Beschlussvorschlag:
Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2018 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen mit den jeweiligen Finanzmittelüberschüssen bzw.
-fehlbeträgen der Produktgruppen
im Budget 01
Produktgruppen
32.01 |
Allgemeine Gefahrenabwehr |
ab Seite 9 |
32.02 |
Rettungsdienst (einschl. Kostenrechnung) |
ab Seite 19 |
32.03 |
Feuerschutz, Großschadenslagen |
ab Seite 31 |
32.04 |
Ausländerangelegenheiten |
ab Seite 40 |
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36.01 |
Verkehrssicherung |
ab Seite 53 |
36.02 |
Zulassungen |
ab Seite 62 |
36.03 |
Fahr- und Beförderungserlaubnisse |
ab Seite 67 |
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39.01 |
Verbraucherschutz |
ab Seite 75 |
39.02 |
Veterinärdienst |
ab Seite 81 |
39.03 |
Fleisch- und Geflügelhygiene |
ab Seite 90 |
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63.01 |
Bauaufsicht / Denkmalschutz |
ab Seite 97 |
63.02 |
Wohnungsförderung |
ab Seite 105 |
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70.01 |
Betrieblicher Umweltschutz |
ab Seite 115 |
70.02 |
Natur- und Bodenschutz |
ab Seite 122 |
70.03 |
Gewässerschutz |
ab Seite 133 |
70.04 |
Durchführung der Abfallentsorgung (Kostenrechnung) |
ab Seite 139 |
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inkl. der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.
Anmerkung:
Die sich in dieser Sitzung des Ausschusses für Umwelt, öffentliche Sicherheit
und Ordnung ergebenden Änderungen werden in einer Änderungsliste
zusammengestellt und dem AfFWuK/Kreisausschuss/Kreistag zur weiteren Beratung
vorgelegt.
Begründung:
I. Problem
Aufgrund des § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in Verbindung mit den §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der jeweils gültigen Fassung, ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.
II. Lösung
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2018 wurde
vom Kämmerer am 30.10.2017 aufgestellt und vom Landrat am gleichen Tag ohne Abweichungen bestätigt. Nach
Einbringung in den Kreistag am 09.11.2017 finden die weiteren Beratungen in den
Fachausschüssen und im Kreisausschuss in der Zeit vom 21.11.2017 – 13.12.2017 statt. Die Beschlussfassung durch den Kreistag ist für die Sitzung am 20.12.2017
vorgesehen.
Der Haushalt 2018 ist auf Produktgruppenebene dargestellt und zu beraten. Für die gebildeten Produktgruppen sind Teilergebnis- und Teilfinanzpläne nach der haushaltsrechtlichen Ordnung im Haushaltsplan ausgewiesen. Die nach den Organisationsstrukturen des Kreises Coesfeld gebildeten Produktbereiche weichen von den haushaltsrechtlich normierten Produktbereichen ab. Gem. § 4 Abs. 2 Satz 2 GemHVO NRW ist eine Zusammenfassung der Teilergebnis- und Teilfinanzpläne auf NKF-Produktbereichsebene jedoch zwingend vorgeschrieben. Um den gesetzlichen Erfordernissen zu genügen, ist dem Produktbuch daher eine Zusammenfassung der Teilergebnisse der Produktgruppen auf NKF-Produktbereichsebene beigefügt (Seiten 629 ff.). Hierbei kann es durchaus vorkommen, dass die Ergebnisse der Produktgruppen eines Produktbereiches (Abteilung) des Kreises Coesfeld in unterschiedliche NKF-Produktbereiche einfließen.
Haushalt 2018
Der Ausschuss für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung ist auf
Grund der vom Kreistag in der Sitzung am 02.07.2014 beschlossenen Zuständigkeitsregelungen
(SV-9-0013) für die Beratung der in dem Beschlussvorschlag aufgeführten
Produktgruppen zuständig.
In den folgenden Übersichten sind die im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesenen Jahresergebnisse aus Zeile 26 der Teilergebnispläne dargestellt. Zur näheren Erläuterung wird auf die im Haushaltsplanentwurf 2018 enthaltenen Ausführungen verwiesen.
|
Ergebnis |
Ansatz |
Ansatz |
Abweichung |
|
2016 |
2017 |
2018 |
|||
€ |
€ |
€ |
|||
Produktbereich 32 - Sicherheit und Ordnung |
|
|
|
|
|
32.01
Allgemeine Gefahrenabwehr |
Ertrag |
183.995 |
148.248 |
168.191 |
19.943 |
Aufwand |
-305.593 |
-317.667 |
-284.917 |
32.751 |
|
Ergebnis |
-121.597 |
-169.419 |
-116.725 |
52.694 |
|
32.02 Rettungsdienst (einschließlich Kostenrechnung) |
Ertrag |
13.589.181 |
13.771.588 |
16.416.883 |
2.645.296 |
Aufwand |
-12.868.635 |
-13.201.748 |
-16.311.943 |
-3.110.195 |
|
Ergebnis |
720.546 |
569.839 |
104.940 |
-464.899 |
|
32.03
Feuerschutz, Großschadenslagen |
Ertrag |
187.236 |
144.096 |
157.255 |
13.160 |
Aufwand |
-773.611 |
-881.196 |
-934.419 |
-53.223 |
|
Ergebnis |
-586.375 |
-737.100 |
-777.164 |
-40.064 |
|
32.04
Ausländerangelegenheiten |
Ertrag |
184.415 |
173.587 |
193.312 |
19.725 |
Aufwand |
-952.413 |
-1.234.607 |
-1.405.349 |
-170.742 |
|
Ergebnis |
-767.998 |
-1.061.020 |
-1.212.038 |
-151.018 |
|
Summe Produktbereich 32 |
Ertrag |
14.144.828 |
14.237.519 |
16.935.642 |
2.698.123 |
Aufwand |
-14.900.252 |
-15.635.218 |
-18.936.628 |
-3.301.410 |
|
Ergebnis |
-755.424 |
-1.397.699 |
-2.000.986 |
-603.287 |
Im Produktbereich 32 ergibt sich bei der
Produktgruppe 32.01 eine Verbesserung bei den Ertragspositionen. Diese
resultiert zum einen aus der hohen Anzahl der turnusmäßig zu verlängernden
3-Jahres-Jagdscheine (20.000 €). Zum anderen wirkt sich bei dieser Position die
Einführung des neuen Prostituiertenschutzgesetzes aus. Nach dem neuen
Prostituiertenschutzgesetz dürfen für die Anmeldung zwar keine Gebühren erhoben
werden, die Prostitutionsstätten haben jedoch eine gebührenpflichtige Erlaubnis
zu beantragen (Gebührenrahmen von 500 - 2.500 €). Im Kreisgebiet gibt es neun
solcher Betriebe. Es ist nicht auszuschließen, dass Betriebe aufgrund der neuen
Vorgaben schließen werden. Daher wurden zunächst Erträge i.H.v. 5.000 € kalkuliert.
Ein leichter Rückgang wird aufgrund der Vorjahresentwicklungen bei den
Bußgeldern einkalkuliert (5.000 €). Die höheren Aufwendungen bei dieser
Produktgruppe ergeben sich ausschließlich aus zentral beplanten Ansätzen. Zu
diesen zählen z.B. Personalaufwendungen, Kosten für IT, Software, Telefon sowie
Abschreibungen.
Bei den Erträgen in der Produktgruppe 32.02
handelt es sich im Wesentlichen um die Benutzungsgebühren für den
Rettungsdienst. Diese hängen maßgeblich von dem sich stets ändernden und daher
anhand der Vorjahresentwicklungen einzuschätzenden Einsatzaufkommen ab. Die Benutzungsgebühren
bzw. die Steigerung der Gebührenerträge gegenüber dem Vorjahr ergeben sich
aufgrund höherer notwendiger Aufwendungen, die über die Gebühren zu decken
sind. Bezüglich der einzelnen Positionen und näherer Erläuterungen wird auf die
Sitzungsvorlage SV-9-0951 „Satzung des Kreises Coesfeld über die Benutzung des Rettungsdienstes
und die Erhebung von Gebühren für das Jahr 2018“ verwiesen, die ebenfalls in
dieser Sitzungsperiode beraten wird.
Die Mehrerträge in der Produktgruppe 32.03 resultieren im Wesentlichen aus gestiegenen Mieten und Pachten für die aufgeschalteten Brandmeldeanlagen. Zudem entstehen Erträge aus der Miete für die Nutzung der Antenne auf der Leitstelle. Die Mehraufwendungen resultieren im Wesentlichen aus notwendigen Kosten im Bereich der Dienst- und Schutzkleidung (16.000 €). Diese wird in geringem Kostenumfang für Dienstkleidung für das Personal der Leitstelle benötigt sowie für die Ausstattung des ABC-Zuges mit Schutzkleidung, die im Einsatz getragen wird. Es handelt sich dabei nicht um einen laufenden, jährlich wiederkehrenden Bedarf. Die übrigen Mehraufwendungen werden durch zentral beplante Ansätze verursacht.
In der Produktgruppe 32.04 sind die Ansätze für Gebühren aufgrund der steigenden Anzahl der zu erteilenden Aufenthaltserlaubnisse für anerkannte Asylbewerber höher als im Vorjahr (20.000 €). Mehraufwendungen entstehen durch die Kosten für die Beschaffung der Dokumente, die nur in Teilen durch Gebühren refinanziert sind. Die übrigen Aufwendungen resultieren aus zusätzlichem Personalaufwand.
|
Ergebnis |
Ansatz |
Ansatz |
Abweichung |
|
2016 |
2017 |
2018 |
|||
€ |
€ |
€ |
|||
Produktbereich 36 - Straßenverkehr |
|
|
|
|
|
36.01
Verkehrssicherung |
Ertrag |
3.089.928 |
2.352.999 |
2.422.952 |
69.954 |
Aufwand |
-938.126 |
-996.993 |
-998.909 |
-1.916 |
|
Ergebnis |
2.151.803 |
1.356.005 |
1.424.044 |
68.038 |
|
36.02
Zulassungen |
Ertrag |
2.149.205 |
1.951.739 |
1.951.699 |
-40 |
Aufwand |
-996.125 |
-925.918 |
-1.005.666 |
-79.748 |
|
Ergebnis |
1.153.080 |
1.025.821 |
946.033 |
-79.788 |
|
36.03 Fahr-
und Beförderungserlaubnisse |
Ertrag |
466.712 |
480.838 |
480.810 |
-28 |
Aufwand |
-432.896 |
-502.079 |
-480.439 |
21.641 |
|
Ergebnis |
33.815 |
-21.242 |
371 |
21.613 |
|
Summe Produktbereich 36 |
Ertrag |
5.705.845 |
4.785.575 |
4.855.461 |
69.886 |
Aufwand |
-2.367.147 |
-2.424.991 |
-2.485.013 |
-60.023 |
|
Ergebnis |
3.338.698 |
2.360.585 |
2.370.448 |
9.863 |
Der Ansatz der Verwaltungsgebühren in der Produktgruppe 36.01 wurde
aufgrund der Entwicklung der Antragszahlen im Vorjahr erhöht (u.a.
verkehrsrechtliche Anordnungen für Baustellen). Da Tempoüberschreitungen nach wie vor zu den Hauptunfallursachen
zählen, sollen die mobilen Geschwindigkeitskontrollen weiter ausgedehnt werden,
um das Geschwindigkeitsniveau noch weiter zu reduzieren. Es werden daher
Mehrerträge aus dem Einsatz eines zweiten mobilen Messsystems erwartet (jeweils
30.000 € bei Verwarn- und Bußgeldern). Dieser Ansatzerhöhung steht die
Anmeldung einer Investition i.H.v. 50.000 € gegenüber. Die Investition wird in
der Finanzplanung abgebildet und kann daher der obigen Tabelle nicht entnommen
werden.
Für die Feinstaubplaketten sind in der Produktgruppe 36.02 Aufwendungen für Gewerbe- und Körperschaftssteuern enthalten, welche bisher in der Haushaltsplanung unberücksichtigt waren.
Weitere Abweichungen in dem Produktbereich entstehen durch Aufwendungen aus
zentral beplanten Ansätzen sowie nicht erläuterungsbedürftigen geringfügigen
Ansatzanpassungen.
|
Ergebnis |
Ansatz |
Ansatz |
Abweichung |
|
2016 |
2017 |
2018 |
|||
€ |
€ |
€ |
|||
Produktbereich 39 - Veterinärdienst u. Lebensmittelüberwachung |
|
|
|
|
|
39.01
Verbraucherschutz |
Ertrag |
72.327 |
129.686 |
112.163 |
-17.523 |
Aufwand |
-905.779 |
-988.281 |
-1.002.749 |
-14.468 |
|
Ergebnis |
-833.453 |
-858.594 |
-890.586 |
-31.991 |
|
39.02
Veterinärdienst |
Ertrag |
168.809 |
166.270 |
166.208 |
-61 |
Aufwand |
-1.089.727 |
-1.163.026 |
-1.157.614 |
5.413 |
|
Ergebnis |
-920.918 |
-996.757 |
-991.405 |
5.351 |
|
39.03 Fleisch-
und Geflügelfleischhygiene |
Ertrag |
4.490.921 |
4.352.456 |
4.352.257 |
-199 |
Aufwand |
-7.552.656 |
-4.028.335 |
-4.073.215 |
-44.880 |
|
Ergebnis |
-3.061.735 |
324.120 |
279.042 |
-45.079 |
|
Summe Produktbereich 39 |
Ertrag |
4.732.057 |
4.648.412 |
4.630.629 |
-17.783 |
Aufwand |
-9.548.162 |
-6.179.643 |
-6.233.578 |
-53.935 |
|
Ergebnis |
-4.816.106 |
-1.531.231 |
-1.602.949 |
-71.718 |
Für die Produktgruppe 39.01 hat sich im Bereich der Lebensmittelüberwachung
bereits in den letzten Monaten abgezeichnet, dass das für 2017 kalkulierte
Gebührenaufkommen für Zertifikate und Regelkontrollen nach derzeitigen
Erkenntnissen nicht erreicht wird. Aufgrund dieser Entwicklung wird der Ansatz
für Gebührenerträge gesenkt (17.000 €). Bezüglich der Entgelte für das
Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Münsterland-Emscher-Lippe (CVUA-MEL)
werden gem. Beschluss des Verwaltungsrates 0,04 € pro Einwohner mehr
berücksichtigt, um eine Umlagestabilität für die nächsten Jahre zu erhalten.
Aufgrund dessen wird der Ansatz für die Aufwendungen um rund 10.000 € erhöht.
Die Ansätze in der Produktgruppe 39.02 sind insgesamt stabil geblieben.
Bei einzelnen Positionen erfolgten Anpassungen, die jedoch insgesamt zu keinen
betragsmäßigen Abweichungen führen, wie z.B. Wenigererträge aus Gebühren im
Bereich der Tierarzneimittel- und Futtermittelüberwachung i.H.v. 10.000 € und
in selbiger Höhe Mehrerträge im Bereich der Tierseuchen.
Im Wesentlichen wirken sich in der Produktgruppe 39.03 die seit 2016
stetigen Kostensteigerungen der für die Untersuchungen notwendigen Materialien
(Pepsin, Salzsäure, etc.) aus. Der Ansatz für die Aufwendungen für Laborkosten
wird daher entsprechend angepasst (25.000 €). Es werden zudem Mehraufwendungen
für die Rückstandsuntersuchungen berücksichtigt (5.000 €) sowie Kosten für ein
Organisationsgutachten angesetzt (25.000 €).
Weitere Abweichungen in dem Produktbereich entstehen durch Aufwendungen aus
zentral beplanten Ansätzen sowie nicht erläuterungsbedürftigen geringfügigen
Ansatzanpassungen.
|
Ergebnis |
Ansatz |
Ansatz |
Abweichung |
|
2016 |
2017 |
2018 |
|||
€ |
€ |
€ |
|||
Produktbereich 63 - Bauen und Wohnen |
|
|
|
|
|
63.01
Bauaufsicht / Denkmalschutz |
Ertrag |
1.250.914 |
1.166.551 |
1.162.915 |
-3.635 |
Aufwand |
-1.167.853 |
-1.334.387 |
-1.246.002 |
88.385 |
|
Ergebnis |
83.061 |
-167.836 |
-83.087 |
84.749 |
|
63.02
Wohnungsförderung |
Ertrag |
66.122 |
51.913 |
51.549 |
-364 |
Aufwand |
-256.195 |
-263.787 |
-269.774 |
-5.986 |
|
Ergebnis |
-190.073 |
-211.874 |
-218.224 |
-6.350 |
|
Summe Produktbereich 63 |
Ertrag |
1.317.036 |
1.218.463 |
1.214.464 |
-3.999 |
Aufwand |
-1.424.048 |
-1.598.174 |
-1.515.776 |
82.398 |
|
Ergebnis |
-107.012 |
-379.711 |
-301.312 |
78.399 |
Die Erträge in der Produktgruppe 63.01 wurden erneut aus dem langjährigen Mittel der Erträge der Jahre 2012-2016 angenommen. Die hohe Zahl an Anträgen und Genehmigungen des Jahres 2017, welche neben der florierenden Baukonjunktur aus der zwischenzeitlichen Nicht-Anwendbarkeit des Freistellungsverfahrens resultierte ist in diesem Umfang aufgrund des „Moratoriums“ (= einjährige Verschiebung) zur Landesbauordnung im gleichen Umfang für 2018 nicht zu erwarten. Bei der Verbesserung der Aufwandspositionen ist zu berücksichtigen, dass für das Projekt "Digitalisierung von Bauaktenzeichen" im Haushaltsjahr 2017 einmalig Mehraufwendungen i.H.v. 75.000 € eingeplant worden sind. Aus der Verringerung des Ansatzes auf den Wert 2016 resultiert die "rechnerische Verbesserung".
Die Ansatzplanung im Produktbereich 63.02 weicht lediglich unwesentlich von den Vorjahresansätzen ab und ist somit stabil.
|
Ergebnis |
Ansatz |
Ansatz |
Abweichung |
|
2016 |
2017 |
2018 |
|||
€ |
€ |
€ |
|||
Produktbereich 70 - Umwelt |
|
|
|
|
|
70.01
Betrieblicher Umweltschutz |
Ertrag |
577.557 |
577.575 |
615.552 |
37.977 |
Aufwand |
-1.047.473 |
-1.003.720 |
-1.111.430 |
-107.711 |
|
Ergebnis |
-469.915 |
-426.144 |
-495.878 |
-69.734 |
|
70.02 Natur-
und Bodenschutz |
Ertrag |
719.678 |
154.505 |
297.965 |
143.460 |
Aufwand |
-1.805.913 |
-1.453.971 |
-1.664.964 |
-210.993 |
|
Ergebnis |
-1.086.235 |
-1.299.467 |
-1.367.000 |
-67.533 |
|
70.03
Gewässerschutz |
Ertrag |
310.811 |
207.924 |
219.862 |
11.938 |
Aufwand |
-820.600 |
-936.185 |
-986.031 |
-49.846 |
|
Ergebnis |
-509.790 |
-728.261 |
-766.169 |
-37.907 |
|
70.04
Durchführung der Abfallentsorgung (Kostenrechnung) |
Ertrag |
9.107.996 |
9.122.711 |
9.034.786 |
-87.925 |
Aufwand |
-8.869.609 |
-8.881.397 |
-8.896.891 |
-15.494 |
|
Ergebnis |
238.387 |
241.314 |
137.895 |
-103.420 |
|
Summe Produktbereich 70 |
Ertrag |
10.716.042 |
10.062.714 |
10.168.165 |
105.450 |
Aufwand |
-12.543.594 |
-12.275.272 |
-12.659.316 |
-384.044 |
|
Ergebnis |
-1.827.552 |
-2.212.558 |
-2.491.152 |
-278.593 |
Im Bereich der Zuwendungen aus Personalkostenerstattung vom Land erfolgt eine Ansatzerhöhung gemäß den gestiegenen Personalaufwendungen (15.000 €). Dieser stehen entsprechend erhöhte Mehraufwendungen gegenüber. Es entstehen zudem Aufwendungen für die Eichung des Schallmessgeräts (2.000 €), durch Leasingkosten eines Dienstwagens für die Rufbereitschaft sowie für einen Mitarbeiter im Bereich Außendienst im Immissionsschutz (7.000 €).
Die Veränderungen im Volumen der Produktgruppe 70.2 ergeben sich aus den höheren Erträgen sowie Aufwendungen aus Ersatzgeld (102.000 €). Ferner wird mit Mehrerträgen bei den Verwaltungsgebühren gerechnet, da sich die Anzahl der Stellungnahmen im Bereich der Eingriffsregelungen voraussichtlich gem. der Vorjahresentwicklung erhöhen wird (15.000 €). In dem Bereich Natur- und Bodenschutz werden für die Personalgestellung zur Altlastenbearbeitung im Bereich der WBC/GFC die Erträge aus der Erstattung der Personalkosten verbucht (18.750 €). Diesen stehen entsprechende Aufwendungen gegenüber. Bei den Aufwendungen in der Produktgruppe sind neben einer Erhöhung der Beiträge für das Naturschutzzentrum (insges. 3.750 €) auch Aufwendungen für die Planung und Durchführung der Landschaftspläne angesetzt (7.000 €). Neben einer Kostensteigerung bei laufenden Sanierungen (2.000 €) werden ferner auch Aufwendungen für die Gefahrenabschätzung bei der Astrid-Lindgren-Schule, u.a. für eine Einrichtung von Messstellen und Bodenuntersuchungen, eingeplant (20.000 €).
Die voraussichtlichen Erträge aus Verwaltungsgebühren im Bereich des Gewässerschutzes (70.3) werden aufgrund der Vorjahresentwicklung um 10.000 € erhöht. Aufgrund der beabsichtigten Digitalisierung der Kleinkläranlagen-Akten werden für das nächste Jahr höhere Aufwendungen bei Dienstleistungen berücksichtigt (10.000 €). Daneben entstehen höhere Aufwendungen aufgrund eines Mitarbeiter-Kfz für die Überwachung der Kleinkläranlagen (6.350 €). Für Beratungskosten im Rahmen der Umstrukturierung im Bereich der Gewässerunterhaltung und des -ausbaus werden Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen berücksichtigt (5.000 €).
Bezüglich der einzelnen Positionen und
näherer Erläuterungen für die Produktgruppe 70.4 wird auf die Sitzungsvorlage
SV-9-0975 „13. Satzung des Kreises Coesfeld über die Erhebung von Gebühren für
die Benutzung von Abfallentsorgungsanlagen“ verwiesen, die ebenfalls in dieser
Sitzungsperiode beraten wird.
Weitere Abweichungen entstehen auch in diesem Produktbereich durch
Aufwendungen aus zentral beplanten Ansätzen, davon ca. 215.000 € aufgrund von
Tarifsteigerungen/besoldungsrechtliche Anpassungen, Nachbesetzung einer Stelle
während der Freistellungsphase der Altersteilzeit etc., sowie durch
geringfügige und daher nicht
erläuterungsbedürftige Ansatzanpassungen.
III. Alternativen
Keine
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Für die Erstellung des Kreishaushaltes entstehen Personal- und Sachausgaben sowie Aufwand für die Sitzungen.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Zuständigkeit des Ausschusses für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung ergibt sich aus der Zuständigkeitsregelung für die Ausschüsse des Kreistages.