Beschlussvorschlag:
Die Verfügung der Bezirksregierung Münster vom 13.10.2017 zum Jahresabschluss 2015 wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
I. Problem
Der vom Kreistag festgestellte Jahresabschluss 2015 wurde der Bezirksregierung Münster gemäß § 53 Absatz 1 KrO i.V.m. § 96 Absatz 2 GO NRW angezeigt.
II. Lösung
Ihr Prüfungsergebnis hat die Bezirksregierung Münster mit Verfügung vom 13.10.2017 mitgeteilt. Danach vermittelt der Jahresabschluss 2015 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Kreises.
Hinsichtlich der weiteren kommunalaufsichtlichen Hinweise wird auf die Anlage verwiesen.
III. Alternativen
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IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
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V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Bezirksregierung Münster hat darum gebeten, dem Kreistag die Verfügung vom 13.10.2017 in geeigneter Form zur Kenntnis zu geben.
Anlagen:
Verfügung der Bezirksregierung Münster vom 13.10.2017 (Az.: 31.1.14.02-005/2016.0001)