Beschlussvorschlag:
- ohne -
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
I. Problem
Seit Dezember 2006
beteiligt sich das Kreisjugendamt am Kennzahlen-Vergleichsring der KGSt zu den
erzieherischen Hilfen in Kreisen des Landes NRW.
Im
Jugendhilfeausschuss wurden regelmäßig zentrale Ergebnisse des Vergleichsrings
vorgestellt; zuletzt am 06.12.2016 (SV-9-0684). Mit dieser Vorlage kommt die
Verwaltung der Aufgabe der Berichterstattung über das letzte Auswertungsjahr
nach.
II. Ergebnisse
In der Anlage ist
die inzwischen bekannte Aufstellung wichtiger Kennzahlen (jetzt in der Entwicklung
2011 bis 2016) beigefügt.
Besonders folgende
Punkte des interkommunalen Vergleichs sind hervorzuheben:
·
Falldichte:
Im Auswertungsjahr
2016 liegt die Inanspruchnahme der Hilfen zur Erziehung
– HzE – (Kennzahl
K 4.0) im Kreisjugendamtsbezirk bei 3,46 % und damit über dem Vorjahresniveau
von 3,25 %. Der Wert ist damit nahezu identisch mit dem Median des Vergleichsrings
(3,43 %).
·
Verhältnis von ambulanten zu stationären Hilfen
Ein Kernziel der
Steuerung ist, den Anteil der ambulanten Hilfen - bei möglichst gleichbleibenden
Falldichten - zu erhöhen. Das Verhältnis zwischen ambulanter und stationärer
HzE gibt die Kennzahl K 12.1 („Quotient: auf eine stationäre HzE kommen ...
ambulante HzE“) wieder. Im Kreisjugendamtsbezirk ist die Zahl der ambulanten
Hilfen je stationärer Hilfe (1,44) gegenüber dem Vorjahr (1,65) erneut
gesunken.
Diese Entwicklung
ist auch im Vergleichsring feststellbar (1,20 zu jetzt 0,99). Bereits für das
Auswertungsjahr 2015 wurde eine leichte Verschiebung von den ambulanten HzE zu
den stationären HzE festgestellt (1,71 zu 1,65). Diese Entwicklung hat sich im
Auswertungsjahr 2016 fortgesetzt.
·
Fallbelastung im ASD / PKD
und in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe
Die Personalkennzahl (Kennzahl K13.4b) des ASD /
PKD liegt mit 73,60 Fällen pro Personalstelle geringfügig unter der aus dem
Auswertungsjahr 2015 (77,64).
Die Reduzierung der Fallbelastung fällt aber beim Kreisjugendamt wesentlich
geringer aus als im Vergleichsring (76,95 zu jetzt 68,22). Dieses ist auch für
den Bereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe feststellbar (Kennzahl K13.4c), wo
sich die Fallbelastung von jetzt 235,40 zu 249,38 in 2015 reduziert hat. Aber
auch hier fällt die Reduzierung wesentlich geringer als im Vergleichsring aus
(262,01 zu jetzt 202,70). Sowohl im ASD / PKD als in der Wirtschaftlichen
Jugendhilfe überschreitet somit die Fallbelastung den Wert des Vergleichsrings.
·
Kostenentwicklung
Die Kosten
(Kennzahl K4.4 = Zahlungen an Dritte und Personalkosten) sind im
Kreisjugendamtsbezirk mit 463,78 € (je Einwohner im Alter von 0 bis 21 Jahren)
gegenüber dem Vorjahr (430,62 €) gestiegen. Diese Kostensteigerung ist auch für
den Vergleichsring festzustellen (435,93
€ zu jetzt 465,36 €). Der Wert des Vergleichsrings wird wie in den Vorjahren
vom Kreisjugendamt auch im Auswertungsjahr 2016 unterschritten.
·
Zusammenfassung der Ergebnisse für das
Kreisjugendamt
Die
Inanspruchnahme-Quote des Kreisjugendamtes entspricht dem Wert des Vergleichsrings.
Eine Steigerung des Anteils der stationären Hilfen ist auch für das Jahr 2016
festzustellen. Ein Grund für diese Entwicklung ist sicher auch der erhöhte
Bedarf an vollstationären Maßnahmen für die Betreuung unbegleitet
minderjähriger Flüchtlinge. Das für das Kreisjugendamt ermittelte Verhältnis ist
aber nach wie vor besser als das Ergebnis für den Vergleichsring. Bei der
Kostenbelastung wurde wie in den Vorjahren sowohl für das Kreisjugendamt als
auch für den Vergleichsring ein Anstieg ermittelt. Dabei ist die
Kostenbelastung nahezu identisch. Im Zusammenhang mit diesem Kostenanstieg muss
der allgemeine Preisanstieg wegen steigender Personalkosten bei den
Jugendhilfeanbietern berücksichtigt werden. Ein Grund mit ist aber auch der
Aufwand für die Betreuung unbegleitet minderjähriger Flüchtlinge, der durch den
Landschaftsverband Westfalen-Lippe zeitverzögert erstattet wird.
Insgesamt
betrachtet wurden aufgrund der ermittelten Werte die gesetzten Ziele im Auswertungsjahr
2016 erfüllt.
III. Inhalte und Bedeutung des
Kennzahlenvergleichs
Bezüglich
des Zahlensystems im Vergleichsring wird auf die Berichterstattung der Vorjahre
verwiesen.
Ausgehend
vom interkommunalen Vergleich sind die Daten des Vergleichsrings wesentliche
Grundlage für die interne Steuerung. So bildet die Systematik des Kennzahlenvergleiches
die maßgebliche Grundlage für die Ziele, Grund- und Kennzahlen der
Produktgruppe 51.20. „Hilfe zur Erziehung“ mit den Produkten 51.20.01
„Erzieherische Hilfen für Kinder und Jugendliche“, 51.20.02 „Hilfen für junge
Volljährige“ und 51.20.03 „Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder
und Jugendliche“.
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Für die Teilnahme am Kennzahlenvergleich
beläuft sich der Kostenbeitrag nach Projektvereinbarung vom 20.09.2016 für die
Auswertungsjahre 2016 und 2017 auf insgesamt 2.200 € (netto). Die anteiligen
Mittel sind im Entwurf des Haushalts 2018 bei der Produktgruppe 51.20 „Hilfe
zur Erziehung“ enthalten. Für die Auswertungsjahre 2014 und 2015 betrugen die
Kosten 2.000 € (netto).
V. Zuständigkeit
Gemäß § 71 SGB VIII in Verbindung mit § 5 der
Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld ist der Jugendhilfeausschuss für
die Entscheidung zuständig.
Anlagen:
Aufstellung wichtiger Kennzahlen