Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die Erneuerung der Fahr-bahndecke auf der K 36 AN 4 in Billerbeck zu veranlassen.
Die Zustimmung (Baubeschluss) erfolgt mit der Maßgabe, dass eine Auftragsvergabe erst erfolgen darf, wenn die Haushaltsmittel in 2018 für die Deckenerneuerungen bereitgestellt werden und der Haushalt 2018 seine Rechtskraft erlangt hat.
Begründung:
I. Problem
/ II. Lösung
Die Kreisstraße 36
verbindet Darfeld mit Billerbeck. Der Abschnitt liegt zwischen der L 555 und
der L 577. Der 3,4 km lange Streckenabschnitt mit einer Fahrbahnbreite von 5,80
m hat eine Verkehrsbelastung von ca. 1.100 KFZ/24h.
Wie den Mitgliedern des Fachausschusses bereits bei der Straßenbereisung im August 2016 gezeigt, ist die Kreisstraße in einem schlechten Zustand. Die Strecke weist erhebliche Straßenschäden wie Spurrinnen, Unebenheiten und Ausbrüche auf. Dem entsprechend wurde die Strecke bei der letzten Zustandsbewertung in „5“ (mangelhaft) eingestuft. Baugrunduntersuchungen haben ergeben, dass der vorh. Aufbau nicht den Anforderungen einer Kreisstraße entspricht.
Da sich die
Deckschicht teilweise von der unteren Asphaltschicht (Bitukies) ablöst, soll zunächst
die gesamte Asphaltbefestigung aufgenommen werden. Da Teilbereiche teerhaltig
belastet sind, sind Kosten für die Entsorgung einzurechnen. Die vorhandenen
ungebundenen Schichten sind insgesamt ausreichend tragfähig. Lediglich die
Schottertragschicht ist nachzuprofilieren. Abschließend erfolgt der bituminöse
Einbau von Trag- und Deckschicht. Vorgesehen ist ein 2-lagiger bituminöser
Aufbau mit 14 cm Tragschicht und 4 cm Asphaltbeton.
III. Alternativen
Keine.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen,
Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Es ist geplant die
Maßnahme in den Sommerferien 2018 mit Einrichtung einer Vollsperrung durchzuführen.
Als Bauzeit werden ca. 6 Wochen einkalkuliert. Sobald der Baubeschluss vorliegt
und die Mittel zur Verfügung stehen, sollen die Ausschreibungsunterlagen
erstellt und die Bauarbeiten öffentlich ausgeschrieben werden.
Für die
Fahrbahnerneuerung wurden 800.000 € veranschlagt. Die Maßnahme ist Bestandteil
des Rahmenbauprogramms 2018 – 2020 und ausschließlich aus Eigenmittel zu
finanzieren. Fördermöglichkeiten bestehen nicht. Die Planung für den Haushalt
2018 sieht für die Umsetzung nicht geförderter Deckenerneuerungen Mittel in
Höhe von 2,98 Mio. € vor.
Die Auswirkung der
Investition auf die jährliche Abschreibung stellt sich wie folgt dar:
Buchwert zum 31.12.2017 |
Ab-schreibung jährlich |
außer-planmäßige Abschrei-bung *2) |
Herstellungskosten |
Buchwert |
Ab-schreibung jährlich |
547.825 € |
42.140 € |
0 € |
ca. 880.000 € |
ca. 1,4 Mio. € |
ca. 31.100 € |
*1) Die Kreisstraße wurde bei der
Zustandsbewertung 2015 in „5“ eingestuft. Dem Zustand entsprechend ist in der
Anlagenbuchhaltung zum 31.12.2017 für die Fahrbahn noch eine Restnutzungsdauer
von 13 Jahre verzeichnet.
*2) Eine
außerplanmäßige Abschreibung ist vorzunehmen, wenn bei einer Straße mit einer
Zustandsbewertung 4 und besser durch das Abfräsen der Asphaltschichten eine
Wertminderung erfolgt.
*3) Die
Herstellungskosten setzen sich zusammen aus den Baukosten +
Herstellungsnebenkosten sowie den aktivierten Eigenleistungen (pauschal 10% der
Baukosten). Die aktivierten Eigenleistungen sind nicht zahlungswirksam.
*4) Nach
Fertigstellung wird der zur Verkehrsfreigabe aktuelle Buchwert zuzgl. der
Herstellungskosten über 45 Jahre abgeschrieben.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Nach der geänderten Fassung des § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.
Anlagen:
Übersichtskarte