Betreff
Entwurf Haushalt 2018; hier: Produktgruppen 40.01, 40.02, 40.03, 40.04 und 40.05 (vorher 41.01)
Vorlage
SV-9-0956
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2018 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen mit den jeweiligen Finanzmittelüberschüssen bzw.

-fehlbeträgen der Produktgruppen

 

im  Budget 02 

 

Produktgruppen                                                                                                         ab Seite

 

40.01

Leistungen der Schulen

149

40.02

Schülerbezogene Leistungen

160

40.03

Serviceleistungen

165

40.04

Schulamt

175

40.05

Kulturzentren, überörtliche Arbeit 

181

 

inkl. der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

Anmerkung: Die sich in dieser Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport ergebenden Änderungen werden in einer Änderungsliste zusammengestellt und dem AfFWuK/Kreisausschuss/Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.

 

 

 

Begründung:

I.   Problem

Aufgrund des § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in Verbindung mit den §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der jeweils gültigen Fassung, ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.

 

II.  Lösung

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2018 wurde vom Kämmerer am 30.10.2017 aufgestellt und vom Landrat am gleichen Tag ohne Abweichungen bestätigt. Nach Einbringung in den Kreistag am 09.11.2017 finden die weiteren Beratungen in den Fachausschüssen und im Kreisausschuss in der Zeit vom 21.11.2017 – 13.12.2017 statt. Die Beschlussfassung durch den Kreistag ist für die Sitzung am 20.12.2017 vorgesehen.

 

Die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger werden den Entwurf des Vorberichtes und des Haushaltplans jeweils in Auszügen mit dieser Sitzungsvorlage erhalten.

 

Der Haushalt 2018 ist auf Produktgruppenebene dargestellt und zu beraten. Für die gebildeten Produktgruppen sind Teilergebnis- und Teilfinanzpläne nach der haushaltsrechtlichen Ordnung im Haushaltsplan ausgewiesen. Die nach den Organisationsstrukturen des Kreises Coesfeld gebildeten Produktbereiche weichen von den haushaltsrechtlich normierten Produktbereichen ab. Gem. § 4 Abs. 2 Satz 2 GemHVO NRW  ist eine Zusammenfassung der Teilergebnis- und Teilfinanzpläne auf NKF-Produktbereichsebene jedoch zwingend vorgeschrieben. Um den gesetzlichen Erfordernissen zu genügen, ist dem Produktbuch daher eine Zusammenfassung der Teilergebnisse der Produktgruppen auf NKF-Produktbereichsebene beigefügt (Seiten 629 ff.). Hierbei kann es durchaus vorkommen, dass die Ergebnisse der Produktgruppen eines Produktbereiches (Abteilung) des Kreises Coesfeld in unterschiedliche NKF-Produktbereiche einfließen.

 

Haushalt 2018

In den folgenden Übersichten sind die im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesenen Jahresergebnisse aus Zeile 26 der Teilergebnispläne dargestellt. Zur näheren Erläuterung wird auf die im Haushaltsplanentwurf 2018 enthaltenen Ausführungen verwiesen.

 

Produktbereich 40:

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung 2018 zu 2017
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)

2016

2017

2018

Produktbereich 40 –Schule und Bildung

 

 

 

 

40.01 Leistungen der Schulen

-.2.164.092

-2.593.620

-2.678.638

-85.018

40.02 Schülerbezogene Leistungen

-1.583.568

-1.651.967

-1.797.069

-145.102

40.03 Serviceleistungen

-347.644

-372.094

-504.973

-132.879

40.04 Schulamt

-207.653

-225.286

-221.880

+3.406

40.05 Kulturzentren, überörtliche Arbeit  (vorher 41.01)

-617.695

-827.871

-693.272

+134.599

Summe Produktbereich 40

-4.920.652

-5.670.838

-5.895.832

-224.994

 

In der Produktgruppe 40.01 „Leistungen der Schulen“ werden Erträge und Aufwendungen nachgewiesen, die sich aus der Schulträgerschaft des Kreises Coesfeld für die Berufskollegs  sowie für die Förderschulen ergeben. Sie beinhaltet auch die Betriebskostenzuschüsse, die der Kreis den Trägern privater Ersatzschulen (Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in Nordkirchen und Gescher) gewährt.

Zwischen den Berufskollegs des Kreises Coesfeld und dem Kreis Coesfeld besteht eine Budgetvereinbarung, deren Zielsetzung es ist, durch eine eigenverantwortliche Bewirtschaftung der den Berufskollegs zur Verfügung stehenden Mittel einen wirtschaftlichen Mitteleinsatz sicherzustellen.

Hierzu wird jedem Berufskolleg jährlich sowohl im Ergebnis- als auch im Finanzplan ein bestimmter Finanzrahmen (= Budget) zur Verfügung gestellt. Die Schulbudgets und der Verteilerschlüssel bei den investiven Maßnahmen sind in den Erläuterungen des Haushaltsentwurfs 2018 („S. 151, 152 / zu Zeile 18“ und „S. 154 / zu Zeile 26“)  dargestellt.

 

In der Budgetvereinbarung ist geregelt, dass über nicht verausgabte Budgetmittel

-       des Ergebnisplans zu 75 v.H. im Folgejahr konsumtiv oder investiv, und

-       des Finanzplans in voller Höhe im Folgejahr investiv verfügt werden kann.

Damit ist es den Berufskollegs u.a. möglich, jahresübergreifend ggf. auch größere Investitionen in einzelnen Fachbereichen ihrer Unterrichtsabteilungen vorzunehmen.

Nach Abschluss eines jeden Haushaltsjahres wird dem Ausschuss für Schule, Kultur und Sport über die Ausführung der Budgetvereinbarung berichtet. 

 

Produktgruppe 40.01 Leistungen der Schulen

Aus Gründen der korrekten haushaltsrechtlichen Zuordnung von Aufwand und Ausgaben wurde für die Berufskollegs ein Gesamtbetrag in Höhe von insgesamt 40.000 € (davon je 10.000 € für das Oswald-von-Nell-Breuning BK und das Pictorius-BK, sowie 20.000 € für das Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg) vom Finanzplan in den Ergebnisplan umgeschichtet.

Erfahrungswerte der Vorjahre hatten gezeigt, dass ein höherer Aufwand für Geringwertige Wirtschaftsgüter im Ergebnisplan erforderlich ist, der zuvor dem Finanzplan zugeordnet war.

Mit Anhebung im Ergebnisplan erfolgt also zugleich eine Absenkung im Finanzplan.

Ebenso wurde mit geringeren Beträgen für die Förderschulen verfahren.

 

Produktgruppe 40.02 Schülerbezogene Leistungen

Bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zeichnen sich für 2018 Mehraufwendungen in Höhe von rd. 119.000 € ab. Nach Neuberechnung auf der Grundlage des Jahresergebnisses 2016 und der Ausschreibungsergebnisse im Schülerspezialverkehr für das Schuljahr 2017/18 ist mit Aufwendungen in Höhe von insgesamt 1.732.000 € (Ansatz 2017 = 1.613.000 €) zu rechnen.

 

Produktgruppe 40.03 Serviceleistungen

Die Veränderungen im Produkte 40.03.03 Regionales Bildungsbüro ergeben sich insbesondere aus den Punkten:

  • Einrichtung eines ZDI-Zentrums (Kreistagsbeschluss vom 03.05.2017 / SV 9-0820),
  • Veränderungen im Kreisprojekt Berufsnavigator / Neuausrichtung der vertieften Berufsorientierung.

 

Da für den Bereich „Sport“ kein gesondertes Produkt gebildet worden ist, werden auch diese Aufwendungen in der Produktgruppe „Serviceleistungen“ ausgewiesen.

Darin enthalten ist ein Zuschuss an den Kreissportbund in Höhe von 35.000 € zur Aufrechterhaltung seines Angebotes zur Unterstützung der gemeinwohlorientierten Sportvereine im Kreis Coesfeld.  Nach beantragter Zuschussgewährung für die Jahre 2016 und 2017 hat der Kreissportbund einen Folgeantrag für das Jahr 2018 gestellt.

 

Im Weiteren wird auf die detaillierten Erläuterungen zu den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen der Produktgruppen 40.01, 40.02, 40.03 und 40.04 des Haushaltsentwurfs 2018 verwiesen.   

 

 

Produktgruppe 40.05 (vorher Produktgruppe 41.01 im Produktbereich 41):

 

In der Produktgruppe 40.05 „Kulturzentren, überörtliche Arbeit“ werden Erträge und Aufwendungen für die Durchführung von kulturellen Veranstaltungen mit Beteiligung des Kreises Coesfeld sowie der beiden Kulturzentren Kolvenburg und Burg Vischering nachgewiesen.

 

Nach der Ansatzplanung ergibt sich für diese Produktgruppe für 2018 ein Zuschussbedarf in Höhe von rd. 693.000 € (Zuschussbedarf 2017 = rd. 827.000 €).

 

Der Rückgang des Zuschussbedarfes ist in erster Linie auf folgende Ansatzänderungen zurückzuführen:

 

a)    Mehrerträge bei den Eintrittsgeldern in Höhe von rd. 280.000 €

b)    Mehrbedarfe bei den Personalaufwendungen von rd. 60.000 €

c)    Mehrbedarfe bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen in Höhe von rd. 40.000 €

d)    Mehrbedarfe bei den Sach- und Dienstleistungen in Höhe von rd. 30.000 €

e)    Mehrbedarfe bei den lfd. Zuweisungen/Zuschüssen in Höhe von 30.000 € (u.a. Erhöhung des Betriebskostenzuschusses für das Baumberger Sandsteinmuseum)

 

Im Weiteren wird auf die Erläuterungen zum Teilergebnisplan und Teilfinanzplan der Produktgruppe 40.05 des Haushaltsentwurfs 2018 verwiesen.

 

III. Alternativen

Keine

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Für die Erstellung des Kreishaushaltes entstehen Personal- und Sachausgaben sowie Aufwand für die Sitzungen.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport ist aufgrund der vom Kreistag in der Sitzung am 02.07.2014 beschlossenen Zuständigkeitsregelung (SV-9-0013) für die Beratung der in dem Beschlussvorschlag aufgeführten Produktgruppen zuständig.