellprojekt dieser „Wohnschule“ im Jahr 2017 mit 6.000 € in Billerbeck. Für 2018 sind drei weitere Durchgänge der Wohnschule in anderen Orten des Kreises geplant, Kosten voraussichtlich ca. 4.000,- € pro Maßnahme.

 

Geplanter Ansatz: 12.000,- €

 

 

Kurzfristige Projekte und Maßnahmen

Nach den bisherigen Erfahrungen treten immer wieder verschiedene Initiativen, Schulen, Einzelpersonen, Behörden und andere Akteure an das KI heran, um Projektideen umzusetzen, die nicht anderweitig finanzierbar sind. Teilweise wurden in 2017 für solche Projekte bereits kleine Zuschüsse gewährt.

 

Geplanter Ansatz: 20.000,- €

 

 

Insgesamt ergeben sich somit Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 263.000 €.

 

 

3. Transferaufwendungen

Es handelt sich um die Weitergabe der Fördermittel aus dem Förderprogramm „KOMM-AN NRW“ an die verschiedenen Durchführungsträger in Höhe von 100.500 €.

 

 

4. Sonstige ordentliche Aufwendungen

Für Fortbildungs- und Reisekosten, Geschäftsaufwendungen, Bürobedarf, Verbrauchsmaterial, Literatur, Druckkosten, Telefon etc. sollen 30.578 € eingeplant werden.

 

Weitere 20.000 € sollen für Öffentlichkeitsarbeit (Veranstaltungen, Referentenkosten usw.) eingeplant werden. Evtl. soll eine weitere Integrationskonferenz durchgeführt werden. Favorisiert wird aktuell eher eine gemeinsame (Sprach-) Bildungskonferenz gemeinsam mit den Akteuren der Jugendämter, des Bildungsbüros und der Schulen und Kitas.

 

Geplanter Ansatz: 50.578,- €

 

III. Alternativen

 

Von der Verwaltung werden keine Alternativen vorgeschlagen. Alternativen können sich durch die Beratung der Haushaltsansätze in den politischen Gremien ergeben.

 

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Die Personalkosten der Mitarbeiter im KI werden zum größten Teil durch das Land NRW getragen. Die pauschalen Fördersummen übersteigende Personalkosten sowie die Sach-kosten (ausgenommen Dolmetscherpool, Bordmittel und KOMM-AN NRW) trägt der Kreis Coesfeld.

 

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Der Integrationsausschuss ist für die Beratung der aufgeführten Produktgruppe zuständig.