Betreff
Entwurf des Haushalts 2018 Budget 01 - Sicherheit, Bauen und Umwelt
Vorlage
SV-9-0962
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2018 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen mit den jeweiligen Finanzmittelüberschüssen bzw.

-fehlbeträgen der Produktgruppen

 

im  Budget 01

 

Produktgruppen                                                                                                        

 

32.01

Allgemeine Gefahrenabwehr

ab Seite 9

32.02

Rettungsdienst (einschl. Kostenrechnung)

ab Seite 19

32.03

Feuerschutz, Großschadenslagen

ab Seite 31

32.04

Ausländerangelegenheiten

ab Seite 40

 

 

 

36.01

Verkehrssicherung

ab Seite 53

36.02

Zulassungen

ab Seite 62

36.03

Fahr- und Beförderungserlaubnisse

ab Seite 67

 

 

 

39.01

Verbraucherschutz

ab Seite 75

39.02

Veterinärdienst

ab Seite 81

39.03

Fleisch- und Geflügelhygiene

ab Seite 90

 

 

 

63.01

Bauaufsicht / Denkmalschutz

ab Seite 97

63.02

Wohnungsförderung

ab Seite 105

 

 

 

 

70.01

Betrieblicher Umweltschutz

ab Seite 115

70.02

Natur- und Bodenschutz

ab Seite 122

70.03

Gewässerschutz

ab Seite 133

70.04

Durchführung der Abfallentsorgung (Kostenrechnung)

ab Seite 139

 

 

 

 

 

 

 

 

 

inkl. der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

Anmerkung: Die sich in dieser Sitzung des Ausschusses für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung ergebenden Änderungen werden in einer Änderungsliste zusammengestellt und dem AfFWuK/Kreisausschuss/Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.

 

Begründung:

 

 

I.   Problem

 

Aufgrund des § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in Verbindung mit den §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der jeweils gültigen Fassung, ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.

II.  Lösung

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2018 wurde vom Kämmerer am 30.10.2017 aufgestellt und vom Landrat am gleichen Tag ohne Abweichungen bestätigt. Nach Einbringung in den Kreistag am 09.11.2017 finden die weiteren Beratungen in den Fachausschüssen und im Kreisausschuss in der Zeit vom 21.11.2017 – 13.12.2017 statt. Die Beschlussfassung durch den Kreistag ist für die Sitzung am 20.12.2017 vorgesehen.

 

Der Haushalt 2018 ist auf Produktgruppenebene dargestellt und zu beraten. Für die gebildeten Produktgruppen sind Teilergebnis- und Teilfinanzpläne nach der haushaltsrechtlichen Ordnung im Haushaltsplan ausgewiesen. Die nach den Organisationsstrukturen des Kreises Coesfeld gebildeten Produktbereiche weichen von den haushaltsrechtlich normierten Produktbereichen ab. Gem. § 4 Abs. 2 Satz 2 GemHVO NRW  ist eine Zusammenfassung der Teilergebnis- und Teilfinanzpläne auf NKF-Produktbereichsebene jedoch zwingend vorgeschrieben. Um den gesetzlichen Erfordernissen zu genügen, ist dem Produktbuch daher eine Zusammenfassung der Teilergebnisse der Produktgruppen auf NKF-Produktbereichsebene beigefügt (Seiten 629 ff.). Hierbei kann es durchaus vorkommen, dass die Ergebnisse der Produktgruppen eines Produktbereiches (Abteilung) des Kreises Coesfeld in unterschiedliche NKF-Produktbereiche einfließen.

Haushalt 2018

Der Ausschuss für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung ist auf Grund der vom Kreistag in der Sitzung am 02.07.2014 beschlossenen Zuständigkeitsregelungen (SV-9-0013) für die Beratung der in dem Beschlussvorschlag aufgeführten Produktgruppen zuständig.

In den folgenden Übersichten sind die im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesenen Jahresergebnisse aus Zeile 26 der Teilergebnispläne dargestellt. Zur näheren Erläuterung wird auf die im Haushaltsplanentwurf 2018 enthaltenen Ausführungen verwiesen.

 

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2018 zu 2017
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)

2016

2017

2018

Produktbereich 32 - Sicherheit und Ordnung

 

 

 

 

32.01 Allgemeine Gefahrenabwehr

Ertrag

183.995

148.248

168.191

19.943

Aufwand

-305.593

-317.667

-284.917

32.751

Ergebnis

-121.597

-169.419

-116.725

52.694

32.02 Rettungsdienst (einschließlich    Kostenrechnung)

Ertrag

13.589.181

13.771.588

16.416.883

2.645.296

Aufwand

-12.868.635

-13.201.748

-16.311.943

-3.110.195

Ergebnis

720.546

569.839

104.940

-464.899

32.03 Feuerschutz, Großschadenslagen

Ertrag

187.236

144.096

157.255

13.160

Aufwand

-773.611

-881.196

-934.419

-53.223

Ergebnis

-586.375

-737.100

-777.164

-40.064

32.04 Ausländerangelegenheiten

Ertrag

184.415

173.587

193.312

19.725

Aufwand

-952.413

-1.234.607

-1.405.349

-170.742

Ergebnis

-767.998

-1.061.020

-1.212.038

-151.018

Summe Produktbereich 32

Ertrag

14.144.828

14.237.519

16.935.642

2.698.123

Aufwand

-14.900.252

-15.635.218

-18.936.628

-3.301.410

Ergebnis

-755.424

-1.397.699

-2.000.986

-603.287

 

Im Produktbereich 32 ergibt sich bei der Produktgruppe 32.01 eine Verbesserung bei den Ertragspositionen. Diese resultiert zum einen aus der hohen Anzahl der turnusmäßig zu verlängernden 3-Jahres-Jagdscheine (20.000 €). Zum anderen wirkt sich bei dieser Position die Einführung des neuen Prostituiertenschutzgesetzes aus. Nach dem neuen Prostituiertenschutzgesetz dürfen für die Anmeldung zwar keine Gebühren erhoben werden, die Prostitutionsstätten haben jedoch eine gebührenpflichtige Erlaubnis zu beantragen (Gebührenrahmen von 500 - 2.500 €). Im Kreisgebiet gibt es neun solcher Betriebe. Es ist nicht auszuschließen, dass Betriebe aufgrund der neuen Vorgaben schließen werden. Daher wurden zunächst Erträge i.H.v. 5.000 € kalkuliert. Ein leichter Rückgang wird aufgrund der Vorjahresentwicklungen bei den Bußgeldern einkalkuliert (5.000 €). Die höheren Aufwendungen bei dieser Produktgruppe ergeben sich ausschließlich aus zentral beplanten Ansätzen. Zu diesen zählen z.B. Personalaufwendungen, Kosten für IT, Software, Telefon sowie Abschreibungen.

 

Bei den Erträgen in der Produktgruppe 32.02 handelt es sich im Wesentlichen um die Benutzungsgebühren für den Rettungsdienst. Diese hängen maßgeblich von dem sich stets ändernden und daher anhand der Vorjahresentwicklungen einzuschätzenden Einsatzaufkommen ab. Die Benutzungsgebühren bzw. die Steigerung der Gebührenerträge gegenüber dem Vorjahr ergeben sich aufgrund höherer notwendiger Aufwendungen, die über die Gebühren zu decken sind. Bezüglich der einzelnen Positionen und näherer Erläuterungen wird auf die Sitzungsvorlage SV-9-0951 „Satzung des Kreises Coesfeld über die Benutzung des Rettungsdienstes und die Erhebung von Gebühren für das Jahr 2018“ verwiesen, die ebenfalls in dieser Sitzungsperiode beraten wird.

 

Die Mehrerträge in der Produktgruppe 32.03 resultieren im Wesentlichen aus gestiegenen Mieten und Pachten für die aufgeschalteten Brandmeldeanlagen. Zudem entstehen Erträge aus der Miete für die Nutzung der Antenne auf der Leitstelle. Die Mehraufwendungen resultieren im Wesentlichen aus notwendigen Kosten im Bereich der Dienst- und Schutzkleidung (16.000 €). Diese wird in geringem Kostenumfang für Dienstkleidung für das Personal der Leitstelle benötigt sowie für die Ausstattung des ABC-Zuges mit Schutzkleidung, die im Einsatz getragen wird. Es handelt sich dabei nicht um einen laufenden, jährlich wiederkehrenden Bedarf. Die übrigen Mehraufwendungen werden durch zentral beplante Ansätze verursacht.

 

In der Produktgruppe 32.04 sind die Ansätze für Gebühren aufgrund der steigenden Anzahl der zu erteilenden Aufenthaltserlaubnisse für anerkannte Asylbewerber höher als im Vorjahr (20.000 €). Mehraufwendungen entstehen durch die Kosten für die Beschaffung der Dokumente, die nur in Teilen durch Gebühren refinanziert sind. Die übrigen Aufwendungen resultieren aus zusätzlichem Personalaufwand.

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2018 zu 2017
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)

2016

2017

2018

Produktbereich 36 - Straßenverkehr

 

 

 

 

36.01 Verkehrssicherung

Ertrag

3.089.928

2.352.999

2.422.952

69.954

Aufwand

-938.126

-996.993

-998.909

-1.916

Ergebnis

2.151.803

1.356.005

1.424.044

68.038

36.02 Zulassungen

Ertrag

2.149.205

1.951.739

1.951.699

-40

Aufwand

-996.125

-925.918

-1.005.666

-79.748

Ergebnis

1.153.080

1.025.821

946.033

-79.788

36.03 Fahr- und Beförderungserlaubnisse

Ertrag

466.712

480.838

480.810

-28

Aufwand

-432.896

-502.079

-480.439

21.641

Ergebnis

33.815

-21.242

371

21.613

Summe Produktbereich 36

Ertrag

5.705.845

4.785.575

4.855.461

69.886

Aufwand

-2.367.147

-2.424.991

-2.485.013

-60.023

Ergebnis

3.338.698

2.360.585

2.370.448

9.863

 

Der Ansatz der Verwaltungsgebühren in der Produktgruppe 36.01 wurde aufgrund der Entwicklung der Antragszahlen im Vorjahr erhöht (u.a. verkehrsrechtliche Anordnungen für Baustellen). Da Tempoüberschreitungen nach wie vor zu den Hauptunfallursachen zählen, sollen die mobilen Geschwindigkeitskontrollen weiter ausgedehnt werden, um das Geschwindigkeitsniveau noch weiter zu reduzieren. Es werden daher Mehrerträge aus dem Einsatz eines zweiten mobilen Messsystems erwartet (jeweils 30.000 € bei Verwarn- und Bußgeldern). Dieser Ansatzerhöhung steht die Anmeldung einer Investition i.H.v. 50.000 € gegenüber. Die Investition wird in der Finanzplanung abgebildet und kann daher der obigen Tabelle nicht entnommen werden.

 

Für die Feinstaubplaketten sind in der Produktgruppe 36.02 Aufwendungen für Gewerbe- und Körperschaftssteuern enthalten, welche bisher in der Haushaltsplanung unberücksichtigt waren.

 

Weitere Abweichungen in dem Produktbereich entstehen durch Aufwendungen aus zentral beplanten Ansätzen sowie nicht erläuterungsbedürftigen geringfügigen Ansatzanpassungen.

 

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2018 zu 2017
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)

2016

2017

2018

Produktbereich 39 - Veterinärdienst u. Lebensmittelüberwachung

 

 

 

 

39.01 Verbraucherschutz

Ertrag

72.327

129.686

112.163

-17.523

Aufwand

-905.779

-988.281

-1.002.749

-14.468

Ergebnis

-833.453

-858.594

-890.586

-31.991

39.02 Veterinärdienst

Ertrag

168.809

166.270

166.208

-61

Aufwand

-1.089.727

-1.163.026

-1.157.614

5.413

Ergebnis

-920.918

-996.757

-991.405

5.351

39.03 Fleisch- und Geflügelfleischhygiene

Ertrag

4.490.921

4.352.456

4.352.257

-199

Aufwand

-7.552.656

-4.028.335

-4.073.215

-44.880

Ergebnis

-3.061.735

324.120

279.042

-45.079

Summe Produktbereich 39

Ertrag

4.732.057

4.648.412

4.630.629

-17.783

Aufwand

-9.548.162

-6.179.643

-6.233.578

-53.935

Ergebnis

-4.816.106

-1.531.231

-1.602.949

-71.718

 

Für die Produktgruppe 39.01 hat sich im Bereich der Lebensmittelüberwachung bereits in den letzten Monaten abgezeichnet, dass das für 2017 kalkulierte Gebührenaufkommen für Zertifikate und Regelkontrollen nach derzeitigen Erkenntnissen nicht erreicht wird. Aufgrund dieser Entwicklung wird der Ansatz für Gebührenerträge gesenkt (17.000 €). Bezüglich der Entgelte für das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Münsterland-Emscher-Lippe (CVUA-MEL) werden gem. Beschluss des Verwaltungsrates 0,04 € pro Einwohner mehr berücksichtigt, um eine Umlagestabilität für die nächsten Jahre zu erhalten. Aufgrund dessen wird der Ansatz für die Aufwendungen um rund 10.000 € erhöht.

 

Die Ansätze in der Produktgruppe 39.02 sind insgesamt stabil geblieben. Bei einzelnen Positionen erfolgten Anpassungen, die jedoch insgesamt zu keinen betragsmäßigen Abweichungen führen, wie z.B. Wenigererträge aus Gebühren im Bereich der Tierarzneimittel- und Futtermittelüberwachung i.H.v. 10.000 € und in selbiger Höhe Mehrerträge im Bereich der Tierseuchen.

 

Im Wesentlichen wirken sich in der Produktgruppe 39.03 die seit 2016 stetigen Kostensteigerungen der für die Untersuchungen notwendigen Materialien (Pepsin, Salzsäure, etc.) aus. Der Ansatz für die Aufwendungen für Laborkosten wird daher entsprechend angepasst (25.000 €). Es werden zudem Mehraufwendungen für die Rückstandsuntersuchungen berücksichtigt (5.000 €) sowie Kosten für ein Organisationsgutachten angesetzt (25.000 €).

 

Weitere Abweichungen in dem Produktbereich entstehen durch Aufwendungen aus zentral beplanten Ansätzen sowie nicht erläuterungsbedürftigen geringfügigen Ansatzanpassungen.

 

 

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2018 zu 2017
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)

2016

2017

2018

Produktbereich 63 - Bauen und Wohnen

 

 

 

 

63.01 Bauaufsicht / Denkmalschutz

Ertrag

1.250.914

1.166.551

1.162.915

-3.635

Aufwand

-1.167.853

-1.334.387

-1.246.002

88.385

Ergebnis

83.061

-167.836

-83.087

84.749

63.02 Wohnungsförderung

Ertrag

66.122

51.913

51.549

-364

Aufwand

-256.195

-263.787

-269.774

-5.986

Ergebnis

-190.073

-211.874

-218.224

-6.350

Summe Produktbereich 63

Ertrag

1.317.036

1.218.463

1.214.464

-3.999

Aufwand

-1.424.048

-1.598.174

-1.515.776

82.398

Ergebnis

-107.012

-379.711

-301.312

78.399

 

Die Erträge in der Produktgruppe 63.01 wurden erneut aus dem langjährigen Mittel der Erträge der Jahre 2012-2016 angenommen. Die hohe Zahl an Anträgen und Genehmigungen des Jahres 2017, welche neben der florierenden Baukonjunktur aus der zwischenzeitlichen Nicht-Anwendbarkeit des Freistellungsverfahrens resultierte ist in diesem Umfang aufgrund des „Moratoriums“ (= einjährige Verschiebung) zur Landesbauordnung im gleichen Umfang für 2018 nicht zu erwarten. Bei der Verbesserung der Aufwandspositionen ist zu berücksichtigen, dass für das Projekt "Digitalisierung von Bauaktenzeichen" im Haushaltsjahr 2017 einmalig Mehraufwendungen i.H.v. 75.000 € eingeplant worden sind. Aus der Verringerung des Ansatzes auf den Wert 2016 resultiert die "rechnerische Verbesserung".

 

Die Ansatzplanung im Produktbereich 63.02 weicht lediglich unwesentlich von den Vorjahresansätzen ab und ist somit stabil.

 

 

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2018 zu 2017
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)

2016

2017

2018

Produktbereich 70 - Umwelt

 

 

 

 

70.01 Betrieblicher Umweltschutz

Ertrag

577.557

577.575

615.552

37.977

Aufwand

-1.047.473

-1.003.720

-1.111.430

-107.711

Ergebnis

-469.915

-426.144

-495.878

-69.734

70.02 Natur- und Bodenschutz

Ertrag

719.678

154.505

297.965

143.460

Aufwand

-1.805.913

-1.453.971

-1.664.964

-210.993

Ergebnis

-1.086.235

-1.299.467

-1.367.000

-67.533

70.03 Gewässerschutz

Ertrag

310.811

207.924

219.862

11.938

Aufwand

-820.600

-936.185

-986.031

-49.846

Ergebnis

-509.790

-728.261

-766.169

-37.907

70.04 Durchführung der Abfallentsorgung (Kostenrechnung)

Ertrag

9.107.996

9.122.711

9.034.786

-87.925

Aufwand

-8.869.609

-8.881.397

-8.896.891

-15.494

Ergebnis

238.387

241.314

137.895

-103.420

Summe Produktbereich 70

Ertrag

10.716.042

10.062.714

10.168.165

105.450

Aufwand

-12.543.594

-12.275.272

-12.659.316

-384.044

Ergebnis

-1.827.552

-2.212.558

-2.491.152

-278.593

 

Im Bereich der Zuwendungen aus Personalkostenerstattung vom Land erfolgt eine Ansatzerhöhung gemäß den gestiegenen Personalaufwendungen (15.000 €). Dieser stehen entsprechend erhöhte Mehraufwendungen gegenüber. Es entstehen zudem Aufwendungen für die Eichung des Schallmessgeräts (2.000 €), durch Leasingkosten eines Dienstwagens für die Rufbereitschaft sowie für einen Mitarbeiter im Bereich Außendienst im Immissionsschutz (7.000 €).

 

Die Veränderungen im Volumen der Produktgruppe 70.2 ergeben sich aus den höheren Erträgen sowie Aufwendungen aus Ersatzgeld (102.000 €). Ferner wird mit Mehrerträgen bei den Verwaltungsgebühren gerechnet, da sich die Anzahl der Stellungnahmen im Bereich der Eingriffsregelungen voraussichtlich gem. der Vorjahresentwicklung erhöhen wird (15.000 €). In dem Bereich Natur- und Bodenschutz werden für die Personalgestellung zur Altlastenbearbeitung im Bereich der WBC/GFC die Erträge aus der Erstattung der Personalkosten verbucht (18.750 €). Diesen stehen entsprechende Aufwendungen gegenüber. Bei den Aufwendungen in der Produktgruppe sind neben einer Erhöhung der Beiträge für das Naturschutzzentrum (insges. 3.750 €) auch Aufwendungen für die Planung und Durchführung der Landschaftspläne angesetzt (7.000 €). Neben einer Kostensteigerung bei laufenden Sanierungen (2.000 €) werden ferner auch Aufwendungen für die Gefahrenabschätzung bei der Astrid-Lindgren-Schule, u.a. für eine Einrichtung von Messstellen und Bodenuntersuchungen, eingeplant (20.000 €).

 

Die voraussichtlichen Erträge aus Verwaltungsgebühren im Bereich des Gewässerschutzes (70.3) werden aufgrund der Vorjahresentwicklung um 10.000 € erhöht. Aufgrund der beabsichtigten Digitalisierung der Kleinkläranlagen-Akten werden für das nächste Jahr höhere Aufwendungen bei Dienstleistungen berücksichtigt (10.000 €). Daneben entstehen höhere Aufwendungen aufgrund eines Mitarbeiter-Kfz für die Überwachung der Kleinkläranlagen (6.350 €). Für Beratungskosten im Rahmen der Umstrukturierung im Bereich der Gewässerunterhaltung und des -ausbaus werden Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen berücksichtigt (5.000 €).

 

Bezüglich der einzelnen Positionen und näherer Erläuterungen für die Produktgruppe 70.4 wird auf die Sitzungsvorlage SV-9-0975 „13. Satzung des Kreises Coesfeld über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Abfallentsorgungsanlagen“ verwiesen, die ebenfalls in dieser Sitzungsperiode beraten wird.

 

Weitere Abweichungen entstehen auch in diesem Produktbereich durch Aufwendungen aus zentral beplanten Ansätzen, davon ca. 215.000 € aufgrund von Tarifsteigerungen/besoldungsrechtliche Anpassungen, Nachbesetzung einer Stelle während der Freistellungsphase der Altersteilzeit etc., sowie durch geringfügige und daher nicht  erläuterungsbedürftige Ansatzanpassungen.

 

III. Alternativen

Keine

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Für die Erstellung des Kreishaushaltes entstehen Personal- und Sachausgaben sowie Aufwand für die Sitzungen.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Ausschusses für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung ergibt sich aus der Zuständigkeitsregelung für die Ausschüsse des Kreistages.